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Landesregierung beschließt weniger
Weihnachtsgeld für Landesbedienstete in Sachsen-Anhalt

19.08.2003, Magdeburg – 383

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 383/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 383/03

 

 

 

Magdeburg, den 19. August 2003

 

 

 

Landesregierung beschließt weniger

Weihnachtsgeld für Landesbedienstete in Sachsen-Anhalt

 

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat

heute Kürzungen und Veränderungen bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes im

Landesdienst beschlossen. Beamte und Richter in Sachsen-Anhalt erhalten ab 2003

nur noch eine abgesenkte Sonderzuwendung 

(Weihnachtsgeld).

 

Ministerpräsident Wolfgang Böhmer: ¿Bei den

Beamten im Landesdienst  wird es bei der

Sonderzuwendung keine Unterschiede mehr zwischen West- und Ostbesoldung geben.

Um niedere Einkommensgruppen nicht über Gebühr zu belasten, wird es eine

soziale Staffelung geben.¿

 

Als Sonderzahlung sind Festbeträge von 950

Euro bis 2.100 Euro vorgesehen. Danach erhalten die Beamten und Richter

 

·

bis Besoldungsgruppe A9                                                   950

Euro

 

·

in den Besoldungsgruppen

A10 bis A 13, W1, R1  und C1             1.250 Euro

 

·

in den Besoldungsgruppen

A14 bis A16, C2, C3, R2 und W2                  1.550

Euro

 

·

der übrigen Besoldungsgruppen

                                        2.100

Euro

 

·

und Anwärter                                                                    350

Euro.

 

Das Weihnachtsgeld wird wie bisher mit den

Dezemberbezügen ausgezahlt.

 

Auch die anderen mittel- und ostdeutschen

Länder (außer Brandenburg) kürzen ab 2003 die Sonderzuwendungen. Die Regelungen

in den neuen Bundesländern sind ähnlich angelegt.

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Dies ist

ein angemessener Beitrag, der den finanziellen und wirtschaftlichen

Verhältnissen im Lande Rechnung trägt. Angesichts der angespannten

Haushaltslage kann auch der öffentliche Dienst nicht von Kürzungen ausgenommen

werden. Mit der einheitlichen Regelung für Ost- und Westbeamte gehen wir einen

weiteren Schritt in Richtung Besoldungsgerechtigkeit.¿

 

Für Minister und Staatssekretäre gehen die

Sparmaßnahmen sogar noch einen Schritt weiter. Das Kabinett hat heute

beschlossen, für die Staatssekretäre für die Jahre 2003 und 2004 eine

¿Nullrunde¿ bei den Bezügen einzulegen. Auch die Minister verzichten für diese

beiden Jahre auf Besoldungsanpassungen.

 

Paqué: ¿Auch die politische Führung des

Landes will ihren Beitrag dazu leisten, dass Sachsen-Anhalt finanziell

gesundet.¿

 

Zur Information :

 

Bisher erhielten

Beamte und Richter in Bund und Ländern ein jährliches Urlaubsgeld in Höhe von

332,34 Euro (West-Beamte) und 255,65 Euro (Ost-Beamte) und eine jährliche

Sonderzuwendung  nach bundesrechtlichen

Bestimmungen. Das heißt, Ost-Beamte bekamen 64,73 Prozent und West-Beamte 86,31

Prozent ihres jeweiligen Dezember-Monatsgehaltes auf Basis des Jahres 1993.

Durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 werden

diese Regelungen aufgehoben. Der Bund und die Länder können jeweils für ihren

Bereich Regelungen über die Gewährung von Sonderzahlungen treffen, wobei der

Höchstbetrag bundeseinheitlich festgeschrieben ist. Bereits im Frühjahr hatte

Sachsen-Anhalts Landesregierung analog zu den anderen neuen Ländern

beschlossen, das Urlaubsgeld ab 2004 zu streichen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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