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?Initiative Mitteldeutschland? ? Zustimmung
für engere Zusammenarbeit im Justizvollzug

13.01.2004, Magdeburg – 18

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 018/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 018/04

 

 

 

Magdeburg, den 13. Januar 2004

 

 

 

¿Initiative Mitteldeutschland¿ ¿ Zustimmung

für engere Zusammenarbeit im Justizvollzug

 

Sachsen-Anhalt,

Sachsen und Thüringen werden künftig auch im Justizvollzug enger

zusammenarbeiten. Sachsen-Anhalts Landesregierung stimmte in der heutigen

Kabinettssitzung entsprechenden Verwaltungsabkommen zu. Die im Rahmen der

¿Initiative Mitteldeutschland¿ getroffenen Vereinbarungen würden nun von den

Justizministern der drei Länder paraphiert, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchef,

Curt Becker, nach der Ministerrunde.

 

So

werden Justizvollzugsanstalten der drei Länder so genannte Sicherheitspartnerschaften

bilden. Damit soll unter anderem bei der länderübergreifenden Verlegung

besonders gefährlicher oder gefährdeter Straftäter stärker als bisher

kooperiert werden. Außerdem werden gemeinsame Sicherheits- und Revisionsgruppen

gebildet werden. Aufgaben dieser speziell ausgebildeten Einsatzgruppen sollen

beispielsweise umfassende Durchsuchungen der Vollzugsanstalten sein. Die Arbeit

der Spezialkräfte soll die Kontrollen ergänzen, die von den Bediensteten der

einzelnen Gefängnisse regelmäßig durchgeführt werden. Im Rahmen der

Sicherheitspartnerschaften sind auch der Austausch von Personal sowie

gegenseitige Hospitationen vereinbart.

 

Außerdem

wird vereinbart, dass Sachsen-Anhalt das Vollzugskrankenhaus in Leipzig stärker

als bisher nutzen wird. ¿Sachsen-Anhalt hat kein eigenes Vollzugskrankenhaus¿,

begründete Justizminister Curt Becker. Es seien zwar bereits in der

Vergangenheit kranke Gefangene, die stationär behandelt werden mussten, nach

Leipzig gebracht worden. Dies werde nun jedoch verstärkt. So sollten jetzt auch

Gefangene in der psychiatrischen Abteilung des Vollzugskrankenhauses behandelt

werden, was unter anderem teilweise während des Alkoholentzuges erforderlich

ist.

 

Des

Weiteren kann Sachsen-Anhalt künftig weibliche Gefangene, bei denen eine

entsprechende Behandlung notwendig ist, in der Sozialtherapeutischen Abteilung der

Justizvollzugsanstalt Dresden unterbringen. Zudem wird vereinbart, dass

weibliche Gefangene mit Kindern bis zu drei Jahren bzw. schwangere Gefangene in

der Mutter-Kind-Abteilung der JVA Chemnitz untergebracht werden können.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de