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Kongress in Halle beendet
Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung

12.02.2004, Magdeburg – 17

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04

 

 

 

Magdeburg, den 06. Februar 2004

 

 

 

Kongress in Halle beendet

Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung

 

 

 

 

 

Der Kongress der europäischen Chemieregionen in Halle ist heute mit der

Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zu Ende gegangen.

 

 

 

In der Erklärung, auf die sich

die mehr als 250 Teilnehmer der Konferenz verständigten, ist gefordert, dass

der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft der

europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die Ausgestaltung der

europäischen Chemikalienpolitik sein müssen.

 

 

 

¿Die Vielfalt chemischer

Produkte ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie kann nur  gewahrt bleiben, wenn die Prüfanforderungen

vor allem auch für kleinvolumige Produkte auf das notwendige Minimum reduziert

werden¿, sagte der neu gewählte Präsident des Regionen-Netzwerkes, Sachsen-Anhalts

Wirtschaftsminister, Dr. Horst Rehberger, in seiner Abschlusserklärung. Die

Innovationsfähigkeit werde gestärkt werden können, wenn die Zusatzkosten und

der Zeitaufwand durch REACH gering gehalten werden. REACH sei so

auszugestalten, dass insbesondere auch mittelständische Unternehmen und

Importeure ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen entsprechen können.

 

 

 

Rehberger:

¿Wir haben das Ziel, als Vereinigung der Chemieregionen in Europa als

Interessenvertreter für die Belange dieser Regionen in Europa aufzutreten und

wahrgenommen zu werden. Dafür werden wir in den kommenden zwölf Monaten die

notwendigen Voraussetzungen schaffen,¿ sagte Rehberger.

 

 

 

Dem

europäischen Netzwerk der Chemieregionen gehörten 13 der wichtigsten

Chemieregionen Europas an. Zu ihnen zählen Regionen aus Großbritannien,

Italien, Polen, den Niederlanden und weitere deutsche Regionen wie Nordrhein-Westfalen

oder Niedersachsen. Auf dem Kongress waren rund 20 Regionen vertreten.

 

 

 

Neben

Wirtschaftsminister Rehberger wurden noch folgende Personen in das

Gründungspräsidium des Netzwerkes der europäischen Chemieregionen berufen:

 

 

 

· Councillor Tony Richmond, Darlington Borough

Council, Grossbritannien/ Councillor Dr. John Fraser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses

im Regionalrat Cheshire (United Kingdom)

 

 

 

· Vize-Marshall Boguslaw Kowalski, Wojewodschaft

Massowien,  Polen

 

 

 

· Wirtschaftsminister Martin Eurlings, Provinz

Limburg, Niederlande

 

 

 

·

Karl-Uwe Bütof,

Abteilungsleiter, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Nordrhein-Westfalen

 

 

 

·

Giampaolo Amadori,

Generaldirektor für Forschung, Mittelstand und Innovation, Lombardei, Italien

 

 

 

·

Dr. Eduardo Figuerola,

Leiter der Dienste für Industrieansiedlungen, Katalonien (Spanien)

 

 

 

Anlage: Erklärung des 2.

Europäischen Kongresses der Chemieregionen

 

 

 

 

 

Erklärung des 2. Europäischen

Kongresses der Chemieregionen vom 5./6.02.04 in Halle/Saale

 

 

 

 

 

 

 

1.   Chemieregionen in Europa

 

 

 

 

 

Chemieregionen in Europa werden

zunehmend als wichtige Akteure in der Entwicklung und Umsetzung von Politiken

für die Chemieindustrie vor Ort anerkannt.

 

 

 

Ihnen kommt dabei oftmals die

Rolle zu, europäische Vorgaben auf regionaler Ebene umzusetzen und gleichzeitig

praktikable Lösungen mit den betroffenen Unternehmen zu finden.

 

 

 

Das Europäische Netzwerk der

Chemieregionen zielt darauf ab, die regionale Dimension stärker in das

Bewusstsein der europäischen Akteure bei der Ausgestaltung von Politikbereichen

zu rücken.

 

 

 

Der große Erfolg des ersten

Kongresses europäischer Chemieregionen am 21.05.03 in Brüssel, an dem mehr als

250 Vertreter aus über 20 europäischen Chemieregionen teilnahmen, hat deutlich

gemacht, dass sehr wohl Platz und Bedarf für ein europäisches Netzwerk von

Chemieregionen vorhanden ist.

 

 

 

Aufbauend auf diesen positiven

Erfahrungen werden die Chemieregionen in den nächsten 12 Monaten die

notwendigen Strukturen und Regelungen schaffen, damit das Netzwerk seine

Aufgaben auch dauerhaft erfüllen kann.

 

 

 

Die europäischen Chemieregionen

fordern gleichzeitig die Europäischen Institutionen auf, dieses Netzwerk

künftig als ¿europäischer Stakeholder¿ für die regionalen Belange anzuerkennen.

 

 

 

 

 

2.   Die künftige Ausgestaltung der

Chemikalienpolitik in Europa

 

 

 

 

 

Die Debatte über die künftige

Ausgestaltung der Chemikalienpolitik war ein wichtiger Anstoß der Regionen,

sich künftig enger zusammen zu schließen.

 

 

 

Mit Blick auf die Ende

vergangenen Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegten

Verordnungsvorschläge unterstreichen die europäischen Chemieregionen ihre

bereits im Mai 2003 aufgestellten Grundsätze,

 

 

 

·

den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und

Bürger und insbesondere der Arbeitnehmer/innen in Europa

 

 

 

·

die Verringerung von Risiken und Belastungen für heutige

und künftige Ökosysteme,

 

 

 

·

die Sicherung bestehender Arbeitsplätze durch

Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft,

 

 

 

·

Entwicklung neuer Arbeitsplätze durch Verbesserung

der Innovationsfähigkeit,

 

 

 

·

Planungs- und Rechtssicherheit zur Förderung von

Investitionen,

 

 

 

·

Achtung ethischer Maßstäbe,

 

 

 

·

Partizipative Ausgestaltung des politischen

Entscheidungs- und Umsetzungsprozesses zur dauerhaften Entwicklungsfähigkeit

des Sektors unter Einbeziehung der Regionen.

 

 

 

Die europäischen Chemieregionen

begrüßen, dass die Europäische Kommission in ihren Vorschlägen vom 29.10.03

wichtige Forderungen übernommen hat, insbesondere indem

 

 

 

·

Polymere von der

Registrierung und Bewertung ausgenommen wurden,

 

 

 

·

die Anforderungen für

unter strenger Kontrolle transportierte Zwischenprodukte gesenkt wurden,

 

 

 

·

der Schutz von

Geschäftsgeheimnissen verbessert wurde,

 

 

 

·

die besondere Situation

der Chemieparks berücksichtigt wurde, kein Zulassungsverfahren auf nationaler

Ebene vorgesehen ist,

 

 

 

·

die Anforderungen an den

Chemikaliensicherheitsbericht deutlich verringert wurden,

 

 

 

·

zur Verbesserung der

Rechtssicherheit der Bereich der möglichen Rechtsmittel gegen Entscheidungen

der Agentur erweitert wurde.

 

 

 

Es ist unerlässlich, dass diese

Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhalten bleiben.

 

 

 

Weiter müssen die

wirtschaftlichen Auswirkungen von REACH sorgfältig vor dem

Gesetzgebungsverfahren untersucht werden, um negative Folgewirkungen für die

europäische Industrie zu vermeiden.

 

 

 

Es gilt zu konstatieren, dass

wichtige Forderungen sowohl im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes als

auch zur Entlastung der Wirtschaft nicht oder nur unkonkret aufgenommen worden

sind. Insbesondere fehlt eine umfassende Analyse der bestehenden Regelungen,

wie dies vom Ministerrat, Parlament, aber auch in der Gemeinsamen Position

angesprochen wurde. 

 

 

 

Daher ist wahrscheinlich, dass

die vorgesehenen Regelungen für die Betroffenen, insbesondere für kleine und

mittlere Unternehmen, nicht praktikabel und erfüllbar sein werden.

 

 

 

Auch für die Behörden werden sie

praktisch nur schwer kontrollierbar und durchsetzbar sein. Es fehlt eine

umfassende Vereinfachung und Modernisierung des komplexen und nur noch für

Experten nachvollziehbaren umfangreichen EU-Stoff- und Produktrechtes.

 

 

 

Die Chemieregionen sind der

Meinung, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der

Innovationskraft der europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die

Ausgestaltung von REACH sein sollten.

 

 

 

Maßstab für den Erhalt der

Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei der Herstellung und

Verarbeitung chemischer Produkte sind

 

 

 

·

die Kosten der

chemischen Zulieferungen für das Endprodukt,

 

 

 

·

die Verfügbarkeit eines breiten

Angebotes von chemischen Produkten und

 

 

 

·

der Zeitraum, neue

Produkte an den Markt zu bringen.

 

 

 

Die Vielfalt chemischer Produkte

ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie bleibt gewahrt, wenn die

Prüfanforderungen insbesondere für kleinvolumige Produkte auf einen

Minimaldatensatz reduziert werden. Für weitergehende Prüfungen sollte die

Exposition bestimmend sein.

 

 

 

Die Innovationsfähigkeit wird

weiter gestärkt, wenn die Zusatzkosten und der Zeitaufwand durch REACH gering

gehalten werden.

 

 

 

REACH ist so auszugestalten,

dass insbesondere auch KMU und Importeure ohne bürokratischen Aufwand den

Anforderungen entsprechen können.

 

 

 

Dabei ist darauf zu achten, dass

diesen Anforderungen nicht nur die Hersteller chemischer Produkte, sondern auch

ihre Kunden, die Verarbeiter in der Wertschöpfungskette treffen. 

 

 

 

Daher sollte vor der

Beschlussfassung im Parlament in konkreten Pilotprojekten unter Beteiligung von

Unternehmen der Wertschöpfungskette und der Behörden die Wirkung und

Praktikabilität von REACH hinreichend erprobt werden. Deswegen unterstützen wir

die Anstrengen Nordrhein-Westfalens für die Erprobung ausgewählter Elemente des

REACH Verfahrens in der Praxis und fordern die Europäischen Institutionen auf

diese Ergebnisse zu beachten.

 

 

 

Zur Reduzierung des

bürokratischen Aufwandes sollte eine Analyse aller stoff- und produktbezogenen

europäischen und nationalen Regelungen ausweisen, welche Regelungen künftig

entfallen oder geändert werden.

 

 

 

 

 

 

 

3.   Chemieregionen als Wissensregionen

 

 

 

 

 

Sowohl Chemieunternehmen als

auch Chemieregionen befinden sich derzeit in einer Phase großer Umbrüche. Die

neuen globalen Wettbewerbsbedingungen erfordern umfassende

Modernisierungsstrategien in den Chemieregionen, um so dauerhaft die eigene

Wettbewerbsposition zu sichern.

 

 

 

 

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