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Landesregierung positioniert sich zum
Grünbuch der EU/ Wirtschaftsminister Rehberger: Keine extra Regeln zu
Dienstleistungen notwendig

12.08.2003, Magdeburg – 372

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 372/03

 

 

 

Magdeburg, den 12. August 2003

 

 

 

 

 

Landesregierung positioniert sich zum

Grünbuch der EU/ Wirtschaftsminister Rehberger: Keine extra Regeln zu

Dienstleistungen notwendig

 

Das

Landeskabinett hat heute das von der Europäischen Kommission entworfene

Grünbuch zur Daseinsfürsorge beraten. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger

erklärte dazu: ¿Ein Eingriff der EU zur Sicherung der Qualität öffentlicher

Dienstleistungen ist nicht notwendig. Die gesetzlichen Bestimmungen in

Sachsen-Anhalt reichen hier völlig aus. Mehr Regeln bedeuten vor allem mehr

Bürokratie.¿ Die Landesregierung Sachsen-Anhalts habe sich hingegen zum Ziel

gemacht, Bürokratie abzubauen. Das sogenannte Grünbuch soll die Zukunft öffentlicher

Dienstleistungen für das Gemeinwohl regeln. Zu den öffentlichen

Dienstleistungen gehören beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung oder

der öffentliche Personennahverkehr. Das Grünbuch enthält Überlegungen für weitere Liberalisierungen, für die

Bewertung öffentlicher Dienstleistungen sowie zum Verbraucherschutz. Rehberger:

¿ Es hat sich bewährt, dass in Deutschland öffentliche

Dienstleistungen dezentral durch die Kommunen erbracht werden. Es ist nicht

ersichtlich, dass eine Erweiterung der Befugnisse der Europäischen Union

regional zu einer Verbesserung der Versorgung mit Dienstleistungen führen

wird.¿

 

Die

Landesregierung setze sich deshalb dafür ein, dass die Mitgliedstaaten der EU

und ihre Untergliederungen, in Deutschland sind das die Bundesländer, auch

künftig selbst bestimmen können, was als Daseinsvorsorge definiert wird. Welche

Gemeinwohlanforderungen daran geknüpft werden und wie die damit verbundenen

Leistungen erbracht werden, solle weiterhin vor Ort und nicht zentral

entschieden werden, so Rehberger.

 

Am 21.

Mai 2003 wurde von der Europäischen Kommission das Grünbuch zu Dienstleistungen

veröffentlicht. Bis spätestens 15. September 2003 haben alle Mitgliedsländer

der Union und deren Untergliederungen die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Auf

der Grundlage der bei der Europäischen Kommission eingegangenen Stellungnahmen

wird der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments im September 2003

seine Beratungen zum Grünbuch beginnen. Das Plenum des Europäischen Parlaments

wird sich voraussichtlich im Dezember 2003 damit befassen. Danach wird die

Europäische Kommission ihre Schlussfolgerungen treffen, eventuell verbunden mit

einem Gesetzesvorschlag.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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