Ministerium des Innern soll oberste
Katastrophenschutzbehörde werden
Landesregierung beschließt Gesetzentwurf
17.02.2004, Magdeburg – 71
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 071/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 071/04
Magdeburg, den 17. Februar 2004
Ministerium des Innern soll oberste
Katastrophenschutzbehörde werden
Landesregierung beschließt Gesetzentwurf
Die Landesregierung hat heute den von Innenminister
Klaus Jeziorsky vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Katastrophenschutzgesetzes beschlossen.
¿Die neuen Regelungen statten
das Ministerium des Innern¿, so Innenminister Jeziorsky, ¿und das
Landesverwaltungsamt mit stärkeren Steuerungs- und Lenkungsbefugnissen aus, als
es bislang für die Regierungspräsidien vorgesehen war. Damit werden sie in die
Lage versetzt, flexibel und lageangepasst reagieren zu können. Beide Behörden
sollen zukünftig nicht nur befugt sein, einzelne Aufgaben der
Katastrophenschutzbehörden Dritten zu übertragen, sondern diese auch selbst wahrzunehmen,
soweit es erforderlich ist. Zudem erhalten das Ministerium des Innern und das
Landesverwaltungsamt die Befugnis, in besonderen Fällen selbst die Gesamtleitung
der Katastrophenabwehr zu übernehmen.¿
¿Eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt ist sowohl aus inhaltlichen als auch aus
redaktionellen Erwägungen erforderlich. Insbesondere soll das Gesetz im
Hinblick auf Erkenntnisse aus der Auswertung der Hochwasserkatastrophe im
August 2002 an die aktuellen praktischen Bedürfnisse des vorbereitenden und
abwehrenden Katastrophenschutzes angepasst werden¿, erklärte Jeziorsky.
Neben redaktionellen Änderungen
mit Blick auf die Neuordnung der Landesverwaltung, mit der zum 1.1.2004 die
Aufgaben der Regierungspräsidien auf das Landesverwaltungsamt übertragen
wurden, enthält der Gesetzentwurf inhaltliche Klarstellungen und Änderungen des
Katastrophenschutzgesetzes (KatSG-LSA). Dabei werden auch wichtige Schlussfolgerungen
des Abschlussberichts ¿Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt ¿ Auswertung
des Katastrophenschutzmanagements ¿ der Arbeitsgruppe Hochwasser des
Ministeriums des Innern berücksichtigt, denen zufolge die Aufgaben des
Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums des Innern klarer zu benennen und
voneinander abzugrenzen sind.
Jeziorsky erläuterte die Schwerpunkte des
vorliegenden Gesetzentwurfs: ¿Da das Ministerium des Innern und das
Landesverwaltungsamt neben der Fachaufsicht auch eigene Aufgaben im
Katastrophenschutz wahrnehmen, werden sie zukünftig folgerichtig als obere
beziehungsweise oberste Katastrophenschutzbehörden bezeichnet. Damit wird auch
der Stellenwert, der über eine reine Aufsicht hinaus geht, deutlich.¿ Eine entsprechende
Änderung des Katastrophenschutzgesetzes führt diese Bezeichnungen in das Gesetz
ein; die Landkreise und kreisfreien Städte sind demnach zukünftig untere
Katastrophenschutzbehörden.
Der Gesetzentwurf weist den Landkreisen und
kreisfreien Städten keine neuen Aufgaben zu. Dazu sagte Minister Jeziorsky: ¿Es
hat sich bewährt, dass die Aufgabe der Katastrophenabwehr den Landkreisen und
kreisfreien Städten als unteren Katastrophenschutzbehörden zugewiesen ist. Ihre
Kenntnisse der räumlichen und personellen Verhältnisse vor Ort sowie ihre Orts-
und Sachnähe waren und sind auch zukünftig entscheidend für eine erfolgreiche
Katastrophenbekämpfung.¿ Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der
Katastrophenschutzstäbe der unteren Katastrophenschutzbehörden zielt der Gesetzentwurf
durch klarstellende Regelungen zur Einsatzbereitschaft der Stäbe auf eine
Stärkung des Führungsverständnisses und der Führungskompetenz.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der
Katastrophenschutzbehörden werden in einem neuen Katastrophenschutzgesetz konkreter
als bisher gefasst, um die jeweiligen Kompetenzen gerade des Innenministeriums
und des Landesverwaltungsamtes klarer herauszustellen. Das Landesverwaltungsamt
als landesweit zuständige Behörde der Mittelinstanz ist zukünftig für Aufgaben
im Katastrophenschutz, die sich über den Bereich einer unteren
Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken, zuständig. Des Weiteren erhält die
bewährte Praxis, Aufgaben der länderübergreifenden Zusammenarbeit durch das
Ministerium des Innern zu erledigen, nunmehr eine gesetzliche Grundlage.
InnenministerJeziorsky: ¿Wichtig ist für uns
auch, das die obere und die oberste Katastrophenschutzbehörde nicht nur eigene
Aufgaben im Katastrophenschutz erfüllen, sondern das sie die unteren
Katastrophenschutzbehörden - insbesondere in außergewöhnlichen und schwerwiegenden
Lagen - fachaufsichtlich intensiver begleiten und unterstützen können. Sie
müssen daher die Möglichkeit besitzen, gegebenenfalls in besonderen
Einzelfällen selbst steuernd eingreifen zu können. Mit der Neufassung sollen
das Zusammenwirken der Katastrophenschutzbehörden verbessert und Auslegungsschwierigkeiten
behoben werden.¿
¿Die vorliegende Gesetzesänderung setzt
wesentliche Erkenntnisse aus der Hochwasserkatastrophe in sinnvolle Lösungen um
und führt zu einer Verbesserung des Katastrophenschutzes in unserem Land,¿
erklärte Minister Jeziorsky abschließend.
Der Gesetzentwurf sei im Rahmen der Anhörung,
so Jeziorsky, auf breite Zustimmung gestoßen. Von den beteiligten
Organisationen und Verbänden seien keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen
worden. Das Anhörungsverfahren habe deutlich gemacht, dass Modelle mit einer
noch stärker zentralisierten Führung von den Praktikern nicht favorisiert werden.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag
zugeleitet.
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