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Abschlussrede des Präsidenten des Bundesrates
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Bundesratssitzung vom 17. Oktober 2003

17.10.2003, Magdeburg – 501

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 501/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 501/03

 

 

 

Magdeburg, den 17. Oktober 2003

 

 

 

Abschlussrede des Präsidenten des Bundesrates

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Bundesratssitzung vom 17. Oktober 2003

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Anrede,

 

es ist eine gewachsene

Gepflogenheit in diesem Hause, dass der scheidende Präsident einen kurzen

Rückblick auf das ablaufende Geschäftsjahr gibt.

 

Ein Schwerpunkt meiner

Antrittsrede vor einem Jahr war die Modernisierung der bundesstaatlichen

Ordnung in Deutschland. Es ist uns gemeinsam gelungen, dieses wichtige

Reformvorhaben auf den Weg zu bringen.

 

Über die Einsetzung der

Föderalismuskommission hat gestern der Bundestag entschieden, heute wird der

Bundesrat darüber abstimmen. Nachdem ich gestern im Bundestag die Möglichkeit

hatte darüber zu sprechen, wird der Präsident des Deutschen Bundestages, Herr

Thierse, auf meine Einladung hin, die Gelegenheit nutzen, heute in diesem Haus

zu Ihnen zu sprechen.

 

Anrede,

 

Zu einem Rückblick gehören in

Anbetracht der öffentlichen Diskussion unvermeidlich auch einige wenige

statistische Daten. Der Bundesrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr (bis

einschließlich der Sitzung am 26.09.2003) 59 Gesetzesbeschlüsse des

Bundestages behandelt. Davon haben 42 (= 71 %) den Bundesrat im 2. Durchgang

passiert mit Zustimmung bzw. Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses. Weitere

9 Gesetzesbeschlüsse (= 15 %) haben den Bundesrat nach abgeschlossenem

Vermittlungsverfahren mit einvernehmlichem Ergebnis passiert. Nur zu

3 Gesetzesbeschlüssen (= 5 %) hat der Bundesrat die Zustimmung im

2. Durchgang versagt; davon ist ein Gesetz nicht verkündet worden. Zu 5

Gesetzesbeschlüssen (= 8 %) hat der Bundesrat auch nach abgeschlossenem

Vermittlungsverfahren ein negatives Votum abgegeben: Diese 5 Gesetze sind

dennoch im Ergebnis verkündet worden.

 

Diese Zahlen belegen, dass der

Bundesrat seine Funktion im föderalen System Deutschlands mit viel

Problembewusstsein und eigener Verantwortung erfüllt hat. Sie zeigen, dass sich

der Bundesrat mit der Arbeit der Bundesregierung und des Bundestages

konstruktiv-kritisch und vor allem ohne sog. ¿Blockadementalität¿ auseinandergesetzt

hat. Der Bundesrat hat seinerseits im gleichen Zeitraum dem Bundestag und der

Bundesregierung 48 Gesetzentwürfe zugeleitet. Über deren Schicksal kann noch

nicht abschließend berichtet werden.

 

Anrede,

 

Der Bundesrat hat sich im

ablaufenden Geschäftsjahr mit einer Reihe von politisch bedeutsamen Vorlagen

befasst, die die künftige wirtschaftliche und soziale Entwicklung Deutschlands

prägen werden. Es wurden u. a. Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes beraten

und Hinweise zu deren Verbesserung gegeben.

 

Gestatten Sie mir, nur einige

dieser politisch bedeutsamen Themen besonders hervorzuheben.

 

Einstimmig zugestimmt hat der

Bundesrat am 11. Juli 2003 dem Gesetz zum Vertrag über den Beitritt von 10

weiteren europäischen Ländern zur Europäischen Union. Das Gesetz dient der

Ratifizierung des Beitrittsvertrages, der am 16. April 2003 von den

Staats- und Regierungschefs in Athen unterzeichnet wurde.

 

Gleichzeitig mit dem

EU-Beitrittsvertragsgesetz hat der Bundesrat dem Gesetz zu den Protokollen vom

26. März 2003 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt weiterer

Staaten zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Annahme der

Protokolle zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der betreffenden Staaten

geschaffen worden.

 

Der Bundesrat hat mit seinen

Entscheidungen dazu beigetragen, den Weg für ein neues, erweitertes Europa

freizumachen. Deutschland leistet dafür einen wesentlichen Beitrag. Ohne das

deutsche Engagement - und dazu gehört auch die deutsche Bereitschaft,

22 Prozent der insgesamt 41 Milliarden ¿ zu übernehmen, die die

europäische Erweiterung von 2004 bis 2006 insgesamt kosten wird - wäre diese

Entwicklung wohl nicht in dieser Weise möglich gewesen. Wir tragen dies

vollinhaltlich mit. Das sage ich zugleich als Ministerpräsident eines

ostdeutschen Landes, das gemeinsam mit anderen europäischen Regionen noch dafür

streiten muss, im Rahmen der EU-Erweiterung seinen Förderstatus analog der

Ziel-1-Regionen zu behalten, solange dies dringend erforderlich ist.

 

Ein weiteres politisch

bedeutsames Thema, auf das ich besonders eingehen möchte, ist das der

Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme. Der Bundesrat hat die

Gesundheitsreformpläne der Bundesregierung begleitet und ist selbst in

konstruktiver Weise aktiv geworden. Darüber wird heut noch zu entscheiden sein.

 

 

Darüber hinaus hat der Bundesrat

im September 2003 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der eine

Rechtsgrundlage für die Vereinigung von Rentenversicherungsträgern schaffen

soll. Das Sozialgesetzbuch sieht eine entsprechende Vorschrift bisher nur für

Kranken- und Unfallversicherungsträger vor. Dieser Entwurf des Bundesrates geht

zurück auf Bitten der Selbstverwaltungen der Landesversicherungsanstalten

Berlin und Brandenburg, die beabsichtigen, sich zur Verbesserung ihrer

Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit freiwillig zu einem gemeinsamen Versicherungsträger

zu vereinigen. Wir entsprechen damit auch den Interessen von Rentenversicherungsträgern

in anderen Ländern, die ebenfalls fusionieren wollen.

 

Anrede,

 

Die Arbeit des Bundesrates hat

sich in den letzten Jahren sichtbar verändert. Neben unseren legislativen

Aufgaben hat besonders im Kontext der Erweiterung der Europäischen Union der

Bereich der Internationalen Beziehungen in der Arbeit des Bundesrates an Bedeutung

gewonnen. Höhepunkte waren sicherlich die Teilnahme an den Feiern anlässlich

der 40-jährigen Unterzeichnung des Elysée-Vertrages beim französischen Senat

und die Tagungen der Vereinigung der Senate Europas in Madrid und Prag.

 

Es kann keinen Zweifel daran

geben, dass der Bundesrat international an Ansehen gewonnen hat und dass unsere

föderale Ordnung im Ausland zunehmend große Aufmerksamkeit findet. Nach einer

vor kurzem veröffentlichten Studie der Interparlamentarischen Union gibt es

weltweit mittlerweile ca. 100 interparlamentarische Gremien, die

regelmäßig zu Konferenzen oder Anhörungen einladen. Das Interesse ausländischer

Parlamentariergruppe an einem Besuch im Bundesrat ist inzwischen so groß

geworden, dass nicht mehr allen Wünschen entsprochen werden konnte. In den

Gesprächen mit unseren Partnern aus den östlichen Nachbarländern wurde immer

wieder nach unseren Erfahrungen bei dem wirtschaftlichen Transformationsprozess

in den neuen Ländern innerhalb einer föderalen Staatsordnung gefragt. Der

Bundesrat ist in zahlreichen europäischen Gremien vertreten. Er war beteiligt

am EU-Konvent, an den Fachministerräten Bildung, Kultur, audiovisuelle Medien,

Forschung und Inneres. Auch für die anstehende Regierungskonferenz wird er zwei

Vertreter benennen.

 

Der Bundesrat ist außerdem in

einer Vielzahl interparlamentarischer Gremien vertreten. Dazu gehören z. B. die

Konferenzen der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen

Union bzw. des Europarates, die Vereinigung der Senate Europas, die Parlamentarische

Versammlung der NATO sowie die Konferenz der Europaausschüsse der

EU-Mitgliedstaaten (COSAC).

 

Die Bedeutung des Bundesrates

auf internationaler Ebene hat zugenommen. Damit sind auch die Erwartungen an

eine effiziente Mitarbeit in interparlamentarischen oder europäischen Gremien

gestiegen. Es stellt sich daher für mich die Frage, wie der Bundesrat als

Institution diesen für ihn z. T. neuen Herausforderungen begegnen kann. Der Bundesrat

muss auf diese Entwicklung reagieren. Wir müssen darüber nachdenken, welche

finanzielle und personelle Ausstattung des Bundesrates den Aufgaben angemessen

ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass er in Zukunft seinen zunehmenden

Verpflichtungen auf internationaler bzw. europäischer Ebene nachkommen und die

ihm zuwachsenden Aufgaben sachgerecht erfüllen kann.

 

Zum Vergleich darf ich darauf

hinweisen, dass der Haushalt des Bundesrates in 2003 sich auf 17,0 Mio. ¿

belief und nach gegenwärtigem Beratungsstand für 2004 ein Betrag von 17,8 Mio.

¿ vorgesehen ist. Demgegenüber beläuft sich der Haushalt des Französischen

Senats auf rund 270 Mio. ¿ (2003) und der des Spanischen Senats erhält rund 44

Mio. ¿ (2004). Nicht nur diese beiden Zweiten Kammern haben ihre

Arbeitsbereiche für die internationale Zusammenarbeit deutlich ausgebaut.

 

Anrede,

 

zum Schluss möchte ich mich bei

Ihnen allen für die gute und faire Zusammenarbeit bedanken. Mein besonderer

Dank gilt dem Direktor des Bundesrats und allen seinen Mitarbeitern, die mich

unterstützt haben. Schließlich darf ich meinem Nachfolger im Amt für die Fortsetzung

der Arbeit alles Gute wünschen.

 

Ihnen allen danke ich für die

gute Zusammenarbeit.

 

 

 

 

 

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