Verkehrsminister Daehre: Urteil des
Landesverfassungsgerichtes bringt Klarheit/ Kostenerstattung nur bei
tatsächlich erhöhten finanziellen Mehraufwendungen
08.07.2003, Magdeburg – 341
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 341/03
Magdeburg, den 8. Juli 2003
Verkehrsminister Daehre: Urteil des
Landesverfassungsgerichtes bringt Klarheit/ Kostenerstattung nur bei
tatsächlich erhöhten finanziellen Mehraufwendungen
Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichtes
als notwendige Klarheit im Verhältnis zwischen dem Land und den kommunalen
Aufgabenträgern des ÖPNV. Mit dem Ende des Schwebezustandes der vergangenen
Monate können wir endlich zur Gestaltung des ÖPNV im Land zurückkehren¿.
Hintergrund des Rechtsstreites vor dem Landesverfassungsgericht war die
Verfassungsbeschwerde von vier Landkreisen gegen das Gesetz zur Gestaltung des
öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNVG). Angegriffen wurde die Regelung zur
Finanzierung der den Landkreisen übertragenen Aufgaben.
Landkreise und kreisfreie Städten wurden durch das Gesetz zu Aufgabenträgern
des ÖPNV. Eine Aufgabe, die sie bis dahin schon freiwillig wahrgenommen hatten.
Nach einer vorangegangen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes wurde
diese Aufgaben als Pflichtaufgabe übertragen. Hieraus leiteten die Kläger mit
Hinweis auf Artikel 87 Absatz 3 der Landesverfassung gegen das Land den
Anspruch auf volle Kostenübernahme ab.
Bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen ist nach der heutigen
Entscheidung lediglich ein angemessener Ausgleich der tatsächlichen Mehraufwendungen
zu gewähren. Mehrbelastungen hat das
Land den Kommunen zu erstatten, wenn es sich um tatsächlich verursachte erhöhte
Aufwendungen handelt. Eine gesteigerte Aufgabenwahrnehmung begründet diesen
Anspruch nicht.
Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre sieht nach einer ersten Bewertung
der Leitsätze des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2003 die
Rechsauffassung des Landes bestätigt. Mit Blick auf die anstehende Verwaltungsreform
im Land geht der Verkehrsminister davon aus, dass dieses Urteil über das ÖPNVG
hinaus grundsätzliche Bedeutung bei der Übertragung von Aufgaben an die
Kommunen haben wird.
Minister Daehre
weist in diesem Zusammenhang auf das bis Ende des Monats zu erwartende Urteil
des Europäischen Gerichtshofes hin, das die Förderproblematik des ÖPNV
bundesweit kritisch hinterfragen wird. Beide Urteile werden Grundlage für eine
neue rechtliche Gestaltung des ÖPNV in Sachsen-Anhalt.
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