Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur
Erleichterung der Haushaltsführung in den Kommunen
02.12.2003, Magdeburg – 590
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 590/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 590/03
Magdeburg, den 2. Dezember 2003
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur
Erleichterung der Haushaltsführung in den Kommunen
Die Landesregierung hat heute
auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky den Gesetzentwurf zur
Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen beschlossen. Der Gesetzentwurf
wird dem Landtag zugeleitet. Die vorgeschlagene Novellierung verfolge das Ziel,
so Jeziorsky, das Verfahren bei der Genehmigung kommunaler Haushalte zu
beschleunigen. Insbesondere solle erreicht werden, dass Kreditaufnahmen zur
Durchführung kommunaler Investitionen beschleunigt werden.
Zur Ermöglichung bzw.
Erleichterung kommunaler Investitionstätigkeit gerade in Zeiten enger werdender
kommunaler Handlungsspielräume solle deshalb, so der Innenminister, die
Gemeindeordnung geändert werden. Über eine Änderung der Vorschriften über die
Haushaltssatzung und vorläufige Haushaltsführung solle der Zeitpunkt kommunaler
Investitionen vorverlegt werden können. Damit würden örtliche Wirtschaftsaktivitäten
belebt sowie Unternehmen und Gewerbetreibende vor Ort unterstützt.
In der Vergangenheit habe sich
das Verfahren bei der Genehmigung kommunaler Haushalte oft als zu zäh erwiesen,
um Impulse für den wirtschaftlichen Bereich durch Investitionen der Kommunen zu
geben. Dieser Nachteil solle nun durch die geplante Novellierung der Gemeindeordnung
überwunden werden, indem den Kommunen auch schon vor der Genehmigung der
Haushalte Investitionen ermöglicht werden. Jeziorsky: ¿Damit wird
sichergestellt, dass bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres Investitionen
getätigt werden können und nicht erst im zweiten Halbjahr, nachdem die
Haushalte genehmigt worden sind. Die Landesregierung will mit dieser Änderung
gerade in Zeiten knapper Haushalte bewusst ein Zeichen in Richtung Kommunen und
Kommunalaufsichtsbehörden setzen, indem praktische Verfahrenhindernisse
beseitigt und Wirtschaftsaktivitäten vor Ort gefördert werden.¿
Die Regelungen sollen den
Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen schwierigen Finanzlage vorübergehend
helfen und bleiben deshalb zeitlich begrenzt bis Ende 2006 in Kraft.
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