?Initiative Mitteldeutschland? ? Zustimmung
für engere Zusammenarbeit im Justizvollzug
13.01.2004, Magdeburg – 18
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 018/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 018/04
Magdeburg, den 13. Januar 2004
¿Initiative Mitteldeutschland¿ ¿ Zustimmung
für engere Zusammenarbeit im Justizvollzug
Sachsen-Anhalt,
Sachsen und Thüringen werden künftig auch im Justizvollzug enger
zusammenarbeiten. Sachsen-Anhalts Landesregierung stimmte in der heutigen
Kabinettssitzung entsprechenden Verwaltungsabkommen zu. Die im Rahmen der
¿Initiative Mitteldeutschland¿ getroffenen Vereinbarungen würden nun von den
Justizministern der drei Länder paraphiert, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchef,
Curt Becker, nach der Ministerrunde.
So
werden Justizvollzugsanstalten der drei Länder so genannte Sicherheitspartnerschaften
bilden. Damit soll unter anderem bei der länderübergreifenden Verlegung
besonders gefährlicher oder gefährdeter Straftäter stärker als bisher
kooperiert werden. Außerdem werden gemeinsame Sicherheits- und Revisionsgruppen
gebildet werden. Aufgaben dieser speziell ausgebildeten Einsatzgruppen sollen
beispielsweise umfassende Durchsuchungen der Vollzugsanstalten sein. Die Arbeit
der Spezialkräfte soll die Kontrollen ergänzen, die von den Bediensteten der
einzelnen Gefängnisse regelmäßig durchgeführt werden. Im Rahmen der
Sicherheitspartnerschaften sind auch der Austausch von Personal sowie
gegenseitige Hospitationen vereinbart.
Außerdem
wird vereinbart, dass Sachsen-Anhalt das Vollzugskrankenhaus in Leipzig stärker
als bisher nutzen wird. ¿Sachsen-Anhalt hat kein eigenes Vollzugskrankenhaus¿,
begründete Justizminister Curt Becker. Es seien zwar bereits in der
Vergangenheit kranke Gefangene, die stationär behandelt werden mussten, nach
Leipzig gebracht worden. Dies werde nun jedoch verstärkt. So sollten jetzt auch
Gefangene in der psychiatrischen Abteilung des Vollzugskrankenhauses behandelt
werden, was unter anderem teilweise während des Alkoholentzuges erforderlich
ist.
Des
Weiteren kann Sachsen-Anhalt künftig weibliche Gefangene, bei denen eine
entsprechende Behandlung notwendig ist, in der Sozialtherapeutischen Abteilung der
Justizvollzugsanstalt Dresden unterbringen. Zudem wird vereinbart, dass
weibliche Gefangene mit Kindern bis zu drei Jahren bzw. schwangere Gefangene in
der Mutter-Kind-Abteilung der JVA Chemnitz untergebracht werden können.
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