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Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur
Modernisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung/ Innenminister
Jeziorsky: ?Finanzielle Erleichterung für Wirtschaft und Bürger?

02.12.2003, Magdeburg – 589

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 589/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 589/03

 

 

 

Magdeburg, den 2. Dezember 2003

 

 

 

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur

Modernisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung/ Innenminister

Jeziorsky: ¿Finanzielle Erleichterung für Wirtschaft und Bürger¿

 

Auf

Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung heute den

Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes

Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.

 

Der

Innenminister betonte: ¿Mit dem Gesetz wird das Vorhaben der Landesregierung

zur weiteren Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens in

Sachsen-Anhalt umgesetzt. Das Gesetz greift die Grundsätze der

Verwaltungsmodernisierung nach dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz

auf und berücksichtigt die von der Landesregierung im April diesen Jahres

beschlossene Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung.¿ Zum

Wesen eines modernen Staates gehöre es, raumbezogene Informationen über das

Staatsgebiet und seine Ressourcen (Geoinformationen) öffentlich zu machen. Die

Bedeutung der Geoinformationen für die Informations- und Wissensgesellschaft

sei in den letzten Jahren stark angewachsen. Daher werde die Vermessungs- und

Katasterverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt von innen her weiter modernisiert

und konsequent in Richtung des zentralen Geodatendienstleisters für das Land

Sachsen-Anhalt entwickelt. Die besonders von Wirtschaft und Verwaltung

geforderte Ausrichtung des Vermessungs- und Katasterwesens hin zum Vermessungs-

und Geoinformationswesen sei mit der Umbenennung des Vermessungs- und Katastergesetzes

des Landes Sachsen-Anhalt in ¿Vermessungs- und Geoinformationsgesetz¿ zum

Ausdruck gebracht worden. Dies werde durch die Herausstellung des

Aufgabenbereiches ¿Führung des Geobasisinformationssystems¿ als eigene

Gliederungseinheit verdeutlicht.

 

Mit dem

Gesetz werden die Voraussetzungen für den Aufbau der Geodateninfrastruktur in

Sachsen-Anhalt geschaffen. Damit wird sichergestellt, dass Staat, Wirtschaft

sowie Bürgerinnen und Bürger über ein Geodatenportal und Geodatennetzwerk auf

gebündelte Geobasisdaten des Landes zugreifen und die Geodatendienste des

Landes unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte nutzen können. Künftig können

Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem ¿online" auch bei den Gemeinden

und Landkreisen, den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes

oder direkt über Internet abgegeben bzw. abgefordert werden.

 

Zur

Förderung des Mittelstandes werden private Vermessungsstellen, so Jeziorsky,

noch stärker als bislang in die hoheitliche Teilaufgabe ¿Liegenschaftsvermessung"

eingebunden. Die Ausführung hoheitlicher Liegenschaftsvermessungen durch die

Vermessungs- und Geoinformationsbehörde wird auf den Umfang beschränkt, der zur

Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Führung des Liegenschaftskatasters erforderlich

ist, und so weit wie möglich den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren

des Landes überlassen.

 

Des

Weiteren wird eingeführt, dass von Vermessungsbüros privatrechtlich

durchgeführte Gebäudeeinmessungen bei Eignung zur Übernahme in das

Liegenschaftskataster vorgelegt werden können und die bislang geforderte

amtliche Gebäudevermessung ersetzen. Jeziorsky: ¿Die Lockerung des amtlichen

Vermessungszwangs bringt finanzielle Erleichterung für Häuslebauer und

Investoren.¿

 

Vor dem

Hintergrund der Schaffung nutzerfreundlicher Gebühren im Vermessungs- und

Geoinformationswesen werden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen und

Nutzungserleichterungen eingeführt. Nutzerfreundliche Gebühren sollen mit

Kostenerleichterungen bei den Aufgabenträgern durch wirtschaftlichere

Verfahrensweisen ermöglicht werden. Daher wird das für die Grundlagenvermessung

normierte Gebot der Vermarkung der Festpunkte gelockert und die gebühren- und

zeitsparende Flurstücksbildung in dafür geeigneten Fällen auch ohne örtliche

Vermessung ermöglicht. Schließlich wird das Gebührenniveau für die Nutzung des

Geobasisinformationssystems durch Bundes- und Landesbehörden sowie durch

Gemeinden und Landkreise für öffentliche Aufgaben auf den Bereitstellungsanteil

gesenkt.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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