Abschlussrede des Präsidenten des Bundesrates
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Bundesratssitzung vom 17. Oktober 2003
17.10.2003, Magdeburg – 501
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 501/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 501/03
Magdeburg, den 17. Oktober 2003
Abschlussrede des Präsidenten des Bundesrates
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Bundesratssitzung vom 17. Oktober 2003
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
es ist eine gewachsene
Gepflogenheit in diesem Hause, dass der scheidende Präsident einen kurzen
Rückblick auf das ablaufende Geschäftsjahr gibt.
Ein Schwerpunkt meiner
Antrittsrede vor einem Jahr war die Modernisierung der bundesstaatlichen
Ordnung in Deutschland. Es ist uns gemeinsam gelungen, dieses wichtige
Reformvorhaben auf den Weg zu bringen.
Über die Einsetzung der
Föderalismuskommission hat gestern der Bundestag entschieden, heute wird der
Bundesrat darüber abstimmen. Nachdem ich gestern im Bundestag die Möglichkeit
hatte darüber zu sprechen, wird der Präsident des Deutschen Bundestages, Herr
Thierse, auf meine Einladung hin, die Gelegenheit nutzen, heute in diesem Haus
zu Ihnen zu sprechen.
Anrede,
Zu einem Rückblick gehören in
Anbetracht der öffentlichen Diskussion unvermeidlich auch einige wenige
statistische Daten. Der Bundesrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr (bis
einschließlich der Sitzung am 26.09.2003) 59 Gesetzesbeschlüsse des
Bundestages behandelt. Davon haben 42 (= 71 %) den Bundesrat im 2. Durchgang
passiert mit Zustimmung bzw. Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses. Weitere
9 Gesetzesbeschlüsse (= 15 %) haben den Bundesrat nach abgeschlossenem
Vermittlungsverfahren mit einvernehmlichem Ergebnis passiert. Nur zu
3 Gesetzesbeschlüssen (= 5 %) hat der Bundesrat die Zustimmung im
2. Durchgang versagt; davon ist ein Gesetz nicht verkündet worden. Zu 5
Gesetzesbeschlüssen (= 8 %) hat der Bundesrat auch nach abgeschlossenem
Vermittlungsverfahren ein negatives Votum abgegeben: Diese 5 Gesetze sind
dennoch im Ergebnis verkündet worden.
Diese Zahlen belegen, dass der
Bundesrat seine Funktion im föderalen System Deutschlands mit viel
Problembewusstsein und eigener Verantwortung erfüllt hat. Sie zeigen, dass sich
der Bundesrat mit der Arbeit der Bundesregierung und des Bundestages
konstruktiv-kritisch und vor allem ohne sog. ¿Blockadementalität¿ auseinandergesetzt
hat. Der Bundesrat hat seinerseits im gleichen Zeitraum dem Bundestag und der
Bundesregierung 48 Gesetzentwürfe zugeleitet. Über deren Schicksal kann noch
nicht abschließend berichtet werden.
Anrede,
Der Bundesrat hat sich im
ablaufenden Geschäftsjahr mit einer Reihe von politisch bedeutsamen Vorlagen
befasst, die die künftige wirtschaftliche und soziale Entwicklung Deutschlands
prägen werden. Es wurden u. a. Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes beraten
und Hinweise zu deren Verbesserung gegeben.
Gestatten Sie mir, nur einige
dieser politisch bedeutsamen Themen besonders hervorzuheben.
Einstimmig zugestimmt hat der
Bundesrat am 11. Juli 2003 dem Gesetz zum Vertrag über den Beitritt von 10
weiteren europäischen Ländern zur Europäischen Union. Das Gesetz dient der
Ratifizierung des Beitrittsvertrages, der am 16. April 2003 von den
Staats- und Regierungschefs in Athen unterzeichnet wurde.
Gleichzeitig mit dem
EU-Beitrittsvertragsgesetz hat der Bundesrat dem Gesetz zu den Protokollen vom
26. März 2003 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt weiterer
Staaten zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Annahme der
Protokolle zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der betreffenden Staaten
geschaffen worden.
Der Bundesrat hat mit seinen
Entscheidungen dazu beigetragen, den Weg für ein neues, erweitertes Europa
freizumachen. Deutschland leistet dafür einen wesentlichen Beitrag. Ohne das
deutsche Engagement - und dazu gehört auch die deutsche Bereitschaft,
22 Prozent der insgesamt 41 Milliarden ¿ zu übernehmen, die die
europäische Erweiterung von 2004 bis 2006 insgesamt kosten wird - wäre diese
Entwicklung wohl nicht in dieser Weise möglich gewesen. Wir tragen dies
vollinhaltlich mit. Das sage ich zugleich als Ministerpräsident eines
ostdeutschen Landes, das gemeinsam mit anderen europäischen Regionen noch dafür
streiten muss, im Rahmen der EU-Erweiterung seinen Förderstatus analog der
Ziel-1-Regionen zu behalten, solange dies dringend erforderlich ist.
Ein weiteres politisch
bedeutsames Thema, auf das ich besonders eingehen möchte, ist das der
Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme. Der Bundesrat hat die
Gesundheitsreformpläne der Bundesregierung begleitet und ist selbst in
konstruktiver Weise aktiv geworden. Darüber wird heut noch zu entscheiden sein.
Darüber hinaus hat der Bundesrat
im September 2003 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der eine
Rechtsgrundlage für die Vereinigung von Rentenversicherungsträgern schaffen
soll. Das Sozialgesetzbuch sieht eine entsprechende Vorschrift bisher nur für
Kranken- und Unfallversicherungsträger vor. Dieser Entwurf des Bundesrates geht
zurück auf Bitten der Selbstverwaltungen der Landesversicherungsanstalten
Berlin und Brandenburg, die beabsichtigen, sich zur Verbesserung ihrer
Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit freiwillig zu einem gemeinsamen Versicherungsträger
zu vereinigen. Wir entsprechen damit auch den Interessen von Rentenversicherungsträgern
in anderen Ländern, die ebenfalls fusionieren wollen.
Anrede,
Die Arbeit des Bundesrates hat
sich in den letzten Jahren sichtbar verändert. Neben unseren legislativen
Aufgaben hat besonders im Kontext der Erweiterung der Europäischen Union der
Bereich der Internationalen Beziehungen in der Arbeit des Bundesrates an Bedeutung
gewonnen. Höhepunkte waren sicherlich die Teilnahme an den Feiern anlässlich
der 40-jährigen Unterzeichnung des Elysée-Vertrages beim französischen Senat
und die Tagungen der Vereinigung der Senate Europas in Madrid und Prag.
Es kann keinen Zweifel daran
geben, dass der Bundesrat international an Ansehen gewonnen hat und dass unsere
föderale Ordnung im Ausland zunehmend große Aufmerksamkeit findet. Nach einer
vor kurzem veröffentlichten Studie der Interparlamentarischen Union gibt es
weltweit mittlerweile ca. 100 interparlamentarische Gremien, die
regelmäßig zu Konferenzen oder Anhörungen einladen. Das Interesse ausländischer
Parlamentariergruppe an einem Besuch im Bundesrat ist inzwischen so groß
geworden, dass nicht mehr allen Wünschen entsprochen werden konnte. In den
Gesprächen mit unseren Partnern aus den östlichen Nachbarländern wurde immer
wieder nach unseren Erfahrungen bei dem wirtschaftlichen Transformationsprozess
in den neuen Ländern innerhalb einer föderalen Staatsordnung gefragt. Der
Bundesrat ist in zahlreichen europäischen Gremien vertreten. Er war beteiligt
am EU-Konvent, an den Fachministerräten Bildung, Kultur, audiovisuelle Medien,
Forschung und Inneres. Auch für die anstehende Regierungskonferenz wird er zwei
Vertreter benennen.
Der Bundesrat ist außerdem in
einer Vielzahl interparlamentarischer Gremien vertreten. Dazu gehören z. B. die
Konferenzen der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union bzw. des Europarates, die Vereinigung der Senate Europas, die Parlamentarische
Versammlung der NATO sowie die Konferenz der Europaausschüsse der
EU-Mitgliedstaaten (COSAC).
Die Bedeutung des Bundesrates
auf internationaler Ebene hat zugenommen. Damit sind auch die Erwartungen an
eine effiziente Mitarbeit in interparlamentarischen oder europäischen Gremien
gestiegen. Es stellt sich daher für mich die Frage, wie der Bundesrat als
Institution diesen für ihn z. T. neuen Herausforderungen begegnen kann. Der Bundesrat
muss auf diese Entwicklung reagieren. Wir müssen darüber nachdenken, welche
finanzielle und personelle Ausstattung des Bundesrates den Aufgaben angemessen
ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass er in Zukunft seinen zunehmenden
Verpflichtungen auf internationaler bzw. europäischer Ebene nachkommen und die
ihm zuwachsenden Aufgaben sachgerecht erfüllen kann.
Zum Vergleich darf ich darauf
hinweisen, dass der Haushalt des Bundesrates in 2003 sich auf 17,0 Mio. ¿
belief und nach gegenwärtigem Beratungsstand für 2004 ein Betrag von 17,8 Mio.
¿ vorgesehen ist. Demgegenüber beläuft sich der Haushalt des Französischen
Senats auf rund 270 Mio. ¿ (2003) und der des Spanischen Senats erhält rund 44
Mio. ¿ (2004). Nicht nur diese beiden Zweiten Kammern haben ihre
Arbeitsbereiche für die internationale Zusammenarbeit deutlich ausgebaut.
Anrede,
zum Schluss möchte ich mich bei
Ihnen allen für die gute und faire Zusammenarbeit bedanken. Mein besonderer
Dank gilt dem Direktor des Bundesrats und allen seinen Mitarbeitern, die mich
unterstützt haben. Schließlich darf ich meinem Nachfolger im Amt für die Fortsetzung
der Arbeit alles Gute wünschen.
Ihnen allen danke ich für die
gute Zusammenarbeit.
Impressum:
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