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Landtagssitzung / Kürzungen für Landesbeamte
bei Urlaubs- und

18.09.2003, Magdeburg – 49

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 049/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 049/03

 

 

 

Magdeburg, den 18. September 2003

 

 

 

 

 

Landtagssitzung / Kürzungen für Landesbeamte

bei Urlaubs- und

 

Weihnachtsgeld / Finanzminister Paqué:  Beitrag zur Zukunftssicherung

 

müssen alle leisten

 

 

 

Finanzminister Prof. Dr.

Karl-Heinz Paqué hat auf der heutigen Landtags-

 

sitzung den Entwurf eines

beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes eingebracht, das für Beamtinnen und

Beamte des Landes Kürzungen bei der jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)

und einen Wegfall des Urlaubsgeldes vorsieht.

 

Paqué erklärte dazu:

¿Sachsen-Anhalt befindet sich derzeit in einer der schwierigsten Haushaltslagen

aller Länder. Es ist deshalb folgerichtig, dass die Landesregierung beschlossen

hat, Veränderungen bei der Beamtenbesoldung vorzunehmen. Die finanzielle

Lage im Land lässt uns keine andere Wahl, als frühzeitig zu handeln und die

finanzielle Entlastung, die mit dieser Reform verbunden ist, bereits in diesem

Jahr zu realisieren, so wie das auch in einer Reihe anderer Länder beschlossen

ist.¿

 

Paqué erläuterte weiter, dass

in diesem Jahr deutschlandweit ein Punkt erreicht sei, an dem die Erwartung

einer jährlichen Besoldungserhöhung 

nicht mehr erfüllt werden könnten. Dies gelte um so mehr, als Anfang dieses

Jahres für die Angestellten im öffentlichen Dienst ein Tarifabschluss zustande

kam, der für eine weitere schwere Belastung des Landeshaushalts im

Personalbereich sorgt. Die Landesregierung habe diesem Tarifabschluss in der

Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht zugestimmt, müsse ihn aber mittragen.

Durch bundesgesetzliche Regelungen wird er, was die lineare Tarifanpassung

betrifft, mit einer Verzögerung von 3 Monaten auf die Beamtenbesoldung übertragen.

 

Die Landesregierung habe allerdings frühzeitig klargemacht,

dass sie ¿ wie andere Länder auch ¿ von ihrem neuen Recht Gebrauch machen

werde, im Bereich der Sonderzuwendung und des Urlaubsgeldes eine gewisse

Kompensation zu schaffen, um die fiskalischen Belastungen in Grenzen zu halten.

 

 

Paqué wies darauf hin, dass

selbst nach Kürzung der Sonderzuwendung für den Großteil der Beamten durch die

lineare Tarifanpassung ein Zuwachs im Jahresgehalt verbleibe.

 

In seiner Rede erläuterte er den

Inhalt des Gesetzentwurfs:

 

¿Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung

des Urlaubsgeldes sowie eine Neustrukturierung der Sonderzuwendung vor. Die

Landesregierung geht dabei den selben Weg wie die Sächsische Staatsregierung,

die im Wesentlichen die gleichen strukturellen Reformen vorgelegt hat. Die neue

Struktur besteht vor allem aus zwei Elementen:

 

(1) Statt eines festen Anteils an der monatlichen

Besoldung, wie bisher, werden pauschalierte Festbeträge gewährt. Und diese

Festbeträge enthalten eine deutliche soziale Komponente. Denn sie sind so

gestaffelt, dass sie ¿ als Anteil des monatlichen Grundgehaltes ¿ bei

niedrigeren Besoldungsgruppen höher ausfallen als bei höheren

Besoldungsgruppen. Niedrigere Besoldungsgruppen werden also nicht nur absolut,

sondern auch relativ weniger stark von der Kürzung des Weihnachtsgeldes betroffen

als höhere Besoldungsgruppen.

 

(2) Es

entfällt die bisherige Differenzierung des Weihnachtsgeldes zwischen sog. Westbeamten

und Ostbeamten. Bisher war es üblich, dass die Sonderzuwendung die noch

bestehende generelle Lücke zwischen West- und Ostbesoldung widerspiegelte, da

ein konstanter Anteil des jeweiligen Grundgehaltes gezahlt wurde. Mit der

Neuregelung erhalten alle Beamten Sachsen-Anhalts gemäß ihrer Einstufung die

gleiche Sonderzuwendung.

 

(3) Die pauschalierten Festbeträge betragen:

 

·

950

Euro für den einfachen und mittleren Dienst

 

·

1.250

Euro für den gehobenen Dienst

 

·

1.550

Euro für den höheren Dienst

 

·

2.100

Euro für die übrigen Besoldungsgruppen.

 

·

Anwärter

bekommen 350 Euro.

 

Die

Landesregierung plant die vorgelegte Veränderung der Sonderzuwendung bereits ab

diesem Jahr 2003, die Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004.

 

Für

Minister und Staatssekretäre des Landes gehen die Sparmaßnahmen sogar noch

einen Schritt weiter: Das heute ebenfalls in den Landtag eingebrachte

Besoldungs- und Versorgungs-Nichtanpassungsgesetz 2003/2004 sieht vor, für

Staatssekretäre für 2003 und 2004 eine ¿Nullrunde¿ bei den Bezügen einzulegen.

Die Minister verzichten bereits für diese beiden Jahre auf eine

Besoldungsanpassung.

 

¿Damit

geht die Landesregierung in einer Zeit, in der alle sparen müssen, in ihrer

Gesamtheit voran¿, so Paqué.

 

Der

Minister weiter: ¿Ich muss an dieser Stelle die Beamtinnen und Beamten unseres

Landes um Verständnis bitten. Ich habe dies auch schon in einer Reihe

persönlicher Gespräche mit Vertretern der Beamtenschaft getan. Wir stehen in

unserem Land am Scheideweg: Wir müssen in diesen Jahren dringend unseren

Landeshaushalt sanieren. Davon wird die Zukunftsfähigkeit unseres Landes

abhängen. Und unabdingbarer Kern dieser Sanierung ist die Kontrolle über die Personalkosten.

 

Wir

als Landesregierung arbeiten intensiv und konsequent an der Senkung der

Personalkosten. Dies geschieht vor allem durch Personalabbau. Aber der Personalabbau

muss flankiert werden durch Entlastungen bei den Gehältern, und zwar sowohl bei

der Besoldung der Beamten als auch bei der Vergütung der Angestellten. Die neue

Struktur der Sonderzuwendung und die Abschaffung des Urlaubsgeldes ab 2004 sind

unabdingbare Elemente dieser Entlastung auf der Seite der Beamten.

Arbeitszeitverkürzungen und in der Zukunft moderate Tarifabschlüsse sind es bei

den Angestellten.

 

Die

Beamten und auch die Angestellten unseres Landes möchte ich herzlich bitten,

sich ihrer besonderen Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes

bewusst zu sein. Genau wie in einem privaten Unternehmen, das in

wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, so tragen auch in einer öffentlichen

Verwaltung die Beschäftigten eine große Verantwortung für die Zukunft des

Unternehmens. Im Unterschied zu Angestellten in der privaten Wirtschaft gibt es

für Beamte kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Aber gerade dies verstärkt

ihre Verantwortung für den Staat. In einer Zeit, in der viele Menschen ihre

Arbeitsplätze gefährdet sehen, müssen alle ihren Beitrag zur Sicherung der

Zukunft leisten.¿

 

Hinweis: Den gesamten Wortlaut der Landtagsreden

von Finanzminister Paqué finden Sie im Internet unter www.fm.sachsen-anhalt.de unter der

Rubrik ¿Aktuelles¿. 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes

Sachsen-Anhalt

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