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Verkehrslärm:
Für Brummis gilt in Brumby künftig Tempo 30

23.09.2003, Magdeburg – 138

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 138/03

 

Magdeburg, 23. September 2003

 

 

Verkehrslärm:

Für Brummis gilt in Brumby künftig Tempo 30

 

An der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 63 in Brumby wird für Lastkraftwagen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt. Eine entsprechende Anordnung hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises Schönebeck in Auswertung eines Vor-Ort-Termins mit Fachleuten des Landesverkehrsministeriums getroffen. Anwohner der Straße hatten sich bei Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre über zunehmenden Verkehrslärm beklagt.

 

Zusätzlich soll die neu eingeführte Geschwindigkeitsbegrenzung dem Schutz von älteren Personen und Schulkindern beim überqueren der L 63 dienen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird von der Kreuzung L 63 / Neugattersleber Straße bis in den Haltestellenbereich der L 63 in Brumby gelten. Eine mögliche Verlegung der Haltestelle in Brumby wird vom Landkreis noch geprüft.

 

Hans-Christian Mrowietz

Praktikant

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Bau und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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