Fünfter Bericht zur Umsetzung des
Frauenfördergesetzes vorgelegt / Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen
und Männern bleibt schwieriger Prozess
05.08.2003, Magdeburg – 361
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 361/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 361/03
Magdeburg, den 5. August 2003
Fünfter Bericht zur Umsetzung des
Frauenfördergesetzes vorgelegt / Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen
und Männern bleibt schwieriger Prozess
Das Kabinett stimmte am heutigen
Dienstag dem Fünften Bericht über die Umsetzung des Frauenfördergesetzes zu. Er
wird jetzt an den Landtag weiter geleitet.
Der Bericht bezieht sich auf die Jahre 2000 und
2001 mit Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und basiert auf den Auswertungen
der fünften Frauenförderpläne der obersten Landesbehörden. Frauenminister Gerry
Kley bewertet den vorgelegten Bericht als eine Zwischenetappe auf dem Weg zur
Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern: ¿Zwar ist es erfreulich,
dass trotz des sinkenden Personalbestandes der Frauenanteil in den Landesbehörden
gleichbleibend hoch ist, doch bleiben Frauen nach wie vor von den
Schaltzentralen der Macht weitgehend entfernt. In diesem Punkt treten wir
leider schon seit Jahren nahezu auf der Stelle.¿
Erfreulich ist, dass die schon im Vorgängerbericht
positiv bewertete Frauenquote in der Laufbahn des höheren Dienstes von 49,1
Prozent nochmals auf nunmehr 55 Prozent gesteigert werden konnte. Dies belege,
führte Minister Kley aus, dass die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung zeigten und
der Kurs richtig sei. Jedoch seien Frauen auf hochwertigen Posten nach wie vor
selten vertreten. So waren zum Stichtag (31.12.2001) nur zwei von 57
Abteilungsleitungen mit Frauen besetzt. Der Frauenanteil bei den
Referatsleitungen erhöhte sich zwar leicht, liegt aber immer noch bei
bescheidenen 19,3 Prozent. Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf die
Bereiche Teilzeit und Elternzeit. Dabei wird deutlich, dass immer noch fast
ausschließlich Frauen den Spagat zwischen Beruf und Familie leisten. So liegt
der Frauenanteil bei der Teilzeitbeschäftigung bei 88,5 Prozent. Elternzeit
wird sogar nahezu ausschließlich von Frauen, nämlich zu 97,9 Prozent, in
Anspruch genommen
Eine Optimierung im Prozess der Gleichstellung von
Frauen und Männern in den obersten Landesbehörden verspricht sich die
Landesregierung durch eine Neukonzeption der Frauenförderberichterstattung. Der
Blickwinkel ist dieses Mal nicht wie in der Vergangenheit auf die Quantität der
Daten gerichtet, sondern auf den qualitativen Aspekt von Frauenförderung. ¿Mit
den neu eingeführten Ziele-Maßnahmen-Katalogen, die jetzt die Grundlage der Berichterstattung
bilden, versprechen wir uns einen Schub bei der Frauenförderung. Klar
formulierte Ziele und abrechenbare Maßnahmen, die von einem effektiven
Controlling-System begleitet werden, schaffen ein neues Maß an Verbindlichkeit
und Transparenz. So besteht die Chance, dass Frauenförderpläne im Sinne von
qualifizierten Aktionsplänen die Frauenförderung tatsächlich voranbringen¿,
weist Minister Kley den weiteren Weg.
In seiner Gesamtheit steht der Bericht demnächst
unter www.ms.sachsen-anhalt.de
zum download zur Verfügung.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
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Tel: (0391) 567-6666
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