Verkehrslärm:
Für Brummis gilt in Brumby künftig Tempo 30
23.09.2003, Magdeburg – 138
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 138/03
Magdeburg, 23. September 2003
Verkehrslärm:
Für Brummis gilt in Brumby künftig Tempo 30
An der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 63 in Brumby wird für Lastkraftwagen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt. Eine entsprechende Anordnung hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises Schönebeck in Auswertung eines Vor-Ort-Termins mit Fachleuten des Landesverkehrsministeriums getroffen. Anwohner der Straße hatten sich bei Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre über zunehmenden Verkehrslärm beklagt.
Zusätzlich soll die neu eingeführte Geschwindigkeitsbegrenzung dem Schutz von älteren Personen und Schulkindern beim überqueren der L 63 dienen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird von der Kreuzung L 63 / Neugattersleber Straße bis in den Haltestellenbereich der L 63 in Brumby gelten. Eine mögliche Verlegung der Haltestelle in Brumby wird vom Landkreis noch geprüft.
Hans-Christian Mrowietz
Praktikant
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39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
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