Landesregierung beschließt weniger
Weihnachtsgeld für Landesbedienstete in Sachsen-Anhalt
19.08.2003, Magdeburg – 383
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 383/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 383/03
Magdeburg, den 19. August 2003
Landesregierung beschließt weniger
Weihnachtsgeld für Landesbedienstete in Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat
heute Kürzungen und Veränderungen bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes im
Landesdienst beschlossen. Beamte und Richter in Sachsen-Anhalt erhalten ab 2003
nur noch eine abgesenkte Sonderzuwendung
(Weihnachtsgeld).
Ministerpräsident Wolfgang Böhmer: ¿Bei den
Beamten im Landesdienst wird es bei der
Sonderzuwendung keine Unterschiede mehr zwischen West- und Ostbesoldung geben.
Um niedere Einkommensgruppen nicht über Gebühr zu belasten, wird es eine
soziale Staffelung geben.¿
Als Sonderzahlung sind Festbeträge von 950
Euro bis 2.100 Euro vorgesehen. Danach erhalten die Beamten und Richter
·
bis Besoldungsgruppe A9 950
Euro
·
in den Besoldungsgruppen
A10 bis A 13, W1, R1 und C1 1.250 Euro
·
in den Besoldungsgruppen
A14 bis A16, C2, C3, R2 und W2 1.550
Euro
·
der übrigen Besoldungsgruppen
2.100
Euro
·
und Anwärter 350
Euro.
Das Weihnachtsgeld wird wie bisher mit den
Dezemberbezügen ausgezahlt.
Auch die anderen mittel- und ostdeutschen
Länder (außer Brandenburg) kürzen ab 2003 die Sonderzuwendungen. Die Regelungen
in den neuen Bundesländern sind ähnlich angelegt.
Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Dies ist
ein angemessener Beitrag, der den finanziellen und wirtschaftlichen
Verhältnissen im Lande Rechnung trägt. Angesichts der angespannten
Haushaltslage kann auch der öffentliche Dienst nicht von Kürzungen ausgenommen
werden. Mit der einheitlichen Regelung für Ost- und Westbeamte gehen wir einen
weiteren Schritt in Richtung Besoldungsgerechtigkeit.¿
Für Minister und Staatssekretäre gehen die
Sparmaßnahmen sogar noch einen Schritt weiter. Das Kabinett hat heute
beschlossen, für die Staatssekretäre für die Jahre 2003 und 2004 eine
¿Nullrunde¿ bei den Bezügen einzulegen. Auch die Minister verzichten für diese
beiden Jahre auf Besoldungsanpassungen.
Paqué: ¿Auch die politische Führung des
Landes will ihren Beitrag dazu leisten, dass Sachsen-Anhalt finanziell
gesundet.¿
Zur Information :
Bisher erhielten
Beamte und Richter in Bund und Ländern ein jährliches Urlaubsgeld in Höhe von
332,34 Euro (West-Beamte) und 255,65 Euro (Ost-Beamte) und eine jährliche
Sonderzuwendung nach bundesrechtlichen
Bestimmungen. Das heißt, Ost-Beamte bekamen 64,73 Prozent und West-Beamte 86,31
Prozent ihres jeweiligen Dezember-Monatsgehaltes auf Basis des Jahres 1993.
Durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 werden
diese Regelungen aufgehoben. Der Bund und die Länder können jeweils für ihren
Bereich Regelungen über die Gewährung von Sonderzahlungen treffen, wobei der
Höchstbetrag bundeseinheitlich festgeschrieben ist. Bereits im Frühjahr hatte
Sachsen-Anhalts Landesregierung analog zu den anderen neuen Ländern
beschlossen, das Urlaubsgeld ab 2004 zu streichen.
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