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Landesregierung billigt Gesetzentwurf zum
neuen Landesverwaltungsamt

02.09.2003, Magdeburg – 401

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 401/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 401/03

 

 

 

Magdeburg, den 2. September 2003

 

 

 

Landesregierung billigt Gesetzentwurf zum

neuen Landesverwaltungsamt

 

Das Kabinett hat heute auf Vorschlag von

Innenminister Klaus Jeziorsky den Gesetzentwurf zur Neuordnung der

Landesverwaltung gebilligt. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Monat in den

Landtag eingebracht werden.

 

Mit dem Gesetzentwurf sollen weitere

rechtliche Grundlagen für die Modernisierung der Landesverwaltung

festgeschrieben werden. Neben Folgeänderungen in anderen Rechts­gebieten wie

zum Beispiel dem Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht, Schulgesetz und

Denkmalschutzrecht werden in diesem Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen

für die Arbeit des Landesverwaltungs­amtes ab dem 1. Januar 2004 geschaffen.

 

Die zur Zeit noch bestehenden

Sonderverwaltungen für die Schulaufsicht und die Versorgungs- und

Sozialverwaltung mit zusammen rund 1.000 Beschäftigten werden in das

Landesverwaltungsamt eingegliedert. Jeziorsky: ¿Mit dieser Reform werden neun

staatliche Schulämter, zehn staatliche Seminare für Lehrämter, die beiden Ämter

für Versorgung und Soziales und das Landesamt für Versorgung und Soziales

gemeinsam mit den bisherigen drei Regierungspräsidien zum neuen Landesverwaltungsamt

zusammengelegt.¿

 

In dem Gesetzentwurf werden die

erforderlichen Regelungen für das Landesverwaltungsamt zur Ausgestaltung des

Aufgabenübergangs, der Aufgabenwahr­nehmung sowie des Personalübergangs

getroffen. Das Landesverwaltungsamt wird seinen Sitz in Halle haben. Die neue

Behörde mit ihren zukünftig rund 2.300 Beschäftigten wird Außenstellen in

Dessau mit rund 140 Beschäftigten und in Magdeburg mit rund 400 Beschäftigten

unterhalten.

 

Das neue Landesverwaltungsamt wird zunächst

die Beschäftigten aus den drei Regierungspräsidien übernehmen. Durch die zu

erwartenden Synergieeffekte bei der Zusammenführung der Aufgaben der drei Regierungspräsidien

an jeweils nur noch einem Standort sowie der Eingliederung der Sonderbehörden

könnten bis 2006 voraussichtlich 400 Stellen eingespart werden, so der

Innenminister.

 

Klaus Jeziorsky: ¿Mit diesem Schritt wird ein

wesentlicher Beitrag zu einer kosten­günstigeren und leistungsfähigeren

Landesverwaltung erbracht.¿

 

Ein weiterer wichtiger Schritt zur

Modernisierung der Landesverwaltung sei die gleichfalls in diesem Gesetzentwurf

enthaltene Zusammenfassung der bisherigen Landeszentralkasse am Standort Dessau

mit der Landeshauptkasse in Dessau.

 

Darüber hinaus würden die bisherigen zwei

Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Landesamt mit Sitz in

Halle zusammengefasst.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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