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Hochwasserhilfe:
Rund 167 Millionen Euro für Beseitigung von Flutschäden an Wohngebäuden und kommunaler Infrastruktur bereitgestellt

04.08.2003, Magdeburg – 110

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 110/03

 

Magdeburg, 31. Juli 2003

 

 

Hochwasserhilfe:

Rund 167 Millionen Euro für Beseitigung von Flutschäden an Wohngebäuden und kommunaler Infrastruktur bereitgestellt

 

Seit dem August-Hochwasser des vorigen Jahr sind in Sachsen-Anhalt knapp 167 Millionen Euro für die Beseitigung von Flutschäden an Wohngebäuden und der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt worden. Allein für die Instandsetzung von privaten Wohngebäuden seien einschließlich der übergangs- und Soforthilfen rund 67 Millionen Euro bewilligt worden, teilte Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre mit. Für die Schadensbeseitigung im Bereich der kommunalen Infrastruktur wurden nach Auskunft des Ressortchefs fast 100 Millionen Euro bereitgestellt. Der durch die Flutkatastrophe entstandene Gesamtschaden an Wohngebäuden und kommunaler Infrastruktur wird auf rund 340 Millionen Euro geschätzt.

 

Nach Angaben des Ministers haben in Sachsen-Anhalt etwa 13.000 Bürger eine finanzielle Unterstützung zur Schadensbeseitigung an Wohngebäuden beantragt. In rund 7.300 Fällen seien entsprechende Bewilligungsbescheide erteilt worden, rund 2.600 Anträge würden gegenwärtig bearbeitet. Etwa 3.100 Anträge hätten aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen abgelehnt werden müssen.

 

Für die Schadensbeseitigung im Bereich der kommunalen Infrastruktur wurden laut Daehre bislang mehr als 99 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt seien aus den vom August-Hochwasser des vorigen Jahres betroffenen Städten und Gemeinden 108 Gesamtmaßnahmen mit etwa 900 Teilvorhaben angemeldet worden.

 

Für die Beseitigung von Flutschäden an privaten Wohngebäuden sind nach Angaben des Ministers vorerst rund 93 Millionen, für die Beseitigung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur knapp 170 Millionen Euro eingeplant. Bei Bedarf könnten die Mittel jedoch aufgestockt werden, betonte Daehre. Es sei gewährleistet, dass alle berechtigten Ansprüche auf finanzielle Beihilfen bei der Instandsetzung von Wohngebäuden und kommunaler Infrastruktur entsprechend der erlassenen Richtlinien bedient werden können.

 

Harald Kreibich

 

 

 

 

 

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Ministerium für Bau und Verkehr

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Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

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Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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