Erste Anhörung zügig umgesetzt /
Landesregierung beschließt Weiterleitung des Entwurfes des Hochschulgesetzes an
den Landtag
11.11.2003, Magdeburg – 547
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 547/03
Magdeburg, den 11. November 2003
Erste Anhörung zügig umgesetzt /
Landesregierung beschließt Weiterleitung des Entwurfes des Hochschulgesetzes an
den Landtag
Das Kabinett hat heute die Weiterleitung des
Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung der Hochschulstruktur und zur Neufassung
des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt an den Landtag beschlossen.
Vorausgegangen war eine erste Anhörung und zusätzlich ein wissenschaftliches
Kolloquium mit namhaften Verfassungsrechtlern sowie Experten des
Hochschulrechts der Universitäten Halle-Wittenberg, Berlin und
Erlangen-Nürnberg.
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz
berichtete in der Kabinettssitzung zusammenfassend über wesentliche Ergebnisse
und Konsequenzen aus der Anhörung. Olbertz: ¿Wir haben die zahlreichen
Wortmeldungen sorgfältig ausgewertet. Auf Anregung der Hochschulen und Verbände
sind einige Gesetzesstellen geändert worden.¿
In dem neuen Text des Hochschulgesetzes
werden zur Sicherung der Hochschulstrukturplanung und Neuordnung der Hochschulstruktur
die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen stärker in den Mittelpunkt gerückt.
Werden in diesen Zielvereinbarungen die Aufhebung oder Verlagerung von
Studiengängen oder Fachbereichen vereinbart, setzt das Ministerium diesen Teil
der jeweiligen Zielvereinbarung in einer Verordnung um, damit für alle Beteiligten
Rechtssicherheit entsteht.
Vorrangiger Kritikpunkt der Angehörten war
die vorgesehene Regelung, wonach das Ministerium Strukturveränderungen im Rahmen
einer Rechtsverordnung regeln kann. In dem verfassungsrechtlichen Kolloquium
stellten die Gutachter trotz unterschiedlicher Akzente übereinstimmend fest,
dass die Verordnungsmöglichkeiten grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig
sind. Die Anregungen der Gutachter zur Gestaltung und Begründung in Frage
stehender Normen einschließlich des Benehmens mit den Hochschulen und einer
Anhörung der betreffenden Fachbereiche wurden in der Neufassung des Entwurfes
berücksichtigt.
Weiterhin wurde die Genehmigungsregelung für
Studiengänge in Art. 2 § 9 Abs. 3 so modifiziert, dass nunmehr die Genehmigung
als erteilt gilt, wenn das Ministerium nicht innerhalb eines Monats nach der
Anzeige durch die Hochschule widerspricht.
Der Minister wies darauf hin, dass es im
Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft des Landtages weitere Anhörungen geben werde. Auch der Arbeitskreis
Bildung der Regierungsfraktionen habe eine Anhörung hierzu signalisiert.
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