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Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt das
Investitionsbank-Begleitgesetz / Finanzminister Paqué: Investitionsbank soll vorhandene Förderung
verbessern

24.11.2003, Magdeburg – 68

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 068/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 068/03

 

 

 

Magdeburg, den 21. November 2003

 

 

 

 

 

Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt das

Investitionsbank-Begleitgesetz / Finanzminister Paqué:  Investitionsbank soll vorhandene Förderung

verbessern

 

Die Abgeordneten des Landtages

von Sachsen-Anhalt haben heute das 

Investitionsbank-Begleitgesetz abschließend beraten und beschlossen.

 

 

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister

Karl-Heinz Paqué ging in seiner Rede auf die vorrangigen Aufgaben der Investitionsbank

ein.  An erster Stelle stehe, so Paqué,

die bereits vorhandene Förderung zu verbessern, sie kundenorien­tierter,

effizienter und ganzheitlicher zu gestalten.

 

 

 

·

Die Investitionsbank

wird dazu beitragen, die Angebotslü­cke im Fremdkapitalbereich zu schließen.

 

·

Sie wird die

Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer und Mittelständler wesentlich

verbessern.

 

·

In der Investitionsbank

werden die Förderprogramme und Dienstleistungen kundenorientiert gebündelt

sein. So wird es z. B. individuelle Pakete für Existenzgründer geben, aber auch

solche Pakete, die für wachstumsorientierte, in­novationsorientierte oder konsolidierungsorientierte

Inves­titionen Verwendung finden.

 

·

Die Antragsbearbeitung

wird unbürokratisch und zielorien­tiert erfolgen. Entscheidungen werden dem

Kunden inner­halb eines vorher festgelegten kurzen Zeitraumes mitge­teilt.

Zudem fallen die Entscheidungen größtenteils direkt in der  Investitionsbank. Nur in Einzelfällen werden

Ent­scheidungsausschüsse eingerichtet, die dann in einem transparenten

Verfahren zügig über den Förderungsantrag beraten wird.

 

·

Die Investitionsbank

erschließt und entwickelt für den Kun­den haushaltsunabhängige

Finanzierungsquellen wie z.B. privates Kapital, innovative Finanzinstrumente

oder Wag­niskapital ¿ und zwar auch in Form revolvierender Förder­fonds.

 

·

In der Investitionsbank

wird eine zentrale Förderberatung zu möglichst allen Förderprogrammen angeboten.

Dies trägt entscheidend bei zu einer zielgruppenorientierten Kundenberatung und

zur Transparenz der Förderlandschaft.

 

Paqué

erläuterte weiter: ¿Das Landesförderinstitut ist auf die Gewährung von Treuhanddarlehen

aus Haushaltsmitteln beschränkt. Die Investitionsbank dagegen wird im Fördergeschäft

nicht mehr nur auf die Gewährung von Treuhandkrediten aus Haushaltsmitteln an­gewiesen

sein. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben des Lan­desförderinstituts wird die

Investitionsbank auf der Basis ihrer Eigenkapitalausstattung weitere

Förderdarlehen ausreichen und diese am Kapitalmarkt refinanzieren.¿

 

Das nun vorliegende Regelwerk

zur Gründung der Investitionsbank ist von der EU-Kommission und von der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gebilligt worden. Nach

Maßgabe der BAFin wurde der Name ¿Investitionsbank Sachsen-Anhalt¿ um den

Zusatz ¿Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale¿ erweitert. Dies

verdeutliche den Charakter der Investitionsbank als teilrechtsfähige Anstalt in

der NORD/LB, so Paqué.  Es gehe um die

Klar­stellung, dass es sich bei der Investitionsbank um keine rechtlich

selbstständige Anstalt handele. Der Vorstand der NORD/LB habe die

bankaufsichtsrechtliche Verant­wortung für die Investitionsbank.

 

Der

Finanzminister betonte, dass die Förderpolitik unabhängig von der rechtlichen

Konstruktion der Investitionsbank in der Hand der Landesregierung liege; ihr

Handlungsspielraum würde nicht eingeschränkt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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