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Entwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes
zur Anhörung freigegeben

29.07.2003, Magdeburg – 358

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 358/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 358/03

 

 

 

Magdeburg, den 29. Juli 2003

 

 

 

Entwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

zur Anhörung freigegeben

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus

Jeziorsky hat die Landesregierung heute beschlossen, den Entwurf zur Änderung

des Kommunalwahlgesetzes zur Anhörung freizugeben.

 

Jeziorsky: ¿Das aus dem Jahr 1993 stammende

Kommunalwahlgesetz ist dringend zu novellieren, um den Anforderungen zu

genügen, die die gegenwärtigen kommunalen Reformen und die künftigen Entwicklungen

stellen. Im Jahr 2004 werden die allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden. Es ist

davon auszugehen, dass viele der Kommunen, die eine Fusion beabsichtigen, den

Wahltermin nutzen werden, um in neue Strukturen hinein zu wählen. Aus diesem

Grunde wurde ein neuer Abschnitt in das Kommunalwahlgesetz eingearbeitet, der

die Fragen im Zusammenhang mit einer solchen Wahl in neue  Strukturen hinein beantwortet.¿ Zugleich

seien Anregungen aus der kommunalen Praxis zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

aufgenommen worden.

 

Das Kommunalwahlgesetz soll in zwei Stufen

geändert werden: Der vorliegende Entwurf stellt den ersten Teil, bezogen auf

die Vertretungswahlen dar. Eine zweite Novelle soll in den kommenden Jahren, im

Hinblick auf die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte folgen, die

überwiegend 2008 stattfinden werden. Das gegenwärtige Änderungsgesetz wird

durch beabsichtigte Änderungen der Kommunalwahlordnung sowie der Kommunalwahlgeräteverordnung

flankiert. 

 

Zentrale

Änderungsinhalte des Gesetzentwurfs sind:

 

·

Ein neuer Abschnitt des

Kommunalwahlgesetzes enthält Sonderregeln für die Vorbereitung und Durchführung

der Wahlen in Vertretungen, die erst nach der Wahl zu existieren beginnen. Die

neuen Bestimmungen gelten sowohl für die Wahl in die Vertretung einer Kommune,

die mit Beginn der neuen allgemeinen Wahlperiode entsteht, als auch für die

einzelne Neuwahl, also bei der Neubildung einer Kommune während einer laufenden

Wahlperiode. Bei Ausgestaltung der Regelung wurde großer Wert auf Transparenz,

Praxistauglichkeit und Flexibilität gelegt.

 

·

Durch Einführung der

Möglichkeit, kreisangehörige Gemeinden in Wahlbereiche einzuteilen, wird

örtlichen Besonderheiten stärker Rechnung getragen. Zugleich wird dadurch ein

Nachrücken nächstfestgestellter Bewerber auch für kreisangehörige Gemeinden

ermöglicht, wodurch im Einzelfall letztlich sogar Ergänzungswahlen vermieden

werden können.

 

·

Die Aufstellung von

Bewerbern für Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe wird durch

Anbindung an die Parteiorganisation der ortsnächsten Stufe vereinfacht. So

können künftig Ortsverbände, auch kommunenübergreifend, Wahlvorschläge

aufstellen, wenn in der Kommune keine Parteiorganisation besteht.

 

·

Die Mitgliedsgemeinden

einer Verwaltungsgemeinschaft sollen künftig die Aufgaben des Wahlleiters auf

den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes übertragen sowie einen gemeinsamen

Wahlausschuss einrichten können. Der dadurch entstehende Bündelungseffekt führt

zu Kosteneinsparungen.

 

·

Die Besetzung der

Wahlorgane wurde in vielfacher Hinsicht vereinfacht. Zu nennen ist hier

beispielhaft die Reduzierung der Anzahl der Beisitzer, die Einbeziehung der

Verwaltungsgemeinschaft, die Möglichkeit der Amtshilfe durch Behörden.

 

·

Der

Wahlvorbereitungszeitraum wurde verlängert, um den Wahlorganen und Behörden

eine gründlichere und damit weniger fehleranfällige Aufgabenwahrnehmung zu

ermöglichen. Dies spart wiederum Kosten.

 

Innenminister Jeziorsky : ¿Die Änderungen des

Kommunalwahlgesetzes werden die Arbeit der an der Durchführung einer Wahl Beteiligten

erleichtern. Sie orientieren sich an den Bedingungen in unseren Dörfern und

Städten und garantieren mehr Transparenz und mehr Flexibilität gerade im

Hinblick auf anstehende kommunale Veränderungen in unserem Land.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de