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Sachsen-Anhalt fordert Bundesgesetz zum
?Bodenreformurteil?/ Agrarministerin Wernicke: ?Betroffene schnellstmöglich
informieren?

27.01.2004, Magdeburg – 43

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 043/04

 

 

 

Magdeburg, den 27. Januar 2004

 

 

 

Sachsen-Anhalt fordert Bundesgesetz zum

¿Bodenreformurteil¿/ Agrarministerin Wernicke: ¿Betroffene schnellstmöglich

informieren¿

 

Das Kabinett hat sich heute mit den Folgen

der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur

Abwicklung der Bodenreform befasst. In Sachsen-Anhalt sind etwa 18.000

Einzelfälle mit insgesamt 26.000 Hektar land- und forstwirtschaftlichen Flächen

betroffen.

 

Da das Gericht seine Entscheidungsgründe noch

nicht mitgeteilt hat, sind Fragen der Rückgewährung von Flächen,

Entschädigungszahlungen oder sonstige Regelungen noch offen. Zur Frage der

Entschädigung hat das Gericht jetzt die Kläger und die Bundesrepublik aufgefordert,

innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Sachsen-Anhalt rechnet mit

enormen finanziellen Belastungen in Folge des Urteils. Landwirtschaftsministerin

Petra Wernicke bekräftigte die Forderung an den Bund, sich daran zu beteiligen.

 

 

Es dürfe jetzt zu keiner Ungleichbehandlung

zwischen den Erben der Neubauern kommen, fordert Landwirtschaftsministerin

Petra Wernicke. Deshalb müsse der Bund diese Fragen in einem Bundesgesetz

regeln: ¿Jeder muss das gleiche Recht erhalten.¿ Es dürfte weder Unterschiede

zwischen den Bundesländern noch Unterschiede zwischen Erben, die geklagt und

Erben, die nicht geklagt hätten, geben. Sachsen-Anhalt wird deshalb in Kürze zu

einer Beratung der neuen Bundesländer einladen, um das weitere Vorgehen zu

beraten. Schon jetzt sei absehbar, dass die abschließende Lösung der

Bodenreformproblematik Jahre dauern werde, so Wernicke.

 

Wernicke forderte den Bund ebenso auf, die

Betroffenen schnellstmöglich zu informieren, wie sie ihre Rechte wahren

könnten, um Rechtsverluste zu vermeiden. Schließlich handele es sich um ein

Bundesgesetz. Betroffene Erben können sich mit ihrem Anliegen aber auch

unverbindlich an die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung wenden.

 

Das Landwirtschaftsministerium hat inzwischen

mit der Recherche der Verträge über die Bodenreformflächen begonnen. Von den 26

000 Hektar land- und forstwirtschaftlichen Flächen wurden nach jetzigem Stand

etwa 825 Hektar Ackerflächen und 750 Hektar Forstflächen verkauft. Der überwiegende

Teil der Flächen ist im Besitz der landeseigenen Landgesellschaft. Das

Ministerium hat den Verkauf von weiteren land- und forstwirtschaftlichen

Flächen aus der Abwicklung der Bodenreform zunächst gestoppt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de