Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der
Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei
21.10.2003, Magdeburg – 504
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 504/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 504/03
Magdeburg, den 21. Oktober 2003
Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der
Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei
In der Kabinettssitzung am 21. Oktober 2003
hat die Landesregierung beschlossen, die von Kultusminister Prof. Dr.
Jan-Hendrik Olbertz vorgelegte Neufassung des Hochschulgesetzes und das Gesetz
zur Veränderung der Hochschulstruktur zur Anhörung freizugeben. Wie Olbertz
erläuterte, wurde das Gesetz bewusst als Artikelgesetz konzipiert, um zu verdeutlichen,
dass unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden. Es sei die vordringliche
Aufgabe des Vierten Hochschulstrukturgesetzes, die Wettbewerbs- und
Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu stärken, sagte der Minister. Die hierzu
notwendige Verordnungsermächtigung des Kultusministeriums auf der Grundlage von
entsprechenden Kabinettsbeschlüssen sei bis zum 31. Dezember 2005 begrenzt.
Olbertz bezeichnete diese außergewöhnliche Regelung als nur befristet legitimierbar.
¿Die standortübergreifenden Strukturplanungen müssen in den Händen einer übergeordneten
Instanz liegen, die in Regierungsverantwortung steht¿, betonte der Minister.
Notwendig sei der Blick von außen, um im Interesse einer effektiven Landesplanung
Doppelangebote zu vermeiden. Insgesamt solle der Gesetzentwurf die
erforderlichen Anpassungen der Hochschulstruktur des Landes ermöglichen und
dazu beitragen, dass die Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem
Kultusministerium klare inhaltliche Schwerpunkte bzw. Profile setzen und
effiziente Strukturen aufbauen können. Gerade vor dem Hintergrund sinkender
öffentlicher Mittel und eines stärker werdenden nationalen wie internationalen
Wettbewerbs sollen den Hochschulen die notwendigen Freiräume und rechtlichen
Voraussetzungen an die Hand gegeben werden, um auf die veränderten
Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Wie der Minister weiter ausführte, wurde die
Novelle des Hochschulgesetzes gleichzeitig als Weichenstellung zu grundlegenden
Reformen des Hochschulbereichs genutzt. Dies habe man zum Beispiel durch
Straffung der Leitungsstrukturen, Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung
der Hochschule und der Möglichkeit einer Gebührenerhebung umgesetzt. Bei den
neuen Leitungs- und Gremienstrukturen solle es in den Hochschulen zukünftig nur
noch zwei Organisationsebenen
geben. Die erste Ebene sei die Hochschulleitung, die entweder aus dem Rektorat
oder dem Rektor bzw. der Rektorin bestehe. Die zweite Ebene werde der Senat
bilden. Dieser beschließe vor allem über akademische Angelegenheiten, darüber
hinaus übernehme er die Aufgaben des Konzils. Für die Rektorwahlen und ggf. die
Entscheidungen zur Grundordnung sind die Anzahl der Senatsmitglieder auf der
Basis der Wahlergebnisse verdoppelt. Olbertz: ¿Als neues Element ist ein
Kuratorium mit externen Mitgliedern vorgesehen, das zu wesentlichen Vorhaben
der Hochschule Stellung nimmt.¿ Neu sei auch, dass die Hochschulen zukünftig
Unternehmen gründen, sich an Unternehmen beteiligen oder Dienstleistungen gegen
Geld anbieten könnten. ¿Die Hochschulen sollen verstärkt die Möglichkeit
erhalten, zur Erledigung ihrer Aufgaben weitere Finanzquellen zu erschließen
und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten¿, sagte Olbertz. Insgesamt
enthalte der Entwurf zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der Hochschulautonomie.
Die Gebührenfreiheit für ein Studium bis zum
ersten berufsqualifizierenden Abschluss wurde im Gesetz festgeschrieben.
Ausgenommen hiervon sind Studierende, die das 60. Lebensjahr überschritten haben
sowie Gasthörer und Gasthörerinnen. Hier beträgt die Gebühr bis zu 250 Euro pro
Semester. Weiterhin können unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren in Höhe
von 500 Euro pro Semester von Studierenden erhoben werden, die länger als vier Semester über der
Regelstudienzeit benötigen. Von dieser Regelung werde es verschiedene Ausnahmen geben, betonte der Kultusminister .
Die zufließenden Einnahmen aus der Gebührenerhebung stünden den Hochschulen
zusätzlich zur Verfügung und sollten insbesondere für die Verbesserung der
Lehre verwendet werden. Als weiteren Punkt nannte Olbertz, dass die Einrichtung
von Studiengängen zukünftig in den Zielvereinbarungen geregelt werde. Ist dies
nicht möglich, bedarf es, wie bundesweit üblich, einer Genehmigung durch das
Kultusministerium.
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