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Verkehrsminister Daehre: Urteil des
Landesverfassungsgerichtes bringt Klarheit/ Kostenerstattung nur bei
tatsächlich erhöhten finanziellen Mehraufwendungen

08.07.2003, Magdeburg – 341

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 341/03

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juli 2003

 

 

 

Verkehrsminister Daehre: Urteil des

Landesverfassungsgerichtes bringt Klarheit/ Kostenerstattung nur bei

tatsächlich erhöhten finanziellen Mehraufwendungen

 

Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichtes

als notwendige Klarheit im Verhältnis zwischen dem Land und den kommunalen

Aufgabenträgern des ÖPNV. Mit dem Ende des Schwebezustandes der vergangenen

Monate können wir endlich zur Gestaltung des ÖPNV im Land zurückkehren¿.

 

Hintergrund des Rechtsstreites vor dem Landesverfassungsgericht war die

Verfassungsbeschwerde von vier Landkreisen gegen das Gesetz zur Gestaltung des

öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNVG). Angegriffen wurde die Regelung zur

Finanzierung der den Landkreisen übertragenen Aufgaben.

 

Landkreise und kreisfreie Städten wurden durch das Gesetz zu Aufgabenträgern

des ÖPNV. Eine Aufgabe, die sie bis dahin schon freiwillig wahrgenommen hatten.

Nach einer vorangegangen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes wurde

diese Aufgaben als Pflichtaufgabe übertragen. Hieraus leiteten die Kläger mit

Hinweis auf Artikel 87 Absatz 3 der Landesverfassung gegen das Land den

Anspruch auf volle Kostenübernahme ab.

 

Bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen ist nach der heutigen

Entscheidung lediglich ein angemessener Ausgleich der tatsächlichen Mehraufwendungen

zu gewähren.  Mehrbelastungen hat das

Land den Kommunen zu erstatten, wenn es sich um tatsächlich verursachte erhöhte

Aufwendungen handelt. Eine gesteigerte Aufgabenwahrnehmung begründet diesen

Anspruch nicht.

 

Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre sieht nach einer ersten Bewertung

der Leitsätze des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2003 die

Rechsauffassung des Landes bestätigt. Mit Blick auf die anstehende Verwaltungsreform

im Land geht der Verkehrsminister davon aus, dass dieses Urteil über das ÖPNVG

hinaus grundsätzliche Bedeutung bei der Übertragung von Aufgaben an die

Kommunen haben wird.

 

Minister Daehre

weist in diesem Zusammenhang auf das bis Ende des Monats zu erwartende Urteil

des Europäischen Gerichtshofes hin, das die Förderproblematik des ÖPNV

bundesweit kritisch hinterfragen wird. Beide Urteile werden Grundlage für eine

neue rechtliche Gestaltung des ÖPNV in Sachsen-Anhalt.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des

Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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