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Landesregierung beschließt 193 Mio. Euro
Umschichtung in das Finanzausgleichsgesetz

12.08.2003, Magdeburg – 371

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 371/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 371/03

 

 

 

Magdeburg, den 12. August 2003

 

 

 

Landesregierung beschließt 193 Mio. Euro

Umschichtung in das Finanzausgleichsgesetz

 

Die

Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung auf Vorschlag von

Innenminister Klaus Jeziorsky die Grundlagen für weitere Verwaltungsvereinfachungen

beschlossen.

 

Geplant

sind nach Auskunft von Innenminister Jeziorsky Neuregelungen zur finanziellen

Abgeltung von Aufgaben, die von den Kommunen auf Grund von Bundes- und

Landesgesetzen wahrgenommen werden. Die Vereinfachungen beziehen sich auf das

Aufnahmegesetz zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge und von Spätaussiedlern,

das Kinderförderungsgesetz, die Jugendpauschale, die Förderung der Musikschulen

und der Traditions- und Heimatpflege.

 

Jeziorsky:

¿Durch strukturelle Änderungen der bisherigen Abrechnungsverfahren können

Erleichterungen der täglichen Verwaltungsarbeit erreicht werden, die bei allen

Beteiligten zur Einsparung von Zeit und Arbeitsaufwand führen.¿ Weniger Aufwand

bedeutet eine effizientere Verwaltung und weniger Kosten; angesichts der

Finanzsituation aller öffentlichen Haushalte ist dies ein Schritt zur

finanziellen Gesundung des Gemeinwesens.

 

Anstelle

aufwendiger Einzelabrechnungen, so Jeziorsky, solle die Auszahlung der Mittel

zukünftig durch die Einbeziehung in den kommunalen Finanzausgleich erfolgen.

Dazu wird die Finanzausgleichsmasse um die bisher einzeln bereitgestellten

Mittel aufgestockt, so dass ein um gut 193 Millionen Euro höherer Betrag für

den kommunalen Finanzausgleich über das Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung

stehen werde. Durch eine noch zu regelnde Feinsteuerung bei der Verteilung der

Mittel auf die drei kommunalen Gruppen (kreisfreie Städte, Landkreise und

kreisangehörige Gemeinden) werde dafür Sorge getragen, dass die umgeschichteten

Haushaltsmittel dort ankommen, wo auch die Aufgaben wahrgenommen werden.

 

Jeziorsky:

¿Für die Kommunen bedeutet das Verfahren der Gesamtabgeltung über die

allgemeinen Zuweisungen des Finanzausgleichs eine Stärkung der ihr von der

Verfassung gewährleisteten Selbstständigkeit. Gleichzeitig fördert es die

effiziente Ausgestaltung der Aufgabenerledigung und schafft damit mittelfristig

größere finanzielle Beweglichkeit.¿

 

Die

Umschichtungen zugunsten der allgemeinen Zuweisung sollen mit dem 1. Januar

2004 wirksam werden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de