Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt mit
neuem Krankenhausgesetz bundesweit einen Schritt voraus
02.12.2003, Magdeburg – 588
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 588/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 588/03
Magdeburg, den 2. Dezember 2003
Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt mit
neuem Krankenhausgesetz bundesweit einen Schritt voraus
Sachsen-Anhalt
bringt als erstes Bundesland ein neues Krankenhausgesetz auf den Weg, das dem
neuen diagnoseorientierten Fallpauschalensystem Rechnung trägt. Das Kabinett
gab am heutigen Dienstag in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf
zur Anhörung frei.
Gesundheitsminister
Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung: "Sachsen-Anhalt betritt bei
der Krankenhausplanung Neuland und ist mit diesem Gesetz den anderen
Bundesländern einen Schritt voraus. Die Fallpauschalen werden die Krankenhauslandschaft
weiter rasant verändern. Gesetze können nicht hinter diesen Entwicklungen
zurückbleiben. Es ist eine Tatsache, dass Planbetten im künftigen
Fallmanagement der Kliniken keine große Rolle mehr spielen werden. Deshalb ist
diese Gesetzesänderung unumgänglich."
Das
Krankenhausgesetz des Bundes lässt den Ländern die Möglichkeit, nähere
Vorschriften selbst zu erlassen. Das neue Krankenhausgesetz des Landes regelt
u.a. Finanzierungsfragen bei Krankenhausinvestitionen, enthält Vorgaben zur
Durchführung von Fördermaßnahmen und beinhaltet eine grundlegend veränderte
Vorschrift zur Erarbeitung und Erstellung des Krankenhausplanes. Rahmenvorgaben
und daran gebundene Verträge sind wesentliche Elemente der veränderten und künftig
vom Bett gelösten Planung, die auch die jährliche Fortschreibung ablösen wird.
Bislang
handelte es sich bei der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt - wie in allen
anderen Bundesländern auch - um eine bedarfsorientierte Kapazitätsplanung.
Dabei waren Krankenhausstandorte mit Fachgebieten und Planbetten, Tagesklinikplätze
sowie Funktionsabteilungen und mit Krankenhäusern verbundene Ausbildungsstätten
Gegenstand der Planung. Die Vergütung der Krankenhausleistungen erfolgte überwiegend
in Form von Tagessätzen. Durch die Einführung des diagnoseorientierten
Fallpauschalensystems (Fallpauschalengesetz-FPG) wird die Finanzierung nach
tagesgleichen Pflegesätzen abgelöst. Somit ist nicht mehr die Kapazität (das
Krankenhausbett beziehungsweise der Tagesklinikplatz), sondern die je Patient
oder je Patientin zu erbringende Leistung Grundlage für die Abrechnung.
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