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MD- Wasserschutzpolizei informiert/ Achtung Seilfähre

07.08.2003, Magdeburg – 364

  • Polizeidirektion Magdeburg

 

 

 

PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 364/03

 

Magdeburg, den 7. August 2003

 

 

MD- Wasserschutzpolizei informiert/ Achtung Seilfähre

Auf Elbe und Saale gab es wiederholt Probleme bei der Vorbeifahrt von Kleinfahrzeugen, wie Ruderboote, Kanu oder Sportmotorboote, an seilgebundenen Fähren. Mehrfach kam es durch Unachtsamkeit bzw. Unkenntnis der Bootsführer zu kritischen Situationen. Mehrere muskelkraftbetriebene Kleinfahrzeuge kenterten. Bei der Kollision eines Sportmotorbootes mit dem Buchtnachen einer Gierseilfähre wurde erheblicher Sachschaden am Sportmotorboot verursacht (siehe Foto). Bei nur geringfügig anderer Kollisionslage hätte das entstandene Leck unterhalb der Wasserlinie gelegen und wahrscheinlich ein Sinken zur Folge gehabt.

Ursache ist in den Meisten Fällen Unkenntnis über die bestehenden Rechtsverhältnisse. Der Fährführer ist verpflichtet, sich vor dem Queren von der Gefahrlosigkeit zu vergewissern. Er darf insbesondere keine anderen Fahrzeuge dazu zwingen, unvermittelt den Kurs oder die Geschwindigkeit zu ändern. Diese Verpflichtung gilt unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht gegenüber Kleinfahrzeugen.

Dagegen haben die Führer von Kleinfahrzeugen die Rechtspflicht, "Groß-"Fahrzeugen, den zum Manövrieren notwendigen Raum zu lassen, demzufolge auch Fähren.

Insbesondere auf der Elbe und der Saale ist zusätzlich festgelegt, dass die Vorbeifahrt an einer Seilfähre nur erfolgen darf, wenn sie an ihrem ständigen Liegeplatz stillliegt. Das gilt für alle Seilfähren, unabhängig ob Gier-, Quer- oder Hochseil.

Bereits vor der Fahrt sollte sich der Bootsführer über die zu befahrende Strecke ausreichend informieren. Fähren und deren Liegeplatz gehören dabei zu den Besonderheiten, die es zu erfahren gilt.

Der ständige Liegeplatz ist in vielen Schifffahrtskarten mit eingezeichnet oder in Nachschlagewerken, wie z. B. dem Europäischen Schifffahrts- und Hafenkalender (Weska) vermerkt. In der Praxis ist das Schifffahrtszeichen E.4a "Nicht freifahrende Fähre" auf der Seite von Elbe und Saale aufgestellt, wo sich der ständige Liegeplatz befindet. Befindet sich die Fähre in Fahrt oder am gegenüberliegenden Ufer, ist die Vorbeifahrt verboten und wie die Praxis zeigt auch gefährlich. Bei der Vorbeifahrt muss die Fähre an der ständigen Liegeseite stillliegen!

 

Im Land Sachsen-Anhalt sind folgende Liegeplätze der Seilfähren festgelegt:

 

 

 

Wasserstraße

 

von

 

nach

 

Liegeplatz in Talrichtung

 

 

Elbe-km 172,5

 

Prettin-

 

Dommitzsch

 

rechtes Ufer

 

 

Elbe-km 184,8

 

Pretzsch-

 

Mauken

 

linkes Ufer

 

 

Elbe-km 200,3

 

Elster-

 

Wartenburg

 

linkes Ufer

 

 

Elbe-km 236,3

 

Coswig-

 

Wörlitz

 

rechtes Ufer

 

 

Elbe-km 274,9

 

Aken-

 

Steutz

 

rechtes Ufer

 

 

Elbe-km 287,2

 

Breitenhagen-

 

Tochheim

 

linkes Ufer

 

 

Elbe-km 291,4

 

Barby-

 

Walternienburg

 

linkes Ufer

 

 

Elbe-km 323,5

 

Westerhüsen-

 

Kreuzhorst/Randau

 

linkes Ufer

 

 

Elbe-km 402,3

 

Arneburg-

 

Neuermark/Lübars

 

rechtes Ufer

 

 

Elbe-km 416,1

 

Sandau-

 

Fährkrug

 

rechtes Ufer

 

 

Elbe-km 422,2

 

Räbel-

 

Dom Mühlenholz

 

linkes Ufer

 

 

Saale-km 9,6

 

Groß-Rosenburg-

 

Tornitz

 

rechtes Ufer

 

 

Saale-km 60,4

 

Brucke-

 

Rothenburg

 

linkes Ufer

 

 

Saale-km 70,4

 

Wettin-

 

Zaschwitz

 

rechtes Ufer

 

 

Saale-km 82,1

 

Brachwitz-

 

Neu Ragoscy

 

rechtes Ufer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle -

Pressestelle

Sternstr. 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 391 546 1422

Fax: +49 391 546 1822

Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de

 

 

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