Sachsen-Anhalt fordert Bundesgesetz zum
?Bodenreformurteil?/ Agrarministerin Wernicke: ?Betroffene schnellstmöglich
informieren?
27.01.2004, Magdeburg – 43
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 043/04
Magdeburg, den 27. Januar 2004
Sachsen-Anhalt fordert Bundesgesetz zum
¿Bodenreformurteil¿/ Agrarministerin Wernicke: ¿Betroffene schnellstmöglich
informieren¿
Das Kabinett hat sich heute mit den Folgen
der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur
Abwicklung der Bodenreform befasst. In Sachsen-Anhalt sind etwa 18.000
Einzelfälle mit insgesamt 26.000 Hektar land- und forstwirtschaftlichen Flächen
betroffen.
Da das Gericht seine Entscheidungsgründe noch
nicht mitgeteilt hat, sind Fragen der Rückgewährung von Flächen,
Entschädigungszahlungen oder sonstige Regelungen noch offen. Zur Frage der
Entschädigung hat das Gericht jetzt die Kläger und die Bundesrepublik aufgefordert,
innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Sachsen-Anhalt rechnet mit
enormen finanziellen Belastungen in Folge des Urteils. Landwirtschaftsministerin
Petra Wernicke bekräftigte die Forderung an den Bund, sich daran zu beteiligen.
Es dürfe jetzt zu keiner Ungleichbehandlung
zwischen den Erben der Neubauern kommen, fordert Landwirtschaftsministerin
Petra Wernicke. Deshalb müsse der Bund diese Fragen in einem Bundesgesetz
regeln: ¿Jeder muss das gleiche Recht erhalten.¿ Es dürfte weder Unterschiede
zwischen den Bundesländern noch Unterschiede zwischen Erben, die geklagt und
Erben, die nicht geklagt hätten, geben. Sachsen-Anhalt wird deshalb in Kürze zu
einer Beratung der neuen Bundesländer einladen, um das weitere Vorgehen zu
beraten. Schon jetzt sei absehbar, dass die abschließende Lösung der
Bodenreformproblematik Jahre dauern werde, so Wernicke.
Wernicke forderte den Bund ebenso auf, die
Betroffenen schnellstmöglich zu informieren, wie sie ihre Rechte wahren
könnten, um Rechtsverluste zu vermeiden. Schließlich handele es sich um ein
Bundesgesetz. Betroffene Erben können sich mit ihrem Anliegen aber auch
unverbindlich an die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung wenden.
Das Landwirtschaftsministerium hat inzwischen
mit der Recherche der Verträge über die Bodenreformflächen begonnen. Von den 26
000 Hektar land- und forstwirtschaftlichen Flächen wurden nach jetzigem Stand
etwa 825 Hektar Ackerflächen und 750 Hektar Forstflächen verkauft. Der überwiegende
Teil der Flächen ist im Besitz der landeseigenen Landgesellschaft. Das
Ministerium hat den Verkauf von weiteren land- und forstwirtschaftlichen
Flächen aus der Abwicklung der Bodenreform zunächst gestoppt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






