Unternehmensfusionen: Bauminister Daehre
sieht Befreiung von Grunderwerbsteuer bei Zusammenschlüssen als wichtigen
Beitrag zur Verringerung des Wohnungsleerstands
03.02.2004, Magdeburg – 56
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 056/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 056/04
Magdeburg, den 3. Februar 2004
Unternehmensfusionen: Bauminister Daehre
sieht Befreiung von Grunderwerbsteuer bei Zusammenschlüssen als wichtigen
Beitrag zur Verringerung des Wohnungsleerstands
Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat den jüngsten
Gesetzesbeschluss des Bundestages begrüßt, wonach ostdeutsche
Wohnungsunternehmen bei Fusionen innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre keine
Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent der Erwerbskosten) entrichten müssen. ¿Mit
dieser Entscheidung ist eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich
kleinere Unternehmen und Genossenschaften zu wirtschaftlich stabileren
Einheiten zusammenschließen können", sagte er heute nach der Kabinettssitzung
in Magdeburg, in der er die Mitglieder der Landesregierung über die
beschlossenen Veränderungen informiert hatte.
Die Grunderwerbsteuerbefreiung sei ein wichtiger Beitrag zur Verringerung
des Wohnungsleerstands in Sachsen-Anhalt und den anderen ostdeutschen
Bundesländern, betonte der Minister. Daehre forderte die Wohnungsunternehmen
und -genossenschaften im Land auf, die bis 1. Juli 2006 befristeten
Möglichkeiten zu nutzen und so auch den notwendigen Stadtumbau voranzubringen.
Angesichts der komplizierten Lage auf dem Wohnungsmarkt sei es ein ¿geradezu
zwingendes Gebot wirtschaftlicher Vernunft, diese Chance aufzugreifen und durch
Zusammenschlüsse für überlebensfähige Unternehmensgrößen zu sorgen¿.
Zu Ihrer Information:
Die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Grunderwerbsteuerbefreiung
bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften geht auf eine
Bundesratsinitiative der ostdeutschen Länder zurück, die von Sachsen-Anhalt
maßgeblich mitgetragen wurde. Ein entsprechender Antrag war im März vorigen
Jahres in die Länderkammer eingebracht worden. In seiner 82. Sitzung hatte der
Bundestag den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf unverändert angenommen.
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