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Rede des Präsidenten des Bundesrates Prof.
Dr. Wolfgang Böhmer zu TOP 5 ?Einsetzung einer gemeinsamen
Föderalismuskommission? der Sitzung des Bundestages am 16. Oktober 2003

16.10.2003, Magdeburg – 499

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 499/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 499/03

 

 

 

Magdeburg, den 16. Oktober 2003

 

 

 

Rede des Präsidenten des Bundesrates Prof.

Dr. Wolfgang Böhmer zu TOP 5 ¿Einsetzung einer gemeinsamen

Föderalismuskommission¿ der Sitzung des Bundestages am 16. Oktober 2003

 

 

 

Es gilt das

gesprochene Wort!

 

 

 

Anrede,

 

über die grundsätzliche Notwendigkeit einer

Föderalismusreform besteht unter uns ein breiter parteiübergreifender Konsens.

 

Dies gilt auch für die allgemeine

Zielsetzung, bei einer Reform der bundesstaatlichen Ordnung zu einer klareren

Zuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern und zu einer

Neuordnung der Mischfinanzierungen zu gelangen.

 

Bei den jeweiligen Schwerpunktsetzungen gibt

es allerdings je nach Interessenlage gravierende Unterschiede:

 

·  Für

den Bund hat eine Reduzierung der Bundesratsmitwirkung durch Verringerung der

Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze Vorrang.

 

·  Die

Länder fordern mehrheitlich mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei der

Gesetzgebung und eine Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenkompetenz durch

eine Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen.

 

·  Für

die Wirtschaft ist das umständliche und langwierige Zusammenspiel von Bundes-

und EU-Ebene sowie den einzelnen Bundesländern ein echter Standortnachteil. Vor

dem Hintergrund der Globalisierung und des internationalen Konkurrenzdrucks ist

sie auf schnelle Entscheidungen vor Ort angewiesen.

 

·  Die

Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, welche Entscheidungen an

welcher Stelle verantwortet werden. Entscheidungen müssen so bürgernah wie

möglich getroffen werden.

 

Es ist eine ausgesprochen anspruchsvolle

Aufgabe für die gemeinsame Föderalismuskommission, diese unterschiedlichen

Interessenlagen zu einem Gesamtkonzept zusammen zu führen. Angesichts der

gegenwärtigen Rahmenbedingungen - stagnierendes Wirtschaftswachstum, internationaler

Wettbewerbsdruck, hohe Arbeitslosigkeit - sind Reformen für Deutschland

notwendiger denn je. Für mich steht außer Frage, dass einige zur Zeit diskutierten

Reformanliegen nur eine Chance auf eine erfolgreiche Umsetzung haben, wenn auch

die Föderalismusreform gelingt. In seiner derzeitigen Ausgestaltung ist der

deutsche Föderalismus an eigene Grenzen gestoßen.

 

Das ist im Bundesrat schon früh erkannt

worden. 1998 hat einer meiner Vorgänger im Amt des Bundesratspräsidenten, der

heutige Bundesfinanzminister Eichel, die Einsetzung einer Reformkommission

angeregt, wie wir sie jetzt schaffen.

 

Die Ministerpräsidenten der Länder sind

bereits im Oktober 2001 übereingekommen, Verhandlungen mit dem Bund über die

Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung aufzunehmen.

 

Im Dezember 2001 haben sich die

Regierungschefs von Bund und Ländern über die Notwendigkeit einer Überprüfung

der bundesstaatlichen Ordnung im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit und Effizienz

der Aufgabenerfüllung und die Zuordnung der politischen Verantwortlichkeiten verständigt.

 

 

Die gemeinsame Position der Länder zielt

darauf ab, die politische Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern

zu stärken und eine klare Zuordnung politischer Entscheidungen zu den

staatlichen Ebenen zu erreichen.

 

Dieses setzt aus Sicht der Länder

insbesondere voraus, dass die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder dort gestärkt

werden, wo die Länder mehr Gestaltungsrechte als bisher benötigen, um

spezifischen regionalen Bedürfnissen durch die Landesgesetzgebung gerecht

werden zu können.

 

Zu diesem Zweck sollen Gesetzgebungsbereiche

wie z.B. die Förderung der wissenschaftlichen Forschung oder das Wohnungswesen aus

der Zuständigkeit des Bundes an die Länder übertragen und den Ländern durch

verfassungsrechtliche Zugriffsrechte und Öffnungsklauseln Möglichkeiten

eröffnet werden, von vorhandenen bundesrechtlichen Regelungen abweichen zu

können.

 

Die Rahmengesetzgebung soll nach Vorstellung

der Länder aufgelockert werden, da sich die Verflechtung zwischen

bundesrechtlichen Rahmenregelungen und ausfüllendem Landesrecht nicht immer

bewährt hat. Statt dessen sollten Gegenstände der Rahmengesetzgebung wie z.B.

das Hochschulrecht im wesentlichen der Bundesgesetzgebung mit verfassungsrechtlichen

Zugriffsrechten für die Landesgesetzgebung zugewiesen werden. Auf diese Weise

würden Gesetzgebungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Dieser

Entflechtungsschritt wäre auch deshalb sinnvoll, weil Rahmenregelungen heute

zunehmend auf der europäischen Ebene getroffen werden. Die Auflösung der

Rahmengesetzgebung bei gleichzeitiger Öffnung der jeweiligen Bereiche für eine

Länderkompetenz wird die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben erleichtern.

Die Zahl zustimmungsbedürftiger Bundesgesetze sollte verringert werden. Im

Gegenzug könnte den Ländern ein Zugriff auf bundesgesetzliche Organisations-

und Verfahrensregelungen eingeräumt werden. Die Zustimmungspflicht muss

allerdings für Gesetze gelten, die in den Ländern besondere Belastungen

hervorrufen (z. B. Kosten/ Infrastruktur).

 

Auch im Bereich der Mischfinanzierungen

sollte die Eigenständigkeit der Länder gestärkt werden. Die bestehenden

Mischfinanzierungstatbestände sind unter diesem Gesichtspunkt auf der Grundlage

der bisherigen Beschlüsse zu überprüfen und zu vermindern. Die in der

gegenwärtigen Finanzverfassung begründeten Mischfinanzierungen engen die haushaltspolitischen

Gestaltungsspielräume der Länder in einem beträchtlichen Maße ein. In

Sachsen-Anhalt zum Beispiel werden allein durch die

Bund-Länder-Mischfinanzierungskonditionen ca. 42% des Investitionshaushalts

faktisch festgelegt. Die Entscheidungen über die Prioritäten der

Landesinvestitionspolitik werden daher in der politischen Wirklichkeit ganz

wesentlich auch auf der Bundesebene getroffen. Ein solidarischer Ausgleich von

gesamtstaatlich nicht hinnehmbaren strukturellen Unterschieden muss allerdings

auch zukünftig gewährleistet bleiben.

 

Bei der Neuordnung der Finanzverflechtungen

zwischen Bund und Ländern geht es mittelfristig darum, größere Freiheiten bei

der Verfügbarkeit der Mittel innerhalb der Gemeinschaftsaufgaben zu erlangen.

 

Für die Länder stehen diese Verhandlungen

grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die dort bislang eingesetzten Mittel

bis zum Jahr 2019 vollständig, dauerhaft und dynamisiert als freie Mittel zur

Verfügung gestellt werden. Durch die Reform darf kein Land finanziell

schlechter gestellt werden als bisher.

 

Auch Fragen der Steuererhebungspraxis sind

mit dem Ziel einer Modernisierung und der Steigerung der Effizienz der

Steuerverwaltung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

 

In den Verhandlungen zur bundesstaatlichen

Modernisierung sollten Regelungskompetenzen für Steuern, deren Ertrag vollständig

den Ländern bzw. den Kommunen zufließen, im Hinblick auf eine mögliche Stärkung

der Steuergesetzgebungskompetenzen der Länder überprüft werden.

 

Im Rahmen der Reformüberlegungen ist auch die

¿Europakompatibilität¿ von Grundgesetz und bundsstaatlicher Ordnung besonders

zu berücksichtigen.

 

Dieser Aspekt ist nicht nur für uns von

besonderer Bedeutung. Die Modernisierung in Deutschland wird auch von anderen

Staaten in Europa mit Interesse beobachtet. Die Europäische Union hat in dem

jetzt auslaufenden Jahr der Bundesratspräsidentschaft Sachsen-Anhalts auf

diesem Gebiet deutliche Fortschritte gemacht. Der Europäische Konvent hat den

Entwurf eines Vertrags für eine europäische Verfassung vorgelegt. Die Verträge

über die Erweiterung der Europäischen Union um zunächst zehn neue

Mitgliedstaaten wurde ratifiziert.

 

Zukünftig wird auf EU-Ebene noch verstärkt

über Themen entschieden werden, die Zuständigkeiten der Länder unmittelbar

berühren. Die im Verfassungsentwurf verankerte Kompetenzabgrenzung und

Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips macht nur Sinn, wenn die verfassungsmäßige

Ausübung dieser Rechte innerstaatlich entsprechend gesichert ist. Der Bundesrat

ist sich dabei der Tatsache bewusst, dass in Europa verschiedene Konstruktionen

Zweiter Kammern bestehen und unterschiedliche Lösungswege vorhanden sind.

 

Wir sollten deshalb bei der Modernisierung

unserer Verfassungsordnung den Blick über die Grenzen zu unseren Nachbarn nicht

vernachlässigen.

 

Das Leitbild des Grundgesetzes ist der sog.

kooperative Föderalismus. Oberstes Ziel der Finanzverfassung ist es, alle

Länder und den Bund finanziell so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht

werden können.

 

In der Reformdebatte wird gelegentlich die

Auffassung vertreten, dass ein mehr autonomieorientierter Systemwechsel hin zu

einem Wettbewerbsföderalismus unabdingbar sei. Der Begriff des Wettbewerbsföderalismus

wurde in der letzten Zeit sehr strapaziert. Diesen Begriff brauchen jedoch auch

die wirtschaftlich schwächeren Länder dann nicht zu fürchten, wenn man sich auf

die Selbstverständlichkeit verständigt, dass hierzu Chancengleichheit bei den

Startbedingungen gehört. Davon sind wir aber noch weit entfernt.

 

Anrede,

 

ich hoffe, dass die heute zu beschließende

gemeinsame Verfassungskommission in Hinblick auf den Handlungsbedarf

Reformvorschläge vorlegen wird, die es ermöglichen, das System der

bundesstaatlichen Ordnung auf eine neue handlungsfähige Grundlage - auch im

europäischen Kontext - zu stellen.

 

Ich glaube, dass die Regelungen des

Einsetzungsbeschlusses eine ausreichende Grundlage dafür sind, diese schwierige

Aufgabe erfolgreich in Angriff zu nehmen. Die vorgesehene Beteiligung der

Landtage und Kommunalen Spitzenverbände halten wir für angemessen.

 

Herrn Bundestagspräsidenten Thierse danke ich

an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit, die es ermöglicht hat,

dass offene Punkte kurzfristig geklärt werden konnten und Ihnen der

Beschlussvorschlag in der heutigen Form vorgelegt werden kann.

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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