Landwirte können ab sofort Stilllegungsflächen zur Futterversorgung nutzen
EU hat Druck aus den Ländern nachgegeben
04.07.2003, Magdeburg – 133
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 133/03
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 133/03
Magdeburg, den 4. Juli 2003
Landwirte können ab sofort Stilllegungsflächen zur Futterversorgung nutzen
EU hat Druck aus den Ländern nachgegeben
Ab sofort können Landwirte die Pflanzen auf stillgelegten Flächen für die Futterversorgung ihrer Tierbestände im gesamten Land nutzen.
Die EU-Kommission hat dem Antrag Deutschlands am gestrigen Abend
endlich zugestimmt.
Dieser Entscheidung war eine Ablehnung Mitte Juni vorausgegangen. Sachsen-Anhalt hatte daraufhin bei der Bundesregierung Unterstützung gefordert.
Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sieht das Ergebnis als Folge des Drucks, vor allem auch aus Sachsen-Anhalt: "Wir haben bei der EU einen Sinneswandel erreicht."
Die EU gewährt den durch die lang anhaltende Trockenheit in Bedrängnis gekommenen Unternehmen eine Ausnahmeregelung für das Jahr 2003.
Landwirte, die diese Ausnahmeregelung nutzen wollen, zeigen dies dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung an. Es muss gesichert sein, dass durch die Nutzung der stillgelegten Fläche kein Gewinn erzielt wird. Ein Verkauf der Futterpflanzen an andere Unternehmen ist nicht gestattet. Auch eine Verwertung als Trockenfutter über die Beihilferegelung für Trockenfutter ist ausgeschlossen.
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