Schutzmaßnahmen gegen Influenzavireneinschleppung
04.02.2004, Magdeburg – 15
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 015/04
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 015/04
Magdeburg, den 5. Februar 2004
Schutzmaßnahmen gegen Influenzavireneinschleppung
Die Geflügelpest grassiert in mehreren asiatischen Ländern. Der hochvirulente Influenzavirus befällt Wirtschaftsgeflügel und Vögel gleichermaßen und kann eine ernste Gefahr für die Tiergesundheit und für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Nachdem die EU-Kommission bereits die Einfuhr von Geflügelfleisch, lebendem Geflügel, Tierfutter daraus und von Eiern aus Kambodscha, Japan, Laos, Pakistan, China, Südkorea, Thailand und Vietnam verboten hatte, ist dieses Verbot ab sofort auch auf alle anderen Vogelarten einschließlich als Heimtier gehaltene Vögel ausgeweitet worden.
Das Landwirtschaftsministerium appelliert an die Wirtschaft und an die Bürger, im Waren- und Reiseverkehr dieses strikte Verbot zu respektieren. An den Grenzeingangsstellen erfolgen strikte Kontrollen.
Der einheimischen Geflügelwirtschaft wird empfohlen, die seinerzeit während des Geflügelpestgeschehens in Holland ergriffenen Schutzmaßnahmen für die Tierbestände vorsorglich wieder anzuwenden. Insbesondere ist der unberechtigte Personenkontakt zu Geflügelbeständen zu vermeiden.
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