Landesregierung positioniert sich zum
Grünbuch der EU/ Wirtschaftsminister Rehberger: Keine extra Regeln zu
Dienstleistungen notwendig
12.08.2003, Magdeburg – 372
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 372/03
Magdeburg, den 12. August 2003
Landesregierung positioniert sich zum
Grünbuch der EU/ Wirtschaftsminister Rehberger: Keine extra Regeln zu
Dienstleistungen notwendig
Das
Landeskabinett hat heute das von der Europäischen Kommission entworfene
Grünbuch zur Daseinsfürsorge beraten. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger
erklärte dazu: ¿Ein Eingriff der EU zur Sicherung der Qualität öffentlicher
Dienstleistungen ist nicht notwendig. Die gesetzlichen Bestimmungen in
Sachsen-Anhalt reichen hier völlig aus. Mehr Regeln bedeuten vor allem mehr
Bürokratie.¿ Die Landesregierung Sachsen-Anhalts habe sich hingegen zum Ziel
gemacht, Bürokratie abzubauen. Das sogenannte Grünbuch soll die Zukunft öffentlicher
Dienstleistungen für das Gemeinwohl regeln. Zu den öffentlichen
Dienstleistungen gehören beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung oder
der öffentliche Personennahverkehr. Das Grünbuch enthält Überlegungen für weitere Liberalisierungen, für die
Bewertung öffentlicher Dienstleistungen sowie zum Verbraucherschutz. Rehberger:
¿ Es hat sich bewährt, dass in Deutschland öffentliche
Dienstleistungen dezentral durch die Kommunen erbracht werden. Es ist nicht
ersichtlich, dass eine Erweiterung der Befugnisse der Europäischen Union
regional zu einer Verbesserung der Versorgung mit Dienstleistungen führen
wird.¿
Die
Landesregierung setze sich deshalb dafür ein, dass die Mitgliedstaaten der EU
und ihre Untergliederungen, in Deutschland sind das die Bundesländer, auch
künftig selbst bestimmen können, was als Daseinsvorsorge definiert wird. Welche
Gemeinwohlanforderungen daran geknüpft werden und wie die damit verbundenen
Leistungen erbracht werden, solle weiterhin vor Ort und nicht zentral
entschieden werden, so Rehberger.
Am 21.
Mai 2003 wurde von der Europäischen Kommission das Grünbuch zu Dienstleistungen
veröffentlicht. Bis spätestens 15. September 2003 haben alle Mitgliedsländer
der Union und deren Untergliederungen die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Auf
der Grundlage der bei der Europäischen Kommission eingegangenen Stellungnahmen
wird der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments im September 2003
seine Beratungen zum Grünbuch beginnen. Das Plenum des Europäischen Parlaments
wird sich voraussichtlich im Dezember 2003 damit befassen. Danach wird die
Europäische Kommission ihre Schlussfolgerungen treffen, eventuell verbunden mit
einem Gesetzesvorschlag.
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