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MD- Polizei gibt Hinweise zum Abschießen von pyrotechnischer Munition

23.12.2003, Magdeburg – 663

  • Polizeidirektion Magdeburg

 

 

 

PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 663/03

 

Magdeburg, den 19. Dezember 2003

 

 

MD- Polizei gibt Hinweise zum Abschießen von pyrotechnischer Munition

Die Polizeidirektion Magdeburg weist darauf hin, dass Inhaber des "Kleinen Waffenscheins", die anlässlich des Jahreswechsels mittels Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die das Zulassungszeichen PTB tragen, pyrotechnische Munition verschießen möchten, sich bei der zuständigen Behörde, in deren Bezirk geschossen werden soll, dafür eine Schießerlaubnis beantragen können.

Für die Stadt Magdeburg ist die zuständige Behörde die PD Magdeburg, Sternstraße 12, 39104 Magdeburg (Telefon 0391/546 1840 o.1336)

Personen, die nicht im Besitz des "Kleinen Waffenscheins" sind, dürfen nur ab Vollendung des 18. Lebensjahres auf ihrem eigenen Besitztum mit diesen Waffen pyrotechnische Munition verschießen. Auch hierfür ist eine Erlaubnis zum Schießen erforderlich. Die Gebühr für eine derartige Schießerlaubnis beträgt 25,56 Euro.

 

 

 

 

Impressum:

Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle -

Pressestelle

Sternstr. 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 391 546 1422

Fax: +49 391 546 1822

Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de

 

 

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