Verständigung in Tarifverhandlungen des
öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt
01.10.2003, Magdeburg – 56
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 056/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 056/03
Magdeburg, den 1. Oktober 2003
Verständigung in Tarifverhandlungen des
öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt
Das Land und die Gewerkschaften
haben sich in der Nacht zu heute auf die Grundzüge eines neuen Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst verständigt.
Danach soll ab 1. Januar die Arbeitszeit sozial gestaffelt gekürzt
werden: Arbeiter und Angestellte im mittleren Dienst arbeiten dann zwei Wochenstunden
weniger, Angestellte von Vb bis IVb BAT-O zweieinhalb Stunden und Angestellte
ab Vergütungsgruppe IVa BAT-O drei Stunden. Zur Zeit beträgt die Wochenarbeitszeit
40 Stunden.
Die Laufzeit des Vertrages soll
sechs Jahre betragen. Eine erstmalige Kündigung ist erst zum 30. Juni 2008
möglich. Die Tarifvertragsparteien werden im Herbst 2006 den Vertrag
überprüfen. Die Vereinbarung steht noch unter Gremienvorbehalt.
Der Geltungsbereich des
Tarifvertrages, der am 10. Oktober paraphiert werden soll, umfasst rund 18 000
Arbeiter und Angestellte. Beschäftigte
in der Krankenversorgung oder in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis
sollen nicht verkürzt arbeiten. Nicht berücksichtigt werden außerdem befristet Beschäftigte, deren
Arbeitsverhältnis aus Drittmitteln finanziert wird.
Die Arbeiter und Angestellten
sollen ein Wahlrecht erhalten, ob sie wöchentlich verkürzt arbeiten oder ob sie
die Stunden ansammeln und freie Tage nehmen.
Finanzstaatssekretär Ulrich
Koehler sagte: ¿Die Arbeitnehmer entlasten durch die Verkürzung ihrer Arbeitszeit
das Land und wir bieten ihnen dafür Beschäftigungssicherheit. Das ist ein
tragfähiger Kompromiss.¿ Nun müsse abschließend noch die materiellen
Auswirkungen des Verhandlungsergebnis im Detail berechnet werden. Die
Landesregierung will mit dem Tarifvertrag Einsparungen in Höhe von 35 Millionen
Euro erreichen.
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