Landesregierung beschließt 193 Mio. Euro
Umschichtung in das Finanzausgleichsgesetz
12.08.2003, Magdeburg – 371
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 371/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 371/03
Magdeburg, den 12. August 2003
Landesregierung beschließt 193 Mio. Euro
Umschichtung in das Finanzausgleichsgesetz
Die
Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung auf Vorschlag von
Innenminister Klaus Jeziorsky die Grundlagen für weitere Verwaltungsvereinfachungen
beschlossen.
Geplant
sind nach Auskunft von Innenminister Jeziorsky Neuregelungen zur finanziellen
Abgeltung von Aufgaben, die von den Kommunen auf Grund von Bundes- und
Landesgesetzen wahrgenommen werden. Die Vereinfachungen beziehen sich auf das
Aufnahmegesetz zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge und von Spätaussiedlern,
das Kinderförderungsgesetz, die Jugendpauschale, die Förderung der Musikschulen
und der Traditions- und Heimatpflege.
Jeziorsky:
¿Durch strukturelle Änderungen der bisherigen Abrechnungsverfahren können
Erleichterungen der täglichen Verwaltungsarbeit erreicht werden, die bei allen
Beteiligten zur Einsparung von Zeit und Arbeitsaufwand führen.¿ Weniger Aufwand
bedeutet eine effizientere Verwaltung und weniger Kosten; angesichts der
Finanzsituation aller öffentlichen Haushalte ist dies ein Schritt zur
finanziellen Gesundung des Gemeinwesens.
Anstelle
aufwendiger Einzelabrechnungen, so Jeziorsky, solle die Auszahlung der Mittel
zukünftig durch die Einbeziehung in den kommunalen Finanzausgleich erfolgen.
Dazu wird die Finanzausgleichsmasse um die bisher einzeln bereitgestellten
Mittel aufgestockt, so dass ein um gut 193 Millionen Euro höherer Betrag für
den kommunalen Finanzausgleich über das Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung
stehen werde. Durch eine noch zu regelnde Feinsteuerung bei der Verteilung der
Mittel auf die drei kommunalen Gruppen (kreisfreie Städte, Landkreise und
kreisangehörige Gemeinden) werde dafür Sorge getragen, dass die umgeschichteten
Haushaltsmittel dort ankommen, wo auch die Aufgaben wahrgenommen werden.
Jeziorsky:
¿Für die Kommunen bedeutet das Verfahren der Gesamtabgeltung über die
allgemeinen Zuweisungen des Finanzausgleichs eine Stärkung der ihr von der
Verfassung gewährleisteten Selbstständigkeit. Gleichzeitig fördert es die
effiziente Ausgestaltung der Aufgabenerledigung und schafft damit mittelfristig
größere finanzielle Beweglichkeit.¿
Die
Umschichtungen zugunsten der allgemeinen Zuweisung sollen mit dem 1. Januar
2004 wirksam werden.
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