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Straßen- und Hochbauverwaltung des Landes
werden ab 2005 zusammengelegt ? Staatshochbauverwaltung wechselt zum 1. Januar
2004 in Zuständigkeit des Bauministeriums

21.10.2003, Magdeburg – 507

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 507/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 507/03

 

 

 

Magdeburg, den 21. Oktober 2003

 

 

 

Straßen- und Hochbauverwaltung des Landes

werden ab 2005 zusammengelegt ¿ Staatshochbauverwaltung wechselt zum 1. Januar

2004 in Zuständigkeit des Bauministeriums

 

Mit Beginn des Jahres 2005 sollen die staatliche Hochbau- und die

Straßenbauverwaltung in Sachsen-Anhalt zusammengelegt werden. Das Kabinett hat

heute dem Vorschlag von Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre zur

Errichtung eines einheitlichen Landesbetriebes zugestimmt, mit dem u.a. die

Zahl der Standorte von derzeit neun auf künftig fünf verringert werden soll.

Bereits zum 1. Januar 2004 wechselt die Staatshochbauverwaltung von der

Zuständigkeit des Finanz- in die des Bauministeriums.

 

¿Ziel der Neuorganisation ist es, das Personal flexibler einzusetzen,

die knappen öffentlichen Gelder möglichst effizient zu verwenden und zugleich

eine höhere Qualität im Straßen- und Hochbau zu gewährleisten¿, begründete

Daehre die Bildung des Landesbetriebes, der seinen Sitz in Magdeburg haben

wird.

 

Als Bereiche, in denen erhebliche Synergieeffekte erwartet werden,

nannte der Minister u.a. das Planungs- und das Vergabewesen. Zudem könnten

erhöhte Arbeitsbelastungen durch den Austausch von Fachpersonal innerhalb des

Landesbetriebes einfacher kompensiert und die Doppelwahrnehmung von Aufgaben

künftig vermieden werden. ¿Unser Ziel ist es, für den Straßen- und Hochbau des

Landes eine schlanke, straff organisierte und dienstleistungsorientierte

Verwaltung zu bilden¿, betonte Minister Daehre.

 

Nach Auskunft des Ressortchefs ist die Einrichtung von landesweit fünf

Niederlassungen vorgesehen. Sie sollen nach Möglichkeit in bereits vorhandenen

landeseigenen Liegenschaften untergebracht werden. Über die Auswahl geeigneter

Objekte sei noch nicht entschieden worden. Auf Grund z. B. mietvertraglicher Bindungen

könne die Zusammenlegung der bisherigen Standorte nur schrittweise erfolgen,

sagte Daehre. Angestrebt werde, die Niederlassung Nord in Stendal, die

Niederlassung Mitte im Raum Magdeburg, die Niederlassung Süd im Raum

Halle/Merseburg mit einer Außenstelle in Sangerhausen, die Niederlassung West

in Halberstadt und die Niederlassung Ost in Dessau anzusiedeln.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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