Tarifvertrag für die Landesverwaltung
Sachsen-Anhalts paraphiert
17.10.2003, Magdeburg – 58
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 058/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 058/03
Magdeburg, den 16. Oktober 2003
Tarifvertrag für die Landesverwaltung
Sachsen-Anhalts paraphiert
Das Land und die Gewerkschaften Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die dbb
tarifunion haben gestern Abend in Magdeburg den Tarifvertrag zur Absenkung der
Arbeitszeit in der Landesverwaltung paraphiert.
Die in
den frühen Morgenstunden des 01. Oktobers erzielte Einigung sieht eine Verkürzung
der Arbeitszeit unter gleichzeitiger Kürzung der Gehälter ab dem 01. Januar
2004 vor: Angestellte bis zur Vergütungsgruppe V c BAT-O einschließlich
arbeiten künftig zwei Wochenstunden weniger (Absenkung um 5%), für Angestellte
der Vergütungsgruppen V b bis IV b BAT-O wird die Arbeitszeit um 2,5 Stunden
(Absenkung um 6,25 %) und für die Vergütungsgruppen IV a BAT-O und höher um
drei Wochenstunden (Absenkung um 7,5%) herabgesetzt. Die Arbeitszeit der
Arbeiter wird einheitlich um zwei Wochenstunden (entspricht einer Absenkung von
5%) gekürzt.
Von der
Absenkung der Arbeitszeit sind rund 18.000 Angestellte und Arbeiter in der
Landesverwaltung betroffen. Beschäftigte in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, in
Altersteilzeit oder in der Krankenversorgung fallen nicht unter die Absenkung.
Nicht abgesenkt werden ferner befristet Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis
aus Drittmitteln finanziert wird. Für Arbeitnehmer anderer öffentlicher
Arbeitgeber (z.B. Kommunen) gilt dieser Tarifvertrag nicht.
Die
Arbeitnehmer erhalten ein Wahlrecht, ob sie wöchentlich verkürzt arbeiten oder
ob sie 40 Wochenstunden weiter arbeiten und ein Ausgleich durch zusätzliche
freie Tage erfolgt.
Die
Laufzeit des Vertrages soll sechs Jahre betragen. Eine Kündigung dieses
Vertrages ist frühestens zum 30. Juni 2008 möglich. Im Sommer 2006 ist eine
Überprüfung des Vertrages vorgesehen.
Die
Tarifvertragsparteien werden bis zum 17. November in ihren jeweiligen Gremien
über die Annahme der Tarifeinigung entscheiden, dann erfolgt die endgültige Unterzeichnung.
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