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Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt mit
neuem Krankenhausgesetz bundesweit einen Schritt voraus

02.12.2003, Magdeburg – 588

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 588/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 588/03

 

 

 

Magdeburg, den 2. Dezember 2003

 

 

 

Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt mit

neuem Krankenhausgesetz bundesweit einen Schritt voraus

 

Sachsen-Anhalt

bringt als erstes Bundesland ein neues Krankenhausgesetz auf den Weg, das dem

neuen diagnoseorientierten Fallpauschalensystem Rechnung trägt. Das Kabinett

gab am heutigen Dienstag in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf

zur Anhörung frei.

 

Gesundheitsminister

Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung: "Sachsen-Anhalt betritt bei

der Krankenhausplanung Neuland und ist mit diesem Gesetz den anderen

Bundesländern einen Schritt voraus. Die Fallpauschalen werden die Krankenhauslandschaft

weiter rasant verändern. Gesetze können nicht hinter diesen Entwicklungen

zurückbleiben. Es ist eine Tatsache, dass Planbetten im künftigen

Fallmanagement der Kliniken keine große Rolle mehr spielen werden. Deshalb ist

diese Gesetzesänderung unumgänglich."

 

Das

Krankenhausgesetz des Bundes lässt den Ländern die Möglichkeit, nähere

Vorschriften selbst zu erlassen. Das neue Krankenhausgesetz des Landes regelt

u.a. Finanzierungsfragen bei Krankenhausinvestitionen, enthält Vorgaben zur

Durchführung von Fördermaßnahmen und beinhaltet eine grundlegend veränderte

Vorschrift zur Erarbeitung und Erstellung des Krankenhausplanes. Rahmenvorgaben

und daran gebundene Verträge sind wesentliche Elemente der veränderten und künftig

vom Bett gelösten Planung, die auch die jährliche Fortschreibung ablösen wird.

 

Bislang

handelte es sich bei der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt - wie in allen

anderen Bundesländern auch - um eine bedarfsorientierte Kapazitätsplanung.

Dabei waren Krankenhausstandorte mit Fachgebieten und Planbetten, Tagesklinikplätze

sowie Funktionsabteilungen und mit Krankenhäusern verbundene Ausbildungsstätten

Gegenstand der Planung. Die Vergütung der Krankenhausleistungen erfolgte überwiegend

in Form von Tagessätzen. Durch die Einführung des diagnoseorientierten

Fallpauschalensystems (Fallpauschalengesetz-FPG) wird die Finanzierung nach

tagesgleichen Pflegesätzen abgelöst. Somit ist nicht mehr die Kapazität (das

Krankenhausbett beziehungsweise der Tagesklinikplatz), sondern die je Patient

oder je Patientin zu erbringende Leistung Grundlage für die Abrechnung.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de