Finanzminister Karl-Heinz Paqué übergibt die
Staatshochbauverwaltung in die Verantwortung des Bauministers Karl-Heinz Daehre
09.01.2004, Magdeburg – 2
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 002/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 002/04
Magdeburg, den 9. Januar 2004
Finanzminister Karl-Heinz Paqué übergibt die
Staatshochbauverwaltung in die Verantwortung des Bauministers Karl-Heinz Daehre
Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat heute die Zuständigkeit für die Aufgaben
des Staatlichen Hochbaus an seinen Amtskollegen, Bauminister Karl-Heinz Daehre,
im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung offiziellübergeben. Die Zuständigkeit
war bereits ab dem 1. Januar 2004 vom Ministerium der Finanzen an das
Ministerium für Bau und Verkehr übergegangen
Paqué: ¿Die Neuorganisation der
Bauverwaltung ist ein Schritt auf dem Reformweg, den die neue Landesregierung
seit ihrem Amtsantritt im Mai 2002 begonnen hat. Er ist Teil eines schlüssigen
Gesamtkonzeptes, mit dem die Landesregierung die Modernisierung der Verwaltung
in Angriff genommen hat.¿
Nach den Worten von Daehre zielt die Neuordnung vor allem auf eine
höhere Effizienz ab. ¿Es lassen sich eine Reihe von Synergieeffekten erschließen,
wenn die Verwaltungsaufgaben in dem Fachbereich angesiedelt sind, der auch für
die Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist¿, sagte er. Mit
der Zuordnung der staatlichen Hochbauverwaltung zum Bau- und
Verkehrsministerium würden gute Voraussetzungen dafür geschaffen, die für
Investitionen vorgesehenen Mittel noch zielgenauer einzusetzen.
Paqué erläuterte, dass zum Gesamtkonzept der Verwaltungsmodernisierung u.a. auch die Gründung der LIMSA
(Liegenschaftsmanagement), die Schaffung des Landesverwaltungsamtes und die
Neuorganisierung der Bezügeverwaltung gehörten. Dies alles seien Maßnahmen, die
einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung in der Landesverwaltung
leisteten. Sie gehörten zu den Zielen der Regierungskoalition aus CDU und FDP
und seien Teil des Koalitionsvertrages.
Paqué betonte, dass der jetzige Schritt kein Abschied einer einzelnen Abteilung
aus dem Zuständigkeitsbereich eines Ministeriums sei, sondern ein Beweis dafür,
dass die Landesregierung ihre Ziele im Interesse des Landes unbürokratisch
umsetze.
In seiner Rede legte er noch
einmal die Entwicklung der Staatlichen Hochbauverwaltungen von ihren Anfängen
bis heute dar: ¿Die Landesbauverwaltung wurde 1991 nach dem klassischen
dreistufigen Verwaltungsaufbau eingerichtet. Sieben Staatshochbauämter
erledigten die Bauaufgaben als Ortsinstanz. Die Landesbauabteilung der
Oberfinanzdirektion Magdeburg übernahm die Prüftätigkeit einer Aufsichtsbehörde
in der Mittelinstanz und die Abteilung 5 des Ministeriums der Finanzen die
Tätigkeit als oberste technische Instanz. Schon im Jahre 1993 dachte die
damalige Landesregierung über eine Veränderung der bestehenden Struktur nach.
Diese wurde aber nach dem Regierungswechsel im Jahre 1994 nicht weiter
verfolgt. Nach erneuten Diskussionen in den Jahren 1995 und 1996 über mögliche
Varianten einer Umorganisation der Bauverwaltung wurde im Jahr 1997 lediglich
der 3-stufige Aufbau in eine 2-stufige Verwaltung umstrukturiert.
Mit der Zusammenlegung des Straßenbaus und des Hochbaus wurden alte
Verwaltungsstrukturen aufgebrochen und es wurden die besten Voraussetzungen für
ein modernes und leistungsorientiertes Verwaltungshandeln in Sachsen-Anhalt
geschaffen. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Sachsen-Anhalt
wieder zu einem wirtschaftlichen starken, innovativen Land in Deutschland und
in Europa zu machen.¿
Zur Information:
Seit ihrer Gründung im Jahr 1991 hat die Staatshochbauverwaltung Sachsen-Anhalt
Baumaßnahmen des Landes, des Bundes und Dritter geplant und realisiert, und
zwar mit einem Gesamtvolumen von über 3 Mrd. ¿. Das sind pro Jahr
durchschnittlich fast 300 Mio. ¿verbaute¿ Euro. Darüber hinaus wurde im Bereich
des Zuwendungsbaus und im Bereich der Krankenhausfinanzierung von der
Bauverwaltung ein jährliches Bauvolumen von ca. 550 bis 600 Mio. ¿ betreut. Die
Staatshochbauverwaltung hatte dabei die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit der
Bedarfsanforderungen und die Planungen baufachlich zu prüfen und die Baudurchführung
zu begleiten.
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