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Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelockert

23.06.2003, Magdeburg – 123

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 123/03

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 123/03

 

Magdeburg, den 20. Juni 2003

 

 

Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelockert

 

 

Die Schutzvorkehrungen gegen die Geflügelpest sind gelockert worden. Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Ausstellungen sowie der ambulante Geflügelhandel sind laut geänderten Bundes-Eilverordnung wieder möglich. Eine entsprechende Information ist an alle Landkreise gegangen. Ebenfalls aufgehoben wurden die Restriktionen für Brieftaubenzüchter. Die Tauben dürfen wieder fliegen, bei der Routenplanung durch die Zuchtvereine ist jedoch zu beachten, dass es in Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden weiterhin gesperrte Gebiete gibt, die von den Brieftauben nicht überflogen werden dürfen.

 

Die Geflügelhöfe sind jedoch weiterhin verpflichtet, Tierverluste von mehr als zwei Prozent ihres Bestandes sowie erhebliche Krankheitsfälle umgehend ¿ also binnen 24 Stunden ¿ beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Auch Geflügelzu- oder -abgänge müssen weiterhin registriert werden. Dabei müssen neben der Anzahl des zu- oder abgehenden Geflügels auch die Adressen des Lieferers, des Transporteurs beziehungsweise des Empfängers in das Register eingetragen werden.

 

 

 

 

 

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