Kongress in Halle beendet
Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung
12.02.2004, Magdeburg – 17
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04
Magdeburg, den 06. Februar 2004
Kongress in Halle beendet
Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung
Der Kongress der europäischen Chemieregionen in Halle ist heute mit der
Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zu Ende gegangen.
In der Erklärung, auf die sich
die mehr als 250 Teilnehmer der Konferenz verständigten, ist gefordert, dass
der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft der
europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die Ausgestaltung der
europäischen Chemikalienpolitik sein müssen.
¿Die Vielfalt chemischer
Produkte ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie kann nur gewahrt bleiben, wenn die Prüfanforderungen
vor allem auch für kleinvolumige Produkte auf das notwendige Minimum reduziert
werden¿, sagte der neu gewählte Präsident des Regionen-Netzwerkes, Sachsen-Anhalts
Wirtschaftsminister, Dr. Horst Rehberger, in seiner Abschlusserklärung. Die
Innovationsfähigkeit werde gestärkt werden können, wenn die Zusatzkosten und
der Zeitaufwand durch REACH gering gehalten werden. REACH sei so
auszugestalten, dass insbesondere auch mittelständische Unternehmen und
Importeure ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen entsprechen können.
Rehberger:
¿Wir haben das Ziel, als Vereinigung der Chemieregionen in Europa als
Interessenvertreter für die Belange dieser Regionen in Europa aufzutreten und
wahrgenommen zu werden. Dafür werden wir in den kommenden zwölf Monaten die
notwendigen Voraussetzungen schaffen,¿ sagte Rehberger.
Dem
europäischen Netzwerk der Chemieregionen gehörten 13 der wichtigsten
Chemieregionen Europas an. Zu ihnen zählen Regionen aus Großbritannien,
Italien, Polen, den Niederlanden und weitere deutsche Regionen wie Nordrhein-Westfalen
oder Niedersachsen. Auf dem Kongress waren rund 20 Regionen vertreten.
Neben
Wirtschaftsminister Rehberger wurden noch folgende Personen in das
Gründungspräsidium des Netzwerkes der europäischen Chemieregionen berufen:
· Councillor Tony Richmond, Darlington Borough
Council, Grossbritannien/ Councillor Dr. John Fraser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses
im Regionalrat Cheshire (United Kingdom)
· Vize-Marshall Boguslaw Kowalski, Wojewodschaft
Massowien, Polen
· Wirtschaftsminister Martin Eurlings, Provinz
Limburg, Niederlande
·
Karl-Uwe Bütof,
Abteilungsleiter, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Nordrhein-Westfalen
·
Giampaolo Amadori,
Generaldirektor für Forschung, Mittelstand und Innovation, Lombardei, Italien
·
Dr. Eduardo Figuerola,
Leiter der Dienste für Industrieansiedlungen, Katalonien (Spanien)
Anlage: Erklärung des 2.
Europäischen Kongresses der Chemieregionen
Erklärung des 2. Europäischen
Kongresses der Chemieregionen vom 5./6.02.04 in Halle/Saale
1. Chemieregionen in Europa
Chemieregionen in Europa werden
zunehmend als wichtige Akteure in der Entwicklung und Umsetzung von Politiken
für die Chemieindustrie vor Ort anerkannt.
Ihnen kommt dabei oftmals die
Rolle zu, europäische Vorgaben auf regionaler Ebene umzusetzen und gleichzeitig
praktikable Lösungen mit den betroffenen Unternehmen zu finden.
Das Europäische Netzwerk der
Chemieregionen zielt darauf ab, die regionale Dimension stärker in das
Bewusstsein der europäischen Akteure bei der Ausgestaltung von Politikbereichen
zu rücken.
Der große Erfolg des ersten
Kongresses europäischer Chemieregionen am 21.05.03 in Brüssel, an dem mehr als
250 Vertreter aus über 20 europäischen Chemieregionen teilnahmen, hat deutlich
gemacht, dass sehr wohl Platz und Bedarf für ein europäisches Netzwerk von
Chemieregionen vorhanden ist.
Aufbauend auf diesen positiven
Erfahrungen werden die Chemieregionen in den nächsten 12 Monaten die
notwendigen Strukturen und Regelungen schaffen, damit das Netzwerk seine
Aufgaben auch dauerhaft erfüllen kann.
Die europäischen Chemieregionen
fordern gleichzeitig die Europäischen Institutionen auf, dieses Netzwerk
künftig als ¿europäischer Stakeholder¿ für die regionalen Belange anzuerkennen.
2. Die künftige Ausgestaltung der
Chemikalienpolitik in Europa
Die Debatte über die künftige
Ausgestaltung der Chemikalienpolitik war ein wichtiger Anstoß der Regionen,
sich künftig enger zusammen zu schließen.
Mit Blick auf die Ende
vergangenen Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegten
Verordnungsvorschläge unterstreichen die europäischen Chemieregionen ihre
bereits im Mai 2003 aufgestellten Grundsätze,
·
den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und
Bürger und insbesondere der Arbeitnehmer/innen in Europa
·
die Verringerung von Risiken und Belastungen für heutige
und künftige Ökosysteme,
·
die Sicherung bestehender Arbeitsplätze durch
Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft,
·
Entwicklung neuer Arbeitsplätze durch Verbesserung
der Innovationsfähigkeit,
·
Planungs- und Rechtssicherheit zur Förderung von
Investitionen,
·
Achtung ethischer Maßstäbe,
·
Partizipative Ausgestaltung des politischen
Entscheidungs- und Umsetzungsprozesses zur dauerhaften Entwicklungsfähigkeit
des Sektors unter Einbeziehung der Regionen.
Die europäischen Chemieregionen
begrüßen, dass die Europäische Kommission in ihren Vorschlägen vom 29.10.03
wichtige Forderungen übernommen hat, insbesondere indem
·
Polymere von der
Registrierung und Bewertung ausgenommen wurden,
·
die Anforderungen für
unter strenger Kontrolle transportierte Zwischenprodukte gesenkt wurden,
·
der Schutz von
Geschäftsgeheimnissen verbessert wurde,
·
die besondere Situation
der Chemieparks berücksichtigt wurde, kein Zulassungsverfahren auf nationaler
Ebene vorgesehen ist,
·
die Anforderungen an den
Chemikaliensicherheitsbericht deutlich verringert wurden,
·
zur Verbesserung der
Rechtssicherheit der Bereich der möglichen Rechtsmittel gegen Entscheidungen
der Agentur erweitert wurde.
Es ist unerlässlich, dass diese
Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhalten bleiben.
Weiter müssen die
wirtschaftlichen Auswirkungen von REACH sorgfältig vor dem
Gesetzgebungsverfahren untersucht werden, um negative Folgewirkungen für die
europäische Industrie zu vermeiden.
Es gilt zu konstatieren, dass
wichtige Forderungen sowohl im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes als
auch zur Entlastung der Wirtschaft nicht oder nur unkonkret aufgenommen worden
sind. Insbesondere fehlt eine umfassende Analyse der bestehenden Regelungen,
wie dies vom Ministerrat, Parlament, aber auch in der Gemeinsamen Position
angesprochen wurde.
Daher ist wahrscheinlich, dass
die vorgesehenen Regelungen für die Betroffenen, insbesondere für kleine und
mittlere Unternehmen, nicht praktikabel und erfüllbar sein werden.
Auch für die Behörden werden sie
praktisch nur schwer kontrollierbar und durchsetzbar sein. Es fehlt eine
umfassende Vereinfachung und Modernisierung des komplexen und nur noch für
Experten nachvollziehbaren umfangreichen EU-Stoff- und Produktrechtes.
Die Chemieregionen sind der
Meinung, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der
Innovationskraft der europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die
Ausgestaltung von REACH sein sollten.
Maßstab für den Erhalt der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei der Herstellung und
Verarbeitung chemischer Produkte sind
·
die Kosten der
chemischen Zulieferungen für das Endprodukt,
·
die Verfügbarkeit eines breiten
Angebotes von chemischen Produkten und
·
der Zeitraum, neue
Produkte an den Markt zu bringen.
Die Vielfalt chemischer Produkte
ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie bleibt gewahrt, wenn die
Prüfanforderungen insbesondere für kleinvolumige Produkte auf einen
Minimaldatensatz reduziert werden. Für weitergehende Prüfungen sollte die
Exposition bestimmend sein.
Die Innovationsfähigkeit wird
weiter gestärkt, wenn die Zusatzkosten und der Zeitaufwand durch REACH gering
gehalten werden.
REACH ist so auszugestalten,
dass insbesondere auch KMU und Importeure ohne bürokratischen Aufwand den
Anforderungen entsprechen können.
Dabei ist darauf zu achten, dass
diesen Anforderungen nicht nur die Hersteller chemischer Produkte, sondern auch
ihre Kunden, die Verarbeiter in der Wertschöpfungskette treffen.
Daher sollte vor der
Beschlussfassung im Parlament in konkreten Pilotprojekten unter Beteiligung von
Unternehmen der Wertschöpfungskette und der Behörden die Wirkung und
Praktikabilität von REACH hinreichend erprobt werden. Deswegen unterstützen wir
die Anstrengen Nordrhein-Westfalens für die Erprobung ausgewählter Elemente des
REACH Verfahrens in der Praxis und fordern die Europäischen Institutionen auf
diese Ergebnisse zu beachten.
Zur Reduzierung des
bürokratischen Aufwandes sollte eine Analyse aller stoff- und produktbezogenen
europäischen und nationalen Regelungen ausweisen, welche Regelungen künftig
entfallen oder geändert werden.
3. Chemieregionen als Wissensregionen
Sowohl Chemieunternehmen als
auch Chemieregionen befinden sich derzeit in einer Phase großer Umbrüche. Die
neuen globalen Wettbewerbsbedingungen erfordern umfassende
Modernisierungsstrategien in den Chemieregionen, um so dauerhaft die eigene
Wettbewerbsposition zu sichern.
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