Menu
menu

Änderungen in der Landesverwaltung im Jahr
2004
Staatsminister Robra: ?Verwaltungsmodernisierung entscheidend vorangekommen?

29.12.2003, Magdeburg – 607

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 607/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 607/03

 

 

 

Magdeburg, den 29. Dezember 2003

 

 

 

 

 

Änderungen in der Landesverwaltung im Jahr

2004

Staatsminister Robra: ¿Verwaltungsmodernisierung entscheidend vorangekommen¿

 

 

 

In der Landesverwaltung treten

im kommenden Jahr zahlreiche Änderungen in Kraft. Wichtigste Neuerung ist die

Auflösung der drei Regierungspräsidien in Dessau, Halle und Magdeburg sowie die

Errichtung des Landesverwaltungsamtes mit Sitz in Halle. Dazu sagte der Vorsitzende

der Lenkungsgruppe für die Verwaltungs- und Funktionalreform in Sachsen-Anhalt,

Staatsminister Rainer Robra, heute in Magdeburg: ¿Die Verwaltungsmodernisierung

in Sachsen-Anhalt ist entscheidend vorangekommen. Durch die Änderungen wird die

Verwaltung schneller, effektiver und bürgerfreundlicher. Die Bündelung von

Aufgaben ermöglicht auch mehr fachliche Kompetenz. Sie leistet zudem einen

beträchtlichen Beitrag zum Abbau der Personalüberhänge, die sich das Land nicht

länger leisten kann. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Bürgerinnen und

Bürger sowie die Unternehmen rasch auf die Veränderungen einstellen werden. Der

beträchtliche Umfang der Neuerungen unterstreicht den Reformwillen und die

Reformfähigkeit der Landesregierung. Ich danke allen Ressorts für die konstruktive

Mitwirkung an diesem Reformprozess.¿

 

Die Änderungen im Einzelnen:

 

1.

Die drei Regierungspräsidien Dessau, Halle und

Magdeburg werden ein Jahr eher als von der früheren Landesregierung vorgesehen

aufgelöst. Als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsbehörde im Land

Sachsen-Anhalt wird zum 1. Januar 2004 ein Landesverwaltungsamt mit Sitz in

Halle sowie unselbständige Nebenstellen in Dessau und Magdeburg errichtet.

 

2. Damit

verbunden ist die Reduzierung von 25 bisher selbständigen Landessonderbehörden.

Das Landesamt für Versorgung und Soziales, die beiden Ämter für Versorgung und

Soziales, 9 Staatliche Schulämter sowie 10 Staatliche Seminare für Lehrämter werden

mit der Eingliederung in das Landesverwaltungsamt zu einer zentralen

Organisationseinheit zusammengefasst.

 

Die Aufgaben der Landeszentralkasse gehen mit

dem 1. Januar 2004 auf die Oberfinanzdirektion Magdeburg (OFD) über. Die OFD

nimmt diese Aufgabe und die der Landeshauptkasse am Standort Dessau wahr und

führt die Bezeichnung ¿Oberfinanzdirektion Magdeburg/Landeshauptkasse Dessau¿.

 

3. Weitere

Änderungen:

 

a) Vermessungs- und Katasterverwaltung : Kernpunkte

der Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens sind die Reduzierung und

Zusammenfassung der 12 Katasterämter und des Landesamtes für Landesvermessung

und Geoinformation zum 1. Januar 2004 zu einem Landesamt für Vermessung und

Geoinformation Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg und drei weiteren

Standorten in Dessau, Halle und Stendal sowie zunächst weiteren 8 Nebenstellen,

die im weiteren Verlauf aufgelöst werden sollen, an den übrigen Standorten der

bisherigen Katasterämter. Die Vermessungs- und Katasterverwaltung wird ab dem

1. Januar 2005 als Landesbetrieb geführt.

 

b) Bauverwaltung : Die bisher im

Finanzministerium angesiedelten Aufgaben des staatlichen Hochbaus werden mit denen

des Straßenbaus gebündelt und in einen Landesbetrieb überführt. Die Zusammenführung im Geschäftsbereich des

Ministeriums für Bau und Verkehr erfolgt bereits mit Wirkung vom 1. Januar

2004, die Einrichtung des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt (LBB LSA) zum 1.

Januar 2005. Der LBB LSA hat seinen Sitz in Magdeburg und unterhält regionale

Niederlassungen in Dessau/Wittenberg, in Halberstadt, im Raum Halle/Merseburg,

im Raum Magdeburg und in Stendal.

 

c) Liegenschaftsverwaltung : Das Ministerium der

Finanzen erhält die umfassende Befugnis über den Grundbesitz des Landes mit

Ausnahme der Liegenschaften der Forstverwaltung, der wasserwirtschaftlichen-

und Straßengrundstücke sowie des betriebsnotwendigen Vermögens der Landesbetriebe

und wird ermächtigt, dieses Grundstücksportfolio sowie die Unterbringung der

Landesdienststellen ressortübergreifend zu optimieren. Der Landesbetrieb LIMSA

wird zum 1. Januar 2004 gegründet. Ab 1. Januar 2005 wird ihm das gesamte

operative Geschäft der zentralen Liegenschaftsverwaltung übertragen.

 

d) Denkmalpflege und Archäologie : Das

Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie werden zum 1.

Januar 2004 aufgelöst und zum Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

(Landesmuseum für Vorgeschichte) zusammengefasst.

 

e) Forststrukturreform: Die Qualifizierungsgesellschaft für Waldarbeiterinnen und

Waldarbeiter wird mit Wirkung vom 31.12.2003 aufgelöst. Ferner wird die

Forstliche Landesanstalt Sachsen-Anhalt unter Aufgaben- und Mittelübertragung

an den Landesforstbetrieb, das Landesverwaltungsamt, das Landesamt für

Umweltschutz sowie die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau mit

Wirkung ab 1. Januar 2004 aufgelöst.

 

f) Organisation der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtungen : Die

Anzahl der Aus- und Fortbildungseinrichtungen wird reduziert, indem kurzfristig

die Außenstelle Schierke des Studieninstitutes in Blankenburg

(Innenministerium), die Außenstelle der Fachhochschule der Polizei in Rübeland

(Innenministerium) sowie die Fortbildungsstätte zur Weiter- und Fortbildung in

Waldrogäsen (Sozialministerium) geschlossen werden.

 

Weiterhin

ist zur Wahrnehmung eines gemeinsamen Ressourcenmanagements die Gründung eines

Kooperationsverbundes zwischen dem Studieninstitut Blankenburg (Innenministerium),

dem Aus- und Fortbildungszentrum Benneckenstein (Justiz­ministerium) und dem

Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und

Unterrichtsforschung/ LISA (Kultusministerium) vorgesehen.

 

Nach Schaffung der notwendigen

Voraussetzungen, insbesondere der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung,

soll der Kooperationsverbund in einen Landesbetrieb übergeleitet werden.

 

g) Landwirtschafts- und Agrarstrukturverwaltung : Die

Umwandlung der Landesanstalt für Landwirtschaft (LLG) in einen Landesbetrieb

soll geprüft werden. Drei von sieben

landwirtschaftlichen Versuchsstationen (Bad Lauchstädt, Biendorf und

Quedlinburg) werden aufgelöst. Aufgelöst wird auch der Fachschulstandort

Biendorf mit dem Bereich Hauswirtschaftslehre, der künftig am Fachschulstandort

Quedlinburg unterrichtet wird. Die Aufgaben der Forstwirtschaftsschule werden

zum März 2004 auf die LLG übertragen, der Ausbildungsstandort Magdeburgerforth

bleibt bis 2006 bestehen. Da wegen der demografischen Entwicklung die Nachfrage

nach Ausbildungsplätzen in der Forstwirtschaftsschule deutlich sinken wird,

plant die Landesregierung, die Ausbildung nach 2006 zu beenden.

 

Weiterhin

wird gegenwärtig intensiv geprüft, ob auf Verwaltungsaufgaben verzichtet werden

kann oder ob sie privatisierbar sind (Aufgabenkritik). Gleichzeitig wird

ermittelt, ob Landesgesetze und ¿verordnungen vereinfacht werden können. Die

dazu von der Landesregierung unter Beteiligung des Landesrechnungshofes, der

Kommunalen Spitzenverbände und ihrer Kammern eingesetzten Arbeitsgruppen werden

Anfang des Jahres Berichte vorlegen.

 

Robra: ¿Die gemeinsame Arbeitsgruppe von

Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden zur Funktionalreform hat in

wichtigen Teilbereichen bereits Einigkeit erzielt. Es ist das Ziel der Landesregierung,

im ersten Quartal 2004 den Entwurf für ein Erstes Funktionalreformgesetz in den

Landtag einzubringen, mit dem Aufgaben der Landesbehörden auf die Landkreise

verlagert werden. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2005 vorgesehen.¿

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de