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Kabinett beschließt Forststrukturreform/
Landwirtschaftsministerin Wernicke: Es ist ökonomisch sinnvoller den Wald
wirtschaftlicher zu nutzen als ihn scheibchenweise zu verkaufen

21.10.2003, Magdeburg – 506

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 506/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 506/03

 

 

 

Magdeburg, den 21. Oktober 2003

 

 

 

Kabinett beschließt Forststrukturreform/

Landwirtschaftsministerin Wernicke: Es ist ökonomisch sinnvoller den Wald

wirtschaftlicher zu nutzen als ihn scheibchenweise zu verkaufen

 

Das Kabinett hat heute die von

Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke vorgelegte Forststrukturreform

beschlossen. Darin werden die Weichen für eine moderne, effektive und

sparsamere Forstverwaltung gestellt. Wernicke sagte, Ziel sei es, den enormen

öffentlichen Zuschussbedarf für die Forstwirtschaft zu minimieren und den Überhang

an Forstarbeitern dort einzusetzen, wo neue Aufgaben warten.

 

Wernicke sieht darin die

Chance, den Landeswald aus dem Fokus der Sparpolitik heraus zu bekommen. ¿Es

ist ökonomisch sinnvoller, den Wald wirtschaftlicher zu nutzen als ihn

scheibchenweise zu verkaufen. Landeswald soll Landeswald bleiben. Ich bezweifle

zwar nicht, dass Private mit dem Wald genauso sorgsam umgehen wie eine

staatliche Verwaltung. Aber im Interesse des Landeswaldes und der Arbeitsplätze

will ich erreichen, dass wir den Landesforst effektiver bewirtschaften und

unser Holz besser vermarkten können.¿

 

Ungeachtet der in der

Landesforstverwaltung durchgeführten Reformmaßnahmen der letzten Jahre

(Umwandlung zum LHO-Betrieb) muss das Land jährlich mehr als 13 Millionen Euro

aus der Landeskasse als Zuschuss für wirtschaftliche Aktivitäten im Landeswald

zahlen. Hinzu kommen etwa 22 Millionen Euro für hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben.

 

 

Die Kabinettsentscheidung trägt

auch dazu bei, die durch die Landesregierung beschlossenen Stelleneinsparungen

zu realisieren. Der bislang beschlossene Stellenabbau von ca. 40 Stellen wird

durch altersbedingte Abgänge ohne Neueinstellungen bis 2006 umgesetzt.

 

Zu den Beschlüssen im

Einzelnen:

 

·

Der

Landeswald soll nach privatwirtschaftlichen Regeln bewirtschaftet werden

können, ohne hoheitliche Pflicht- und Gemeinwohlaufgaben zu beschneiden. Die

Landesregierung hat daher heute die Beauftragung eines externen Gutachters beschlossen.

Das Gutachten soll Auskunft darüber geben, welche Rechtsform für die

Landesforstverwaltung optimal ist und personelle Einsparpotentiale aufzeigen.

 

·

Zur

weiteren Reduzierung des Waldarbeiterbestandes werden 47 Waldarbeiter des

Landesforstbetriebes zum 1. Januar 2004 zum Landesbetrieb für Hochwasserschutz

und Wasserwirtschaft umgesetzt. Dort besteht dringender Personalbedarf zur

Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes.

 

·

Die

Forstliche Landesanstalt in Gernrode und Flechtingen wird zum 1. Januar 2004

aufgelöst. Soweit Aufgaben unmittelbar im forstbetrieblichen Zusammenhang

stehen, werden sie dem Landesforstbetrieb übertragen. Aufgaben im Bereich des

forstlichen Versuchswesens sollen künftig länderübergreifend wahrgenommen

werden, voraussichtlich in einem Länderverbund mit Niedersachsen und Hessen.

 

·

Die

Forstwirtschaftsschule in Magdeburgerforth arbeitet nicht mehr selbständig,

sondern wird in eine andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen integriert. Der

Zeitpunkt steht noch nicht fest. Über den Standort muss noch entschieden

werden.

 

·

Forst-

und Jagdhoheit bleiben Aufgabe der Regierungspräsidien. Die Aufgaben sind

jedoch im Zuge der Errichtung des Landesverwaltungsamtes bereits am Standort

Halle konzentriert worden.

 

·

Der

Sitz des Landesforstbetriebes wird in Magdeburg festgeschrieben. Dort nutzt der

LFB eine grundsanierte Landesliegenschaft. Für den ursprünglich vorgesehenen

Standort Wanzleben wird der Umzug einer anderen Behörde geprüft.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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