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Kontinuität und Umbruch in der Gesundheits-
und Sozialpolitik im Land / Staatssekretärin Freudenberg-Pilster:
?Landesregierung hat sich aktiv in die bundespolitische Reform-Debatte
eingebracht?

07.10.2003, Magdeburg – 479

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 479/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 479/03

 

 

 

Magdeburg, den 7. Oktober 2003

 

 

 

Kontinuität und Umbruch in der Gesundheits-

und Sozialpolitik im Land / Staatssekretärin Freudenberg-Pilster:

¿Landesregierung hat sich aktiv in die bundespolitische Reform-Debatte

eingebracht¿

 

Die

Gesundheits- und Sozialpolitik in Sachsen-Anhalt ist durch Kontinuität, aber

zugleich auch durch die sich abzeichnenden Umbrüche in der Bundesgesetzgebung

geprägt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Antwort der Landesregierung auf eine

Große Anfrage der SPD-Fraktion, die am heutigen Dienstag vom Kabinett an den

Landtag weitergeleitet wurde.

 

Staatssekretärin Bärbel Freudenberg-Pilster

betonte, dass sich die Landesregierung aktiv in die bundespolitische Debatte

eingebrachte habe. Sie verwies insbesondere auf die Mitarbeit von

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und Gesundheitsminister Gerry Kley

in der Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform: ¿Der Kompromiss zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz

ist schlecht, aber der vom Bundesgesundheitsministerium ursprünglich vorgelegte

Gesetzentwurf konnte verhindert und im Gegenzug wichtige Änderungen eingebracht

werden. Dazu gehören unter anderem mehr Transparenz, Wahlmöglichkeiten sowie

neue Beteiligungsrechte für Patientinnen und Patienten. So werden

beispielsweise die Patientenquittung, die intelligente Gesundheitskarte,

Wahlmöglichkeiten bei der Kostenerstattung für alle Versicherten und der

vorgesehene Versichertenbonus erheblich die Eigenverantwortung der Patientinnen

und Patienten stärken¿, sagte Bärbel Freudenberg-Pilster.

 

Sie verwies

darauf, dass sich die Leistungsbilanz in der Gesundheits- und Sozialpolitik

sehen lassen könne, es aber vor dem Hintergrund eines grundlegenden Wandels der

Finanzierung und der Strukturen im Gesundheits- und Sozialwesen gelte, für

Sachsen-Anhalt bestmögliche Perspektiven zu eröffnen.

 

Gesundheitspolitik

 

Die Modernisierung der Krankenhauslandschaft

im Land steht vor dem Abschluss. Mit der Zustimmung des Kabinetts zu den

letzten drei Großbauvorhaben in Wittenberg, Halle-Dölau sowie in Merseburg und

Querfurt haben die Kliniken landesweit einen im Bundesvergleich beachtlichen

Standard erreicht und sind somit für die Herausforderungen des

Finanzierungssystems nach Fallpauschalen gewappnet. Damit korrespondiert auch

eine in Vorbereitung befindliche Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

des Landes. Hierbei geht es darum, die Krankenhausplanung von der

bisherigen  Bettenplanung auf eine leistungsbasierte

Planung umzustellen. 

 

Ausgehend von neuesten Erkenntnissen der

Gesundheitsberichterstattung und Studien setzt die Landesregierung auch

weiterhin auf Gesundheitsziele für Sachsen-Anhalt. Dabei stehen die

Gesundheitsförderung und ¿vorsorge im Mittelpunkt. Fünf Jahre nach dem Start

der Gesundheitsziele ist es aber erforderlich, zielgruppengenaue und differenzierte

Strategien zu entwickeln, um langfristig Veränderungen im Gesundheitsverhalten

zu erreichen. Ziel muss es sein, auch die bislang weniger motivierten

Bevölkerungsgruppen zu erreichen und durch Gesundheitsaufklärung, -bildung und

-erziehung auf den Lebensstil (Bewegungsmangel, Ernährung, Tabak- und

Alkoholmissbrauch) einzuwirken. Diesem Anliegen dient unter anderem das Projekt

¿Bildung durch Bewegung in Kindertagesstätten¿, das unter dem Motto ¿Toben

macht schlau¿ vom Gesundheitsministerium gestartet wurde. Aber auch

aktuelle  Veröffentlichungen zum Thema

¿Zahngesundheit¿ oder die Förderung des Familieninfotages zum Thema

¿Krebsvorsorge¿ unterstützen diesen Ansatz.

 

Sozialpolitik

 

Der Umbau und die Modernisierung der

Pflegeheime im Land ist ebenfalls nahezu abgeschlossen. Seit 1995 flossen über

Artikel 52 des Pflegeversicherungsgesetzes in 174 Einrichtungen Landes- und

Bundesmittel in Höhe von 720 Millionen Euro zum Neu-, Um- oder Ausbau. Damit

wurden mehr als12.500 Pflegeplätze im Land grundlegend erneuert.

 

Perspektivisch

wird es darauf ankommen, den Grundsatz ¿ambulant vor stationär¿ konsequent

umzusetzen und dabei die verschiedenen 

Betreuungsangebote, wie stationäre, teilstationäre und Kurzzeitpflege

sowie ambulante Pflegedienste immer besser miteinander zu vernetzen. Eine in

Auftrag gegebene Studie zur Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren ergänzt

diese Intentionen, indem Rahmenbedingungen für die Gestaltung altersgerechten

Wohnens analysiert und eine Bestandsaufnahme altersgerechter Wohnangebote im

Land vorgenommen werden.

 

Mit der

neuen Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes, die 2003 in Kraft trat, soll die

Situation insbesondere der demenziell erkrankten Pflegebedürftigen weiter

verbessert werden. Insgesamt fördert das Land in diesem Jahr zwölf Projekte in

diesem Bereich.

 

Bei der

Sozialhilfe, die nach wie vor den größten Posten im Sozialetat des Landes

ausmacht,  werden örtliche und

überörtliche Sozialhilfe bei der Eingliederungshilfe behinderter Menschen zusammengeführt.

Im Sinne von mehr Wirtschaftlichkeit gibt es hier die Überlegung, für diesen

Bereich eine Sozial-Agentur Sachsen-Anhalt GmbH zu gründen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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