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Innenminister Klaus Jeziorsky zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung:

10.02.2004, Magdeburg – 25

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/04

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/04

 

Magdeburg, den 10. Februar 2004

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist zu respektieren. Das wesentlichste Ergebnis ist für mich, dass das Gericht durch die Fristsetzung bis September 2004 uns weiterhin ermöglicht, die Bevölkerung vor besonders schweren rückfallgefährdeten Straftätern zu schützen.

 

Das Gericht bestätigt damit meine Einschätzung der Gefährlichkeit bestimmter Straftäter und unsere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

 

Die Bundesregierung ist nun zwingend gefordert, die wiederholten Gesetzesinitiativen der Länder und den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung aufzugreifen. Der Bund muss nun bis zu der vom Gericht gesetzten Frist ein Gesetz verabschieden, das bundeseinheitlich einen wirksamen Schutz gegen schwere rückfallgefährdete Straftäter gewährleistet."

 

 

 

 

Impressum:

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

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39112 Magdeburg

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