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Unternehmensfusionen: Bauminister Daehre
sieht Befreiung von Grunderwerbsteuer bei Zusammenschlüssen als wichtigen
Beitrag zur Verringerung des Wohnungsleerstands

03.02.2004, Magdeburg – 56

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 056/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 056/04

 

 

 

Magdeburg, den 3. Februar 2004

 

 

 

Unternehmensfusionen: Bauminister Daehre

sieht Befreiung von Grunderwerbsteuer bei Zusammenschlüssen als wichtigen

Beitrag zur Verringerung des Wohnungsleerstands

 

Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat den jüngsten

Gesetzesbeschluss des Bundestages begrüßt, wonach ostdeutsche

Wohnungsunternehmen bei Fusionen innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre keine

Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent der Erwerbskosten) entrichten müssen. ¿Mit

dieser Entscheidung ist eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich

kleinere Unternehmen und Genossenschaften zu wirtschaftlich stabileren

Einheiten zusammenschließen können", sagte er heute nach der Kabinettssitzung

in Magdeburg, in der er die Mitglieder der Landesregierung über die

beschlossenen Veränderungen informiert hatte.

 

Die Grunderwerbsteuerbefreiung sei ein wichtiger Beitrag zur Verringerung

des Wohnungsleerstands in Sachsen-Anhalt und den anderen ostdeutschen

Bundesländern, betonte der Minister. Daehre forderte die Wohnungsunternehmen

und -genossenschaften im Land auf, die bis 1. Juli 2006 befristeten

Möglichkeiten zu nutzen und so auch den notwendigen Stadtumbau voranzubringen.

Angesichts der komplizierten Lage auf dem Wohnungsmarkt sei es ein ¿geradezu

zwingendes Gebot wirtschaftlicher Vernunft, diese Chance aufzugreifen und durch

Zusammenschlüsse für überlebensfähige Unternehmensgrößen zu sorgen¿.

 

Zu Ihrer Information:

 

Die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Grunderwerbsteuerbefreiung

bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften geht auf eine

Bundesratsinitiative der ostdeutschen Länder zurück, die von Sachsen-Anhalt

maßgeblich mitgetragen wurde. Ein entsprechender Antrag war im März vorigen

Jahres in die Länderkammer eingebracht worden. In seiner 82. Sitzung hatte der

Bundestag den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf unverändert angenommen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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