Menu
menu

Neues Kündigungsschutzrecht auf dem Arbeitsmarkt
Arbeitsminister Rehberger sieht im flexibleren
Kündigungsschutz Chance für Neueinstellungen

26.01.2004, Magdeburg – 8

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 008/04

 

Magdeburg, den 26. Januar 2004

 

 

Neues Kündigungsschutzrecht auf dem Arbeitsmarkt

Arbeitsminister Rehberger sieht im flexibleren

Kündigungsschutz Chance für Neueinstellungen

 

 

Magdeburg . Arbeitsminister Dr. Horst Rehberger begrüßt das neue Kündigungsschutzrecht, das durch das Bundesgesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt flexiblere Lösungen ermöglicht. Er sieht darin eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Rehberger betonte: "Sachsen-Anhalt hat sich durch seine Mitwirkung im Vermittlungsausschuss erfolgreich für eine Lockerung des Kündigungsschutzes in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten eingesetzt. Auch für Existenzgründer, die Leute einstellen wollen, ergeben sich jetzt Einstellungserleichterungen. Damit hat die Landesregierung eine wesentliche Forderung der Wirtschaft erfüllt, die Rahmenbedingungen für die Einstellung von Arbeitskräften zu verbessern. Die Unternehmen sollten jetzt davon Gebrauch machen."

 

Etwa 80 Prozent der Unternehmen in Sachsen-Anhalt haben bis zu zehn Beschäftigte und profitieren damit von der Neuregelung des Kündigungsschutzes, die seit dem 1. Januar in Kraft ist. Für kleine Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende werden somit Neueinstellungen erleichtert. Zukünftig kann ein Betrieb bis zu zehn Beschäftigte haben, ohne dass der Kündigungsschutz in Kraft tritt. Existenzgründer erhalten außerdem die Möglichkeit, befristete Arbeitsverhältnisse bis zur Dauer von vier Jahren abzuschließen. Dadurch wird auch ihnen die Entscheidung zu Einstellungen erheblich erleichtert.

 

Zudem gibt es ein geändertes Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen. Der gekündigte Arbeitnehmer kann jetzt nach Angebot des Arbeitgebers wählen, ob er - wie bisher - Kündigungsschutzklage erhebt oder statt dessen die gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nimmt. Bei betriebsbedingten Kündigungen wird die Sozialauswahl auf vier Kriterien reduziert: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderung und Unterhaltspflicht des Arbeitsnehmers.

 

 

Impressum:

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Pressestelle

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-43 16

Fax: (0391) 567-44 43

Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-4316

Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt