Menu
menu

Erste Anhörung zügig umgesetzt /
Landesregierung beschließt Weiterleitung des Entwurfes des Hochschulgesetzes an
den Landtag

11.11.2003, Magdeburg – 547

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 547/03

 

 

 

Magdeburg, den 11. November 2003

 

 

 

Erste Anhörung zügig umgesetzt /

Landesregierung beschließt Weiterleitung des Entwurfes des Hochschulgesetzes an

den Landtag

 

Das Kabinett hat heute die Weiterleitung des

Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung der Hochschulstruktur und zur Neufassung

des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt an den Landtag beschlossen.

Vorausgegangen war eine erste Anhörung und zusätzlich ein wissenschaftliches

Kolloquium mit namhaften Verfassungsrechtlern sowie Experten des

Hochschulrechts der Universitäten Halle-Wittenberg, Berlin und

Erlangen-Nürnberg.

 

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz

berichtete in der Kabinettssitzung zusammenfassend über wesentliche Ergebnisse

und Konsequenzen aus der Anhörung. Olbertz: ¿Wir haben die zahlreichen

Wortmeldungen sorgfältig ausgewertet. Auf Anregung der Hochschulen und Verbände

sind einige Gesetzesstellen geändert worden.¿

 

In dem neuen Text des Hochschulgesetzes

werden zur Sicherung der Hochschulstrukturplanung und Neuordnung der Hochschulstruktur

die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen stärker in den Mittelpunkt gerückt.

Werden in diesen Zielvereinbarungen die Aufhebung oder Verlagerung von

Studiengängen oder Fachbereichen vereinbart, setzt das Ministerium diesen Teil

der jeweiligen Zielvereinbarung in einer Verordnung um, damit für alle Beteiligten

Rechtssicherheit entsteht.

 

Vorrangiger Kritikpunkt der Angehörten war

die vorgesehene Regelung, wonach das Ministerium Strukturveränderungen im Rahmen

einer Rechtsverordnung regeln kann. In dem verfassungsrechtlichen Kolloquium

stellten die Gutachter trotz unterschiedlicher Akzente übereinstimmend fest,

dass die Verordnungsmöglichkeiten grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig

sind. Die Anregungen der Gutachter zur Gestaltung und Begründung in Frage

stehender Normen einschließlich des Benehmens mit den Hochschulen und einer

Anhörung der betreffenden Fachbereiche wurden in der Neufassung des Entwurfes

berücksichtigt.

 

Weiterhin wurde die Genehmigungsregelung für

Studiengänge in Art. 2 § 9 Abs. 3 so modifiziert, dass nunmehr die Genehmigung

als erteilt gilt, wenn das Ministerium nicht innerhalb eines Monats nach der

Anzeige durch die Hochschule widerspricht.

 

Der Minister wies darauf hin, dass es im

Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Ausschuss für Bildung und

Wissenschaft des Landtages weitere Anhörungen geben werde. Auch der Arbeitskreis

Bildung der Regierungsfraktionen habe eine Anhörung hierzu signalisiert.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de