Symposium zum zehnjährigen Bestehen des
Landesverfassungsgerichts/ Ministerpräsident Böhmer: Gerichte tragen besondere
Verantwortung für Wahrung der Demokratie
14.11.2003, Magdeburg – 556
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 556/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 556/03
Magdeburg, den 14. November 2003
Symposium zum zehnjährigen Bestehen des
Landesverfassungsgerichts/ Ministerpräsident Böhmer: Gerichte tragen besondere
Verantwortung für Wahrung der Demokratie
Mit einem Symposium wurde heute in Dessau das zehnjährige Bestehen des
Landesverfassungsgerichts begangen. Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
betonte in seinem Grußwort die wichtige Funktion der Verfassungsgerichte. Sie
seien unverzichtbar für das Funktionieren der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung in Deutschland. Als unabhängige Instanz überprüften sie die Recht-
und Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns. Nur so könnten staatliche
Willkür verhindert und bürgerliche Grundrechte dauerhaft gesichert werden.
Wichtig sei auch, so Böhmer weiter, dass das Zusammenspiel im System
der Gewaltenteilung funktioniere. Die Politik habe die Unabhängigkeit der
Gerichte zu achten wie andererseits die Gerichte die Gestaltungsfreiheit des
Gesetzgebers nicht unnötig einengen dürften.
Oberster Maßstab für die Tätigkeit des Landesverfassungsgerichts sei
die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Mit seiner Rechtsprechung habe das
Gericht in den vergangenen zehn Jahren auch unter Beweis gestellt, dass sich
die Landesverfassung in der Praxis bewährt habe. Der Ministerpräsident dankte
den ehrenamtlich tätigen Richtern für die geleistete Arbeit.
Das Landesverfassungsgericht hat seit 1993
rund 120 Entscheidungen getroffen. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich an
das Landesverfassungsgericht wenden, wenn sie durch ein Landesgesetz ihre
Rechte verletzt sehen. Die sieben Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht
werden vom Landtag für sieben Jahre gewählt.
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