Vor Verkauf der Fernwasseraktivitäten des Talsperrenbetriebs Trennung von hoheitlichen Aufgaben
27.10.2003, Magdeburg – 226
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 226/03
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 226/03
Magdeburg, den 23. Oktober 2003
Vor Verkauf der Fernwasseraktivitäten des Talsperrenbetriebs Trennung von hoheitlichen Aufgaben
Die Landesregierung will vor dem geplanten Verkauf der wasserwirt-schaftlichen Ressourcen des Talsperrenbetriebs eine klare Trennung der hoheitlichen Aufgaben von den Fernwasseraktivitäten, die keine Landesaufgabe darstellen, realisieren. Dazu hat die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf zugeleitet, der heute im Landtag eingebracht wird. Umweltministerin Petra Wernicke: "Dadurch wird sichergestellt, dass die Talsperren mit ihrer hoheitlichen Hochwasserschutzfunktion in Landeshand verbleiben."
Wernicke betonte noch einmal, das die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Wasserversorgung für das Land hohe Priorität bei der Privatisierung habe.
Hintergrund:
Der sich im Besitz des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt AöR (TSB) hält gemeinsam mit den Kommunalen Wasserwerken Leipzig in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts 51% der Anteile an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz (FWV). Daneben hält der TSB weitere Anteile an der FWV über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Trinkwasserwerke Magdeburg GmbH, ist Alleininhaber der Fernwasservermögensgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und beliefert diese Unternehmen sowie eine Reihe weiterer sachsen-anhaltinischer Wasserversorger mit Fernwasser. Neben diesen gewerblichen, wasserwirtschaftlichen Aktivitäten hat die TSB hoheitliche Aufgaben, wie z.B. den Hochwasserschutz.
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