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Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes
beschlossen

02.09.2003, Magdeburg – 402

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 402/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 402/03

 

 

 

Magdeburg, den 2. September 2003

 

 

 

Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

beschlossen

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus

Jeziorsky hat heute die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des

Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Monat

in den Landtag eingebracht werden.

 

Jeziorsky: ¿Das aus dem Jahr 1993 stammende

Kommunalwahlgesetz ist dringend zu novellieren, um den Anforderungen zu

genügen, die die gegenwärtigen kommunalen Reformen und die künftigen

Entwicklungen stellen. Im Jahr 2004 werden die allgemeinen Kommunalwahlen

stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass viele der Kommunen, die eine Fusion

beabsichtigen, den Wahltermin nutzen werden, um zeitgleich in neue Strukturen

zu wählen. Aus diesem Grunde wurde ein neuer Abschnitt in das

Kommunalwahlgesetz eingearbeitet, der die Fragen im Zusammenhang mit einer

solchen Wahl in eine neue Struktur beantwortet.¿ Zugleich seien Anregungen aus

der kommunalen Praxis zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes aufgenommen worden.

 

Zentrale Änderungsinhalte des Gesetzentwurfs

sind:

 

Ø Ein

neuer Abschnitt des Kommunalwahlgesetzes enthält Sonderregeln für die

Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in Vertretungen, die erst nach der

Wahl zu existieren beginnen. Die neuen Bestimmungen gelten sowohl für die Wahl

in die Vertretung einer Kommune, die mit Beginn der neuen allgemeinen

Wahlperiode entsteht, als auch für die einzelne Neuwahl, also bei der

Neubildung einer Kommune während einer laufenden Wahlperiode. Bei Ausgestaltung

der Regelung wurde großer Wert auf Transparenz, Praxistauglichkeit und

Flexibilität gelegt.

 

Ø Durch

Einführung der Möglichkeit, kreisangehörige Gemeinden in Wahlbereiche

einzuteilen, wird örtlichen Besonderheiten stärker Rechnung getragen. Zugleich

wird dadurch ein Nachrücken nächstfestgestellter Bewerber auch für

kreisangehörige Gemeinden ermöglicht, wodurch im Einzelfall letztlich sogar

Ergänzungswahlen vermieden werden können.

 

Ø Die

Aufstellung von Bewerbern für Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe

wird durch Anbindung an die Parteiorganisation der ortsnächsten Stufe

vereinfacht. So können künftig Ortsverbände, auch kommunenübergreifend,

Wahlvorschläge aufstellen, wenn in der Kommune keine Parteiorganisation

besteht.

 

Ø Die

Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft sollen künftig die Aufgaben

des Wahlleiters auf den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes übertragen

sowie einen gemeinsamen Wahlausschuss einrichten können. Der dadurch entstehende

Bündelungseffekt führt zu Kosteneinsparungen.

 

Ø Die

Besetzung der Wahlorgane wurde in vielfacher Hinsicht vereinfacht. Zu nennen

ist hier beispielhaft die Reduzierung der Anzahl der Beisitzer, die

Einbeziehung der Verwaltungsgemeinschaft, die Möglichkeit der Amtshilfe durch

Behörden.

 

Ø Der

Wahlvorbereitungszeitraum wurde verlängert, um den Wahlorganen und Behörden

eine gründlichere und damit weniger fehleranfällige Aufgabenwahrnehmung zu

ermöglichen. Dies spart wiederum Kosten.

 

Innenminister Jeziorsky : ¿Die Änderungen des

Kommunalwahlgesetzes werden die Arbeit der an der Durchführung einer Wahl

Beteiligten erleichtern. Es orientiert sich an den Bedingungen in unseren

Dörfern und Städten und garantiert mehr Transparenz und mehr Flexibilität

gerade im Hinblick auf anstehende kommunale Veränderungen in unserem Land.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de