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Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der
Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei

21.10.2003, Magdeburg – 504

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 504/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 504/03

 

 

 

Magdeburg, den 21. Oktober 2003

 

 

 

Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der

Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei

 

In der Kabinettssitzung am 21. Oktober 2003

hat die Landesregierung beschlossen, die von Kultusminister Prof. Dr.

Jan-Hendrik Olbertz vorgelegte Neufassung des Hochschulgesetzes und das Gesetz

zur Veränderung der Hochschulstruktur zur Anhörung freizugeben. Wie Olbertz

erläuterte, wurde das Gesetz bewusst als Artikelgesetz konzipiert, um zu verdeutlichen,

dass unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden. Es sei die vordringliche

Aufgabe des Vierten Hochschulstrukturgesetzes, die Wettbewerbs- und

Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu stärken, sagte der Minister. Die hierzu

notwendige Verordnungsermächtigung des Kultusministeriums auf der Grundlage von

entsprechenden Kabinettsbeschlüssen sei bis zum 31. Dezember 2005 begrenzt.

Olbertz bezeichnete diese außergewöhnliche Regelung als nur befristet legitimierbar.

¿Die standortübergreifenden Strukturplanungen müssen in den Händen einer übergeordneten

Instanz liegen, die in Regierungsverantwortung steht¿, betonte der Minister.

Notwendig sei der Blick von außen, um im Interesse einer effektiven Landesplanung

Doppelangebote zu vermeiden. Insgesamt solle der Gesetzentwurf die

erforderlichen Anpassungen der Hochschulstruktur des Landes ermöglichen und

dazu beitragen, dass die Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem

Kultusministerium klare inhaltliche Schwerpunkte bzw. Profile setzen und

effiziente Strukturen aufbauen können. Gerade vor dem Hintergrund sinkender

öffentlicher Mittel und eines stärker werdenden nationalen wie internationalen

Wettbewerbs sollen den Hochschulen die notwendigen Freiräume und rechtlichen

Voraussetzungen an die Hand gegeben werden, um auf die veränderten

Rahmenbedingungen reagieren zu können.

 

Wie der Minister weiter ausführte, wurde die

Novelle des Hochschulgesetzes gleichzeitig als Weichenstellung zu grundlegenden

Reformen des Hochschulbereichs genutzt. Dies habe man zum Beispiel durch

Straffung der Leitungsstrukturen, Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung

der Hochschule und der Möglichkeit einer Gebührenerhebung umgesetzt. Bei den

neuen Leitungs- und Gremienstrukturen solle es in den Hochschulen zukünftig nur

noch zwei Organisationsebenen

geben. Die erste Ebene sei die Hochschulleitung, die entweder aus dem Rektorat

oder dem Rektor bzw. der Rektorin bestehe. Die zweite Ebene werde der Senat

bilden. Dieser beschließe vor allem über akademische Angelegenheiten, darüber

hinaus übernehme er die Aufgaben des Konzils. Für die Rektorwahlen und ggf. die

Entscheidungen zur Grundordnung sind die Anzahl der Senatsmitglieder auf der

Basis der Wahlergebnisse verdoppelt. Olbertz: ¿Als neues Element ist ein

Kuratorium mit externen Mitgliedern vorgesehen, das zu wesentlichen Vorhaben

der Hochschule Stellung nimmt.¿ Neu sei auch, dass die Hochschulen zukünftig

Unternehmen gründen, sich an Unternehmen beteiligen oder Dienstleistungen gegen

Geld anbieten könnten. ¿Die Hochschulen sollen verstärkt die Möglichkeit

erhalten, zur Erledigung ihrer Aufgaben weitere Finanzquellen zu erschließen

und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten¿, sagte Olbertz. Insgesamt

enthalte der Entwurf zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der Hochschulautonomie.

 

Die Gebührenfreiheit für ein Studium bis zum

ersten berufsqualifizierenden Abschluss wurde im Gesetz festgeschrieben.

Ausgenommen hiervon sind Studierende, die das 60. Lebensjahr überschritten haben

sowie Gasthörer und Gasthörerinnen. Hier beträgt die Gebühr bis zu 250 Euro pro

Semester. Weiterhin können unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren in Höhe

von 500 Euro pro Semester von Studierenden erhoben werden, die länger als vier Semester über der

Regelstudienzeit benötigen. Von dieser Regelung werde es verschiedene Ausnahmen geben, betonte der Kultusminister .

Die zufließenden Einnahmen aus der Gebührenerhebung stünden den Hochschulen

zusätzlich zur Verfügung und sollten insbesondere für die Verbesserung der

Lehre verwendet werden. Als weiteren Punkt nannte Olbertz, dass die Einrichtung

von Studiengängen zukünftig in den Zielvereinbarungen geregelt werde. Ist dies

nicht möglich, bedarf es, wie bundesweit üblich, einer Genehmigung durch das

Kultusministerium.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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