Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt das
Investitionsbank-Begleitgesetz / Finanzminister Paqué: Investitionsbank soll vorhandene Förderung
verbessern
24.11.2003, Magdeburg – 68
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 068/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 068/03
Magdeburg, den 21. November 2003
Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt das
Investitionsbank-Begleitgesetz / Finanzminister Paqué: Investitionsbank soll vorhandene Förderung
verbessern
Die Abgeordneten des Landtages
von Sachsen-Anhalt haben heute das
Investitionsbank-Begleitgesetz abschließend beraten und beschlossen.
Sachsen-Anhalts Finanzminister
Karl-Heinz Paqué ging in seiner Rede auf die vorrangigen Aufgaben der Investitionsbank
ein. An erster Stelle stehe, so Paqué,
die bereits vorhandene Förderung zu verbessern, sie kundenorientierter,
effizienter und ganzheitlicher zu gestalten.
·
Die Investitionsbank
wird dazu beitragen, die Angebotslücke im Fremdkapitalbereich zu schließen.
·
Sie wird die
Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer und Mittelständler wesentlich
verbessern.
·
In der Investitionsbank
werden die Förderprogramme und Dienstleistungen kundenorientiert gebündelt
sein. So wird es z. B. individuelle Pakete für Existenzgründer geben, aber auch
solche Pakete, die für wachstumsorientierte, innovationsorientierte oder konsolidierungsorientierte
Investitionen Verwendung finden.
·
Die Antragsbearbeitung
wird unbürokratisch und zielorientiert erfolgen. Entscheidungen werden dem
Kunden innerhalb eines vorher festgelegten kurzen Zeitraumes mitgeteilt.
Zudem fallen die Entscheidungen größtenteils direkt in der Investitionsbank. Nur in Einzelfällen werden
Entscheidungsausschüsse eingerichtet, die dann in einem transparenten
Verfahren zügig über den Förderungsantrag beraten wird.
·
Die Investitionsbank
erschließt und entwickelt für den Kunden haushaltsunabhängige
Finanzierungsquellen wie z.B. privates Kapital, innovative Finanzinstrumente
oder Wagniskapital ¿ und zwar auch in Form revolvierender Förderfonds.
·
In der Investitionsbank
wird eine zentrale Förderberatung zu möglichst allen Förderprogrammen angeboten.
Dies trägt entscheidend bei zu einer zielgruppenorientierten Kundenberatung und
zur Transparenz der Förderlandschaft.
Paqué
erläuterte weiter: ¿Das Landesförderinstitut ist auf die Gewährung von Treuhanddarlehen
aus Haushaltsmitteln beschränkt. Die Investitionsbank dagegen wird im Fördergeschäft
nicht mehr nur auf die Gewährung von Treuhandkrediten aus Haushaltsmitteln angewiesen
sein. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben des Landesförderinstituts wird die
Investitionsbank auf der Basis ihrer Eigenkapitalausstattung weitere
Förderdarlehen ausreichen und diese am Kapitalmarkt refinanzieren.¿
Das nun vorliegende Regelwerk
zur Gründung der Investitionsbank ist von der EU-Kommission und von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gebilligt worden. Nach
Maßgabe der BAFin wurde der Name ¿Investitionsbank Sachsen-Anhalt¿ um den
Zusatz ¿Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale¿ erweitert. Dies
verdeutliche den Charakter der Investitionsbank als teilrechtsfähige Anstalt in
der NORD/LB, so Paqué. Es gehe um die
Klarstellung, dass es sich bei der Investitionsbank um keine rechtlich
selbstständige Anstalt handele. Der Vorstand der NORD/LB habe die
bankaufsichtsrechtliche Verantwortung für die Investitionsbank.
Der
Finanzminister betonte, dass die Förderpolitik unabhängig von der rechtlichen
Konstruktion der Investitionsbank in der Hand der Landesregierung liege; ihr
Handlungsspielraum würde nicht eingeschränkt.
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