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Landeskabinett beschließt grundlegende
Modernisierung des Melderechts

18.11.2003, Magdeburg – 564

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 564/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 564/03

 

 

 

Magdeburg, den 18. November 2003

 

 

 

Landeskabinett beschließt grundlegende

Modernisierung des Melderechts

 

Auf

Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer

heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Meldegesetzes und

des Archivgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Er wird jetzt dem

Landtag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf wird

das Melderecht des Landes grundlegend modernisiert und an die Vorgaben des

inzwischen dreimal geänderten Melderechtsrahmengesetzes des Bundes angepasst.

 

Jeziorsky:

¿Bei Umzügen im Inland ist künftig keine Abmeldung mehr erforderlich. Durch den

bundesweiten Verzicht auf diese Abmeldepflicht - für Umzüge innerhalb des

Landes Sachsen-Anhalt gilt dies bereits seit 1. März 1996 - werden die Bürger

entlastet und die Verwaltungsabläufe in den Meldebehörden weiter vereinfacht.¿

Dies gelte auch für den Wegfall der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, der

sich bisher durch Einsichtnahme in die Meldebestätigung von der An- oder Abmeldung

zu überzeugen hatte.

 

Mit dem

Gesetzentwurf solle, so der Minister, auch dem fortschreitenden Einsatz der

Informationstechnik in den Kommunen und der rasant zunehmenden Nutzung im

privaten Bereich Rechnung getragen werden. Das Melderecht richte sich noch

konsequenter an den Anforderungen an eine bürgerfreundliche Verwaltung aus und

werde damit zukunftsfähig. Durch die jetzt geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen

dürfen die Meldebehörden künftig untereinander, mit anderen Behörden und mit

dem Bürger auch elektronisch kommunizieren. Die Nutzung des Internets wird

dabei ausdrücklich ermöglicht. Die Meldebehörden erhalten damit die

Möglichkeit, die sich ihnen bietenden Vorteile der Informationstechnik bei

 

· der

Anmeldung,

 

· der

Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen sowie

 

· der

Erteilung von Melderegisterauskünften

 

zu nutzen,

um ihrer Aufgabe als Dienstleister für den Bürger in noch stärkerem Umfang

gerecht zu  werden.

 

Ob und in

welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird, entscheiden die Kommunen

eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Organisationshoheit. Die Möglichkeiten zur

Nutzung neuer elektronischer Kommunikationsstrukturen und -wege biete den

Meldebehörden jedoch die Chance, ihre Verwaltung zu modernisieren, um

effektiver und kostengünstiger arbeiten zu können, so der Innenminister.

 

Um die

aufgezeigten Vorteile der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und

Meldebehörde per Internet unter Wahrung des Datenschutzes und der

Datensicherheit nutzen zu können, bedarf es jedoch geeigneter

technisch-organisatorischer Vorkehrungen. Hierzu gehört z. B. die elektronische

Signatur, die es dem Bürger ermöglicht, sich gegenüber der Meldebehörde

zweifelsfrei zu identifizieren.

 

Im Übrigen

sollen einzelne Regelungen des Bundesarchivgesetzes, insbesondere die von 80

Jahren auf 60 Jahre verkürzte Schutzfrist für Archivgut, das besonderen

Vorschriften über Geheimhaltung unterliegt, in das Landesarchivgesetz

übernommen werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de