Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur
Modernisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung/ Innenminister
Jeziorsky: ?Finanzielle Erleichterung für Wirtschaft und Bürger?
02.12.2003, Magdeburg – 589
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 589/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 589/03
Magdeburg, den 2. Dezember 2003
Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur
Modernisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung/ Innenminister
Jeziorsky: ¿Finanzielle Erleichterung für Wirtschaft und Bürger¿
Auf
Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung heute den
Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.
Der
Innenminister betonte: ¿Mit dem Gesetz wird das Vorhaben der Landesregierung
zur weiteren Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens in
Sachsen-Anhalt umgesetzt. Das Gesetz greift die Grundsätze der
Verwaltungsmodernisierung nach dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz
auf und berücksichtigt die von der Landesregierung im April diesen Jahres
beschlossene Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung.¿ Zum
Wesen eines modernen Staates gehöre es, raumbezogene Informationen über das
Staatsgebiet und seine Ressourcen (Geoinformationen) öffentlich zu machen. Die
Bedeutung der Geoinformationen für die Informations- und Wissensgesellschaft
sei in den letzten Jahren stark angewachsen. Daher werde die Vermessungs- und
Katasterverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt von innen her weiter modernisiert
und konsequent in Richtung des zentralen Geodatendienstleisters für das Land
Sachsen-Anhalt entwickelt. Die besonders von Wirtschaft und Verwaltung
geforderte Ausrichtung des Vermessungs- und Katasterwesens hin zum Vermessungs-
und Geoinformationswesen sei mit der Umbenennung des Vermessungs- und Katastergesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt in ¿Vermessungs- und Geoinformationsgesetz¿ zum
Ausdruck gebracht worden. Dies werde durch die Herausstellung des
Aufgabenbereiches ¿Führung des Geobasisinformationssystems¿ als eigene
Gliederungseinheit verdeutlicht.
Mit dem
Gesetz werden die Voraussetzungen für den Aufbau der Geodateninfrastruktur in
Sachsen-Anhalt geschaffen. Damit wird sichergestellt, dass Staat, Wirtschaft
sowie Bürgerinnen und Bürger über ein Geodatenportal und Geodatennetzwerk auf
gebündelte Geobasisdaten des Landes zugreifen und die Geodatendienste des
Landes unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte nutzen können. Künftig können
Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem ¿online" auch bei den Gemeinden
und Landkreisen, den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes
oder direkt über Internet abgegeben bzw. abgefordert werden.
Zur
Förderung des Mittelstandes werden private Vermessungsstellen, so Jeziorsky,
noch stärker als bislang in die hoheitliche Teilaufgabe ¿Liegenschaftsvermessung"
eingebunden. Die Ausführung hoheitlicher Liegenschaftsvermessungen durch die
Vermessungs- und Geoinformationsbehörde wird auf den Umfang beschränkt, der zur
Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Führung des Liegenschaftskatasters erforderlich
ist, und so weit wie möglich den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
des Landes überlassen.
Des
Weiteren wird eingeführt, dass von Vermessungsbüros privatrechtlich
durchgeführte Gebäudeeinmessungen bei Eignung zur Übernahme in das
Liegenschaftskataster vorgelegt werden können und die bislang geforderte
amtliche Gebäudevermessung ersetzen. Jeziorsky: ¿Die Lockerung des amtlichen
Vermessungszwangs bringt finanzielle Erleichterung für Häuslebauer und
Investoren.¿
Vor dem
Hintergrund der Schaffung nutzerfreundlicher Gebühren im Vermessungs- und
Geoinformationswesen werden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen und
Nutzungserleichterungen eingeführt. Nutzerfreundliche Gebühren sollen mit
Kostenerleichterungen bei den Aufgabenträgern durch wirtschaftlichere
Verfahrensweisen ermöglicht werden. Daher wird das für die Grundlagenvermessung
normierte Gebot der Vermarkung der Festpunkte gelockert und die gebühren- und
zeitsparende Flurstücksbildung in dafür geeigneten Fällen auch ohne örtliche
Vermessung ermöglicht. Schließlich wird das Gebührenniveau für die Nutzung des
Geobasisinformationssystems durch Bundes- und Landesbehörden sowie durch
Gemeinden und Landkreise für öffentliche Aufgaben auf den Bereitstellungsanteil
gesenkt.
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