Rede des Präsidenten des Bundesrates Prof.
Dr. Wolfgang Böhmer zu TOP 5 ?Einsetzung einer gemeinsamen
Föderalismuskommission? der Sitzung des Bundestages am 16. Oktober 2003
16.10.2003, Magdeburg – 499
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 499/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 499/03
Magdeburg, den 16. Oktober 2003
Rede des Präsidenten des Bundesrates Prof.
Dr. Wolfgang Böhmer zu TOP 5 ¿Einsetzung einer gemeinsamen
Föderalismuskommission¿ der Sitzung des Bundestages am 16. Oktober 2003
Es gilt das
gesprochene Wort!
Anrede,
über die grundsätzliche Notwendigkeit einer
Föderalismusreform besteht unter uns ein breiter parteiübergreifender Konsens.
Dies gilt auch für die allgemeine
Zielsetzung, bei einer Reform der bundesstaatlichen Ordnung zu einer klareren
Zuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern und zu einer
Neuordnung der Mischfinanzierungen zu gelangen.
Bei den jeweiligen Schwerpunktsetzungen gibt
es allerdings je nach Interessenlage gravierende Unterschiede:
· Für
den Bund hat eine Reduzierung der Bundesratsmitwirkung durch Verringerung der
Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze Vorrang.
· Die
Länder fordern mehrheitlich mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei der
Gesetzgebung und eine Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenkompetenz durch
eine Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen.
· Für
die Wirtschaft ist das umständliche und langwierige Zusammenspiel von Bundes-
und EU-Ebene sowie den einzelnen Bundesländern ein echter Standortnachteil. Vor
dem Hintergrund der Globalisierung und des internationalen Konkurrenzdrucks ist
sie auf schnelle Entscheidungen vor Ort angewiesen.
· Die
Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, welche Entscheidungen an
welcher Stelle verantwortet werden. Entscheidungen müssen so bürgernah wie
möglich getroffen werden.
Es ist eine ausgesprochen anspruchsvolle
Aufgabe für die gemeinsame Föderalismuskommission, diese unterschiedlichen
Interessenlagen zu einem Gesamtkonzept zusammen zu führen. Angesichts der
gegenwärtigen Rahmenbedingungen - stagnierendes Wirtschaftswachstum, internationaler
Wettbewerbsdruck, hohe Arbeitslosigkeit - sind Reformen für Deutschland
notwendiger denn je. Für mich steht außer Frage, dass einige zur Zeit diskutierten
Reformanliegen nur eine Chance auf eine erfolgreiche Umsetzung haben, wenn auch
die Föderalismusreform gelingt. In seiner derzeitigen Ausgestaltung ist der
deutsche Föderalismus an eigene Grenzen gestoßen.
Das ist im Bundesrat schon früh erkannt
worden. 1998 hat einer meiner Vorgänger im Amt des Bundesratspräsidenten, der
heutige Bundesfinanzminister Eichel, die Einsetzung einer Reformkommission
angeregt, wie wir sie jetzt schaffen.
Die Ministerpräsidenten der Länder sind
bereits im Oktober 2001 übereingekommen, Verhandlungen mit dem Bund über die
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung aufzunehmen.
Im Dezember 2001 haben sich die
Regierungschefs von Bund und Ländern über die Notwendigkeit einer Überprüfung
der bundesstaatlichen Ordnung im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit und Effizienz
der Aufgabenerfüllung und die Zuordnung der politischen Verantwortlichkeiten verständigt.
Die gemeinsame Position der Länder zielt
darauf ab, die politische Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern
zu stärken und eine klare Zuordnung politischer Entscheidungen zu den
staatlichen Ebenen zu erreichen.
Dieses setzt aus Sicht der Länder
insbesondere voraus, dass die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder dort gestärkt
werden, wo die Länder mehr Gestaltungsrechte als bisher benötigen, um
spezifischen regionalen Bedürfnissen durch die Landesgesetzgebung gerecht
werden zu können.
Zu diesem Zweck sollen Gesetzgebungsbereiche
wie z.B. die Förderung der wissenschaftlichen Forschung oder das Wohnungswesen aus
der Zuständigkeit des Bundes an die Länder übertragen und den Ländern durch
verfassungsrechtliche Zugriffsrechte und Öffnungsklauseln Möglichkeiten
eröffnet werden, von vorhandenen bundesrechtlichen Regelungen abweichen zu
können.
Die Rahmengesetzgebung soll nach Vorstellung
der Länder aufgelockert werden, da sich die Verflechtung zwischen
bundesrechtlichen Rahmenregelungen und ausfüllendem Landesrecht nicht immer
bewährt hat. Statt dessen sollten Gegenstände der Rahmengesetzgebung wie z.B.
das Hochschulrecht im wesentlichen der Bundesgesetzgebung mit verfassungsrechtlichen
Zugriffsrechten für die Landesgesetzgebung zugewiesen werden. Auf diese Weise
würden Gesetzgebungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Dieser
Entflechtungsschritt wäre auch deshalb sinnvoll, weil Rahmenregelungen heute
zunehmend auf der europäischen Ebene getroffen werden. Die Auflösung der
Rahmengesetzgebung bei gleichzeitiger Öffnung der jeweiligen Bereiche für eine
Länderkompetenz wird die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben erleichtern.
Die Zahl zustimmungsbedürftiger Bundesgesetze sollte verringert werden. Im
Gegenzug könnte den Ländern ein Zugriff auf bundesgesetzliche Organisations-
und Verfahrensregelungen eingeräumt werden. Die Zustimmungspflicht muss
allerdings für Gesetze gelten, die in den Ländern besondere Belastungen
hervorrufen (z. B. Kosten/ Infrastruktur).
Auch im Bereich der Mischfinanzierungen
sollte die Eigenständigkeit der Länder gestärkt werden. Die bestehenden
Mischfinanzierungstatbestände sind unter diesem Gesichtspunkt auf der Grundlage
der bisherigen Beschlüsse zu überprüfen und zu vermindern. Die in der
gegenwärtigen Finanzverfassung begründeten Mischfinanzierungen engen die haushaltspolitischen
Gestaltungsspielräume der Länder in einem beträchtlichen Maße ein. In
Sachsen-Anhalt zum Beispiel werden allein durch die
Bund-Länder-Mischfinanzierungskonditionen ca. 42% des Investitionshaushalts
faktisch festgelegt. Die Entscheidungen über die Prioritäten der
Landesinvestitionspolitik werden daher in der politischen Wirklichkeit ganz
wesentlich auch auf der Bundesebene getroffen. Ein solidarischer Ausgleich von
gesamtstaatlich nicht hinnehmbaren strukturellen Unterschieden muss allerdings
auch zukünftig gewährleistet bleiben.
Bei der Neuordnung der Finanzverflechtungen
zwischen Bund und Ländern geht es mittelfristig darum, größere Freiheiten bei
der Verfügbarkeit der Mittel innerhalb der Gemeinschaftsaufgaben zu erlangen.
Für die Länder stehen diese Verhandlungen
grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die dort bislang eingesetzten Mittel
bis zum Jahr 2019 vollständig, dauerhaft und dynamisiert als freie Mittel zur
Verfügung gestellt werden. Durch die Reform darf kein Land finanziell
schlechter gestellt werden als bisher.
Auch Fragen der Steuererhebungspraxis sind
mit dem Ziel einer Modernisierung und der Steigerung der Effizienz der
Steuerverwaltung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
In den Verhandlungen zur bundesstaatlichen
Modernisierung sollten Regelungskompetenzen für Steuern, deren Ertrag vollständig
den Ländern bzw. den Kommunen zufließen, im Hinblick auf eine mögliche Stärkung
der Steuergesetzgebungskompetenzen der Länder überprüft werden.
Im Rahmen der Reformüberlegungen ist auch die
¿Europakompatibilität¿ von Grundgesetz und bundsstaatlicher Ordnung besonders
zu berücksichtigen.
Dieser Aspekt ist nicht nur für uns von
besonderer Bedeutung. Die Modernisierung in Deutschland wird auch von anderen
Staaten in Europa mit Interesse beobachtet. Die Europäische Union hat in dem
jetzt auslaufenden Jahr der Bundesratspräsidentschaft Sachsen-Anhalts auf
diesem Gebiet deutliche Fortschritte gemacht. Der Europäische Konvent hat den
Entwurf eines Vertrags für eine europäische Verfassung vorgelegt. Die Verträge
über die Erweiterung der Europäischen Union um zunächst zehn neue
Mitgliedstaaten wurde ratifiziert.
Zukünftig wird auf EU-Ebene noch verstärkt
über Themen entschieden werden, die Zuständigkeiten der Länder unmittelbar
berühren. Die im Verfassungsentwurf verankerte Kompetenzabgrenzung und
Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips macht nur Sinn, wenn die verfassungsmäßige
Ausübung dieser Rechte innerstaatlich entsprechend gesichert ist. Der Bundesrat
ist sich dabei der Tatsache bewusst, dass in Europa verschiedene Konstruktionen
Zweiter Kammern bestehen und unterschiedliche Lösungswege vorhanden sind.
Wir sollten deshalb bei der Modernisierung
unserer Verfassungsordnung den Blick über die Grenzen zu unseren Nachbarn nicht
vernachlässigen.
Das Leitbild des Grundgesetzes ist der sog.
kooperative Föderalismus. Oberstes Ziel der Finanzverfassung ist es, alle
Länder und den Bund finanziell so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht
werden können.
In der Reformdebatte wird gelegentlich die
Auffassung vertreten, dass ein mehr autonomieorientierter Systemwechsel hin zu
einem Wettbewerbsföderalismus unabdingbar sei. Der Begriff des Wettbewerbsföderalismus
wurde in der letzten Zeit sehr strapaziert. Diesen Begriff brauchen jedoch auch
die wirtschaftlich schwächeren Länder dann nicht zu fürchten, wenn man sich auf
die Selbstverständlichkeit verständigt, dass hierzu Chancengleichheit bei den
Startbedingungen gehört. Davon sind wir aber noch weit entfernt.
Anrede,
ich hoffe, dass die heute zu beschließende
gemeinsame Verfassungskommission in Hinblick auf den Handlungsbedarf
Reformvorschläge vorlegen wird, die es ermöglichen, das System der
bundesstaatlichen Ordnung auf eine neue handlungsfähige Grundlage - auch im
europäischen Kontext - zu stellen.
Ich glaube, dass die Regelungen des
Einsetzungsbeschlusses eine ausreichende Grundlage dafür sind, diese schwierige
Aufgabe erfolgreich in Angriff zu nehmen. Die vorgesehene Beteiligung der
Landtage und Kommunalen Spitzenverbände halten wir für angemessen.
Herrn Bundestagspräsidenten Thierse danke ich
an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit, die es ermöglicht hat,
dass offene Punkte kurzfristig geklärt werden konnten und Ihnen der
Beschlussvorschlag in der heutigen Form vorgelegt werden kann.
Impressum:
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