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Ministerium des Innern soll oberste
Katastrophenschutzbehörde werden
Landesregierung beschließt Gesetzentwurf

17.02.2004, Magdeburg – 71

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 071/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 071/04

 

 

 

Magdeburg, den 17. Februar 2004

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern soll oberste

Katastrophenschutzbehörde werden

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf

 

Die Landesregierung hat heute den von Innenminister

Klaus Jeziorsky vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des

Katastrophenschutzgesetzes beschlossen.

 

¿Die neuen Regelungen statten

das Ministerium des Innern¿, so Innenminister Jeziorsky, ¿und das

Landesverwaltungsamt mit stärkeren Steuerungs- und Lenkungsbefugnissen aus, als

es bislang für die Regierungspräsidien vorgesehen war. Damit werden sie in die

Lage versetzt, flexibel und lageangepasst reagieren zu können. Beide Behörden

sollen zukünftig nicht nur befugt sein, einzelne Aufgaben der

Katastrophenschutzbehörden Dritten zu übertragen, sondern diese auch selbst wahrzunehmen,

soweit es erforderlich ist. Zudem erhalten das Ministerium des Innern und das

Landesverwaltungsamt die Befugnis, in besonderen Fällen selbst die Gesamtleitung

der Katastrophenabwehr zu übernehmen.¿

 

¿Eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes

des Landes Sachsen-Anhalt ist sowohl aus inhaltlichen als auch aus

redaktionellen Erwägungen erforderlich. Insbesondere soll das Gesetz im

Hinblick auf Erkenntnisse aus der Auswertung der Hochwasserkatastrophe im

August 2002 an die aktuellen praktischen Bedürfnisse des vorbereitenden und

abwehrenden Katastrophenschutzes angepasst werden¿, erklärte Jeziorsky.

 

Neben redaktionellen Änderungen

mit Blick auf die Neuordnung der Landesverwaltung, mit der zum 1.1.2004 die

Aufgaben der Regierungspräsidien auf das Landesverwaltungsamt übertragen

wurden, enthält der Gesetzentwurf inhaltliche Klarstellungen und Änderungen des

Katastrophenschutzgesetzes (KatSG-LSA). Dabei werden auch wichtige Schlussfolgerungen

des Abschlussberichts ¿Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt ¿ Auswertung

des Katastrophenschutzmanagements ¿ der Arbeitsgruppe Hochwasser des

Ministeriums des Innern berücksichtigt, denen zufolge die Aufgaben des

Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums des Innern klarer zu benennen und

voneinander abzugrenzen sind.

 

Jeziorsky erläuterte die Schwerpunkte des

vorliegenden Gesetzentwurfs: ¿Da das Ministerium des Innern und das

Landesverwaltungsamt neben der Fachaufsicht auch eigene Aufgaben im

Katastrophenschutz wahrnehmen, werden sie zukünftig folgerichtig als obere

beziehungsweise oberste Katastrophenschutzbehörden bezeichnet. Damit wird auch

der Stellenwert, der über eine reine Aufsicht hinaus geht, deutlich.¿ Eine entsprechende

Änderung des Katastrophenschutzgesetzes führt diese Bezeichnungen in das Gesetz

ein; die Landkreise und kreisfreien Städte sind demnach zukünftig untere

Katastrophenschutzbehörden.

 

Der Gesetzentwurf weist den Landkreisen und

kreisfreien Städten keine neuen Aufgaben zu. Dazu sagte Minister Jeziorsky: ¿Es

hat sich bewährt, dass die Aufgabe der Katastrophenabwehr den Landkreisen und

kreisfreien Städten als unteren Katastrophenschutzbehörden zugewiesen ist. Ihre

Kenntnisse der räumlichen und personellen Verhältnisse vor Ort sowie ihre Orts-

und Sachnähe waren und sind auch zukünftig entscheidend für eine erfolgreiche

Katastrophenbekämpfung.¿ Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der

Katastrophenschutzstäbe der unteren Katastrophenschutzbehörden zielt der Gesetzentwurf

durch klarstellende Regelungen zur Einsatzbereitschaft der Stäbe auf eine

Stärkung des Führungsverständnisses und der Führungskompetenz.

 

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der

Katastrophenschutzbehörden werden in einem neuen Katastrophenschutzgesetz konkreter

als bisher gefasst, um die jeweiligen Kompetenzen gerade des Innenministeriums

und des Landesverwaltungsamtes klarer herauszustellen. Das Landesverwaltungsamt

als landesweit zuständige Behörde der Mittelinstanz ist zukünftig für Aufgaben

im Katastrophenschutz, die sich über den Bereich einer unteren

Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken, zuständig. Des Weiteren erhält die

bewährte Praxis, Aufgaben der länderübergreifenden Zusammenarbeit durch das

Ministerium des Innern zu erledigen, nunmehr eine gesetzliche Grundlage.

 

InnenministerJeziorsky: ¿Wichtig ist für uns

auch, das die obere und die oberste Katastrophenschutzbehörde nicht nur eigene

Aufgaben im Katastrophenschutz erfüllen, sondern das sie die unteren

Katastrophenschutzbehörden - insbesondere in außergewöhnlichen und schwerwiegenden

Lagen - fachaufsichtlich intensiver begleiten und unterstützen können. Sie

müssen daher die Möglichkeit besitzen, gegebenenfalls in besonderen

Einzelfällen selbst steuernd eingreifen zu können. Mit der Neufassung sollen

das Zusammenwirken der Katastrophenschutzbehörden verbessert und Auslegungsschwierigkeiten

behoben werden.¿

 

¿Die vorliegende Gesetzesänderung setzt

wesentliche Erkenntnisse aus der Hochwasserkatastrophe in sinnvolle Lösungen um

und führt zu einer Verbesserung des Katastrophenschutzes in unserem Land,¿

erklärte Minister Jeziorsky abschließend.

 

Der Gesetzentwurf sei im Rahmen der Anhörung,

so Jeziorsky, auf breite Zustimmung gestoßen. Von den beteiligten

Organisationen und Verbänden seien keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen

worden. Das Anhörungsverfahren habe deutlich gemacht, dass Modelle mit einer

noch stärker zentralisierten Führung von den Praktikern nicht favorisiert werden.

 

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag

zugeleitet.

 

 

 

 

 

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