Artgerechte Haltung gefordert
Landwirtschaftsministerium untersagt Anbindehaltung von Pferden
12.08.2003, Magdeburg – 163
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 163/03
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 163/03
Magdeburg, den 11. August 2003
Artgerechte Haltung gefordert
Landwirtschaftsministerium untersagt Anbindehaltung von Pferden
Das Landwirtschaftsministerium hat die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden in sogenannten Ständern untersagt. "Diese Haltung ist nicht artgerecht", begründet Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens den Erlass. Die Anbindehaltung schränkt Bewegungsbedürfniss und Sozialkontakte des Pferdes ein und verhindert das Wälzen zur Körperpflege sowie das Schlafen in Seitenlage. Untersagt ist auch das dauerhafte Anbinden auf der Koppel mittels Kette. Die übergangsfrist für die Umstellung beträgt 24 Monate.
Die Anbindehaltung ist nur noch auf Turnieren oder anderen Veranstaltungen, zur Pflege und zur tierärztlichen Behandlung kranker und verletzter Tiere zulässig.
Die in Sachsen-Anhalt gehaltenen Pferde werden nahezu ausschließlich zum Sport oder zur Freizeitbeschäftigung genutzt. Die Nutzungsintensität ist dabei sehr unterschiedlich, deshalb muss die artgerechte Haltung besonders berücksichtigt werden. Das wird bei dem überwiegenden Teil der Pferde in Sachsen-Anhalt bereits berücksichtigt.
In Sachsen-Anhalt gibt es 19.783 Pferde aus Reit- und Fahrbetrieben, Pferdepensionen und sonstige Pferdehaltungen. Pferde in der landwirtschaftlichen Nutzung gibt es in Sachsen-Anhalt so gut wie keine mehr.
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