Finanzministerium veröffentlicht neue
Broschüre zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht / Finanzminister Paqué: Durch
zahlreiche Steuervergünstigungen und Freibeträge sind steuerliche Belastungen
oftmals geringer als erwartet
25.02.2004, Magdeburg – 10
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 010/04
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 010/04
Magdeburg, den 25. Februar 2004
Finanzministerium veröffentlicht neue
Broschüre zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht / Finanzminister Paqué: Durch
zahlreiche Steuervergünstigungen und Freibeträge sind steuerliche Belastungen
oftmals geringer als erwartet
Das Ministerium der Finanzen hat
eine neue Broschüre ¿Aktuelle Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer¿
herausgegeben.
Dazu teilte Finanzminister
Karl-Heinz Paqué mit: ¿Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung sind die
anfallenden steuerlichen Belastungen oftmals geringer als erwartet. Der Staat
gewährt hier zahlreiche Steuervergünstigungen und großzügige Freibetragsregelungen.
Die neue Broschüre erläutert diese und soll dabei helfen, die wichtigsten
Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes besser zu verstehen.¿
In der Broschüre wird
beispielsweise erläutert, wann die Steuerpflicht besteht, wie Erbschaft- und
Schenkungsteuer ermittelt werden, wie die Einteilung der Steuerklassen erfolgt
und welche Freibeträge es gibt. Außerdem wird auf die Wertermittlung von
Grundstücken und anderem Vermögen eingegangen. An Hand einer
Beispielsberechnungen kann jeder nachvollziehen, wie das Finanzamt die
anfallende Steuer errechnet. Außerdem gibt es noch Hinweise zur Errichtung von
Testamenten.
Finanzminister Paqué weist
darauf hin, dass in der Broschüre natürlich nur auf die wichtigsten allgemeinen
Vorschriften eingegangen werden könne. Bei speziellen Problemen im Einzelfall
empfiehlt der Minister, fachkundigen Rat seitens der Vertreter der
steuerberatenden Berufe einzuholen.
Die Broschüre ¿ Aktuelle Steuerinformationen zur Erbschaft- und
Schenkungsteuer ¿ ist ab sofort in den Finanzämtern des Landes Sachsen-Anhalt
kostenlos erhältlich. Außerdem ist sie im Internet unter www.fm.sachsen-anhalt.de unter der
Rubrik ¿Service¿ abrufbar.
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