Kabinett beschließt Forststrukturreform/
Landwirtschaftsministerin Wernicke: Es ist ökonomisch sinnvoller den Wald
wirtschaftlicher zu nutzen als ihn scheibchenweise zu verkaufen
21.10.2003, Magdeburg – 506
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 506/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 506/03
Magdeburg, den 21. Oktober 2003
Kabinett beschließt Forststrukturreform/
Landwirtschaftsministerin Wernicke: Es ist ökonomisch sinnvoller den Wald
wirtschaftlicher zu nutzen als ihn scheibchenweise zu verkaufen
Das Kabinett hat heute die von
Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke vorgelegte Forststrukturreform
beschlossen. Darin werden die Weichen für eine moderne, effektive und
sparsamere Forstverwaltung gestellt. Wernicke sagte, Ziel sei es, den enormen
öffentlichen Zuschussbedarf für die Forstwirtschaft zu minimieren und den Überhang
an Forstarbeitern dort einzusetzen, wo neue Aufgaben warten.
Wernicke sieht darin die
Chance, den Landeswald aus dem Fokus der Sparpolitik heraus zu bekommen. ¿Es
ist ökonomisch sinnvoller, den Wald wirtschaftlicher zu nutzen als ihn
scheibchenweise zu verkaufen. Landeswald soll Landeswald bleiben. Ich bezweifle
zwar nicht, dass Private mit dem Wald genauso sorgsam umgehen wie eine
staatliche Verwaltung. Aber im Interesse des Landeswaldes und der Arbeitsplätze
will ich erreichen, dass wir den Landesforst effektiver bewirtschaften und
unser Holz besser vermarkten können.¿
Ungeachtet der in der
Landesforstverwaltung durchgeführten Reformmaßnahmen der letzten Jahre
(Umwandlung zum LHO-Betrieb) muss das Land jährlich mehr als 13 Millionen Euro
aus der Landeskasse als Zuschuss für wirtschaftliche Aktivitäten im Landeswald
zahlen. Hinzu kommen etwa 22 Millionen Euro für hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben.
Die Kabinettsentscheidung trägt
auch dazu bei, die durch die Landesregierung beschlossenen Stelleneinsparungen
zu realisieren. Der bislang beschlossene Stellenabbau von ca. 40 Stellen wird
durch altersbedingte Abgänge ohne Neueinstellungen bis 2006 umgesetzt.
Zu den Beschlüssen im
Einzelnen:
·
Der
Landeswald soll nach privatwirtschaftlichen Regeln bewirtschaftet werden
können, ohne hoheitliche Pflicht- und Gemeinwohlaufgaben zu beschneiden. Die
Landesregierung hat daher heute die Beauftragung eines externen Gutachters beschlossen.
Das Gutachten soll Auskunft darüber geben, welche Rechtsform für die
Landesforstverwaltung optimal ist und personelle Einsparpotentiale aufzeigen.
·
Zur
weiteren Reduzierung des Waldarbeiterbestandes werden 47 Waldarbeiter des
Landesforstbetriebes zum 1. Januar 2004 zum Landesbetrieb für Hochwasserschutz
und Wasserwirtschaft umgesetzt. Dort besteht dringender Personalbedarf zur
Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes.
·
Die
Forstliche Landesanstalt in Gernrode und Flechtingen wird zum 1. Januar 2004
aufgelöst. Soweit Aufgaben unmittelbar im forstbetrieblichen Zusammenhang
stehen, werden sie dem Landesforstbetrieb übertragen. Aufgaben im Bereich des
forstlichen Versuchswesens sollen künftig länderübergreifend wahrgenommen
werden, voraussichtlich in einem Länderverbund mit Niedersachsen und Hessen.
·
Die
Forstwirtschaftsschule in Magdeburgerforth arbeitet nicht mehr selbständig,
sondern wird in eine andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen integriert. Der
Zeitpunkt steht noch nicht fest. Über den Standort muss noch entschieden
werden.
·
Forst-
und Jagdhoheit bleiben Aufgabe der Regierungspräsidien. Die Aufgaben sind
jedoch im Zuge der Errichtung des Landesverwaltungsamtes bereits am Standort
Halle konzentriert worden.
·
Der
Sitz des Landesforstbetriebes wird in Magdeburg festgeschrieben. Dort nutzt der
LFB eine grundsanierte Landesliegenschaft. Für den ursprünglich vorgesehenen
Standort Wanzleben wird der Umzug einer anderen Behörde geprüft.
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