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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur
Erleichterung der Haushaltsführung in den Kommunen

02.12.2003, Magdeburg – 590

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 590/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 590/03

 

 

 

Magdeburg, den 2. Dezember 2003

 

 

 

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur

Erleichterung der Haushaltsführung in den Kommunen

 

Die Landesregierung hat heute

auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky den Gesetzentwurf zur

Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen beschlossen. Der Gesetzentwurf

wird dem Landtag zugeleitet. Die vorgeschlagene Novellierung verfolge das Ziel,

so Jeziorsky, das Verfahren bei der Genehmigung kommunaler Haushalte zu

beschleunigen. Insbesondere solle erreicht werden, dass Kreditaufnahmen zur

Durchführung kommunaler Investitionen beschleunigt werden.

 

Zur Ermöglichung bzw.

Erleichterung kommunaler Investitionstätigkeit gerade in Zeiten enger werdender

kommunaler Handlungsspielräume solle deshalb, so der Innenminister, die

Gemeindeordnung geändert werden. Über eine Änderung der Vorschriften über die

Haushaltssatzung und vorläufige Haushaltsführung solle der Zeitpunkt kommunaler

Investitionen vorverlegt werden können. Damit würden örtliche Wirtschaftsaktivitäten

belebt sowie Unternehmen und Gewerbetreibende vor Ort unterstützt.

 

In der Vergangenheit habe sich

das Verfahren bei der Genehmigung kommunaler Haushalte oft als zu zäh erwiesen,

um Impulse für den wirtschaftlichen Bereich durch Investitionen der Kommunen zu

geben. Dieser Nachteil solle nun durch die geplante Novellierung der Gemeindeordnung

überwunden werden, indem den Kommunen auch schon vor der Genehmigung der

Haushalte Investitionen ermöglicht werden. Jeziorsky: ¿Damit wird

sichergestellt, dass bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres Investitionen

getätigt werden können und nicht erst im zweiten Halbjahr, nachdem die

Haushalte genehmigt worden sind. Die Landesregierung will mit dieser Änderung

gerade in Zeiten knapper Haushalte bewusst ein Zeichen in Richtung Kommunen und

Kommunalaufsichtsbehörden setzen, indem praktische Verfahrenhindernisse

beseitigt und Wirtschaftsaktivitäten vor Ort gefördert werden.¿

 

Die Regelungen sollen den

Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen schwierigen Finanzlage vorübergehend

helfen und bleiben deshalb zeitlich begrenzt bis Ende 2006 in Kraft.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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