Landeskabinett beschließt grundlegende
Modernisierung des Melderechts
18.11.2003, Magdeburg – 564
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 564/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 564/03
Magdeburg, den 18. November 2003
Landeskabinett beschließt grundlegende
Modernisierung des Melderechts
Auf
Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer
heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Meldegesetzes und
des Archivgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Er wird jetzt dem
Landtag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf wird
das Melderecht des Landes grundlegend modernisiert und an die Vorgaben des
inzwischen dreimal geänderten Melderechtsrahmengesetzes des Bundes angepasst.
Jeziorsky:
¿Bei Umzügen im Inland ist künftig keine Abmeldung mehr erforderlich. Durch den
bundesweiten Verzicht auf diese Abmeldepflicht - für Umzüge innerhalb des
Landes Sachsen-Anhalt gilt dies bereits seit 1. März 1996 - werden die Bürger
entlastet und die Verwaltungsabläufe in den Meldebehörden weiter vereinfacht.¿
Dies gelte auch für den Wegfall der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, der
sich bisher durch Einsichtnahme in die Meldebestätigung von der An- oder Abmeldung
zu überzeugen hatte.
Mit dem
Gesetzentwurf solle, so der Minister, auch dem fortschreitenden Einsatz der
Informationstechnik in den Kommunen und der rasant zunehmenden Nutzung im
privaten Bereich Rechnung getragen werden. Das Melderecht richte sich noch
konsequenter an den Anforderungen an eine bürgerfreundliche Verwaltung aus und
werde damit zukunftsfähig. Durch die jetzt geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen
dürfen die Meldebehörden künftig untereinander, mit anderen Behörden und mit
dem Bürger auch elektronisch kommunizieren. Die Nutzung des Internets wird
dabei ausdrücklich ermöglicht. Die Meldebehörden erhalten damit die
Möglichkeit, die sich ihnen bietenden Vorteile der Informationstechnik bei
· der
Anmeldung,
· der
Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen sowie
· der
Erteilung von Melderegisterauskünften
zu nutzen,
um ihrer Aufgabe als Dienstleister für den Bürger in noch stärkerem Umfang
gerecht zu werden.
Ob und in
welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird, entscheiden die Kommunen
eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Organisationshoheit. Die Möglichkeiten zur
Nutzung neuer elektronischer Kommunikationsstrukturen und -wege biete den
Meldebehörden jedoch die Chance, ihre Verwaltung zu modernisieren, um
effektiver und kostengünstiger arbeiten zu können, so der Innenminister.
Um die
aufgezeigten Vorteile der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und
Meldebehörde per Internet unter Wahrung des Datenschutzes und der
Datensicherheit nutzen zu können, bedarf es jedoch geeigneter
technisch-organisatorischer Vorkehrungen. Hierzu gehört z. B. die elektronische
Signatur, die es dem Bürger ermöglicht, sich gegenüber der Meldebehörde
zweifelsfrei zu identifizieren.
Im Übrigen
sollen einzelne Regelungen des Bundesarchivgesetzes, insbesondere die von 80
Jahren auf 60 Jahre verkürzte Schutzfrist für Archivgut, das besonderen
Vorschriften über Geheimhaltung unterliegt, in das Landesarchivgesetz
übernommen werden.
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