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Nutzung von Stilllegungsflächen für die Viehfütterung
Länder wollen Nutzung bis Ende Mai ausdehnen

13.08.2003, Magdeburg – 168

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 168/03

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 168/03

 

Magdeburg, den 13. August 2003

 

 

Nutzung von Stilllegungsflächen für die Viehfütterung

Länder wollen Nutzung bis Ende Mai ausdehnen

 

 

Nach Informationen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gestattet die EU-Kommission Landwirten in von Trockenheit betroffenen Regionen, eine Einsaat der Stilllegungsflächen vor dem 31.08.2003 vorzunehmen.

Der Aufwuchs kann in diesen Regionen bis zum 15. Januar 2004 genutzt werden, vorausgesetzt es wird kein Gewinn erzielt.

Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen sind auf diesen Flächen erlaubt. Auch kann beispielsweise der Nachbar diese Flächen bis zum 15. Januar beweiden unter der Maßgabe, dass kein Gewinn für den stilllegenden Betrieb erzielt wird.

 

Bezüglich einer Fortführung der Nutzung der Stilllegungsflächen als Viehfutter bis Ende Mai 2004 ist BMVEL auf Anregung von Baden-Württemberg - unterstützt durch Sachsen-Anhalt - derzeit bei der EU-Kommission bemüht. Eine diesbezügliche Entscheidung aus Brüssel steht noch aus.

 

 

 

 

 

 

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