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Finanzminister Karl-Heinz Paqué:
Sachsen-Anhalts Sparkassen müssen für die Zukunft gestärkt werden /
Novellierung des Sparkassengesetzes soll zu Fusionen anregen

11.06.2003, Magdeburg – 29

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 029/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 029/03

 

 

 

Magdeburg, den 11. Juni 2003

 

 

 

 

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué:

Sachsen-Anhalts Sparkassen müssen für die Zukunft gestärkt werden /

Novellierung des Sparkassengesetzes soll zu Fusionen anregen

 

 

 

 

 

Um Sachsen-Anhalts Sparkassen besser

auf den härter werdenden Wettbewerb vorzubereiten, will Finanzminister

Karl-Heinz Paqué Anreize schaffen, die Fusionen zwischen den

öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten attraktiver machen. Dies werde einer

der Kernpunkte einer entsprechenden Novellierung des Sparkassengesetzes sein,

sagte er heute auf dem Treffen der Arbeitsgemeinschaften der Sparkassen in

Sachsen-Anhalt. Ein Anreiz könne die Bildung von Regionalbeiräten bzw.

Regionalstiftungen sein, mit denen die regionale Identität gewahrt werden

könne. Er lege bei Zusammenschlüssen jedoch Wert auf das Prinzip der

Freiwilligkeit, betonte er.

 

Weitere Bestandteile der Novelle werden

die Möglichkeit der Bildung und Übertragung von Stammkapital und die

Möglichkeit der Gründung einer ¿Kommunalen Sparkassengesellschaft¿ sein. In

diese Gesellschaft könnten Stammkapitalanteile der Sparkassen eingebracht

werden.

 

Mittelfristig mache es Sinn, die Zahl der Sparkassen im Land von

derzeit 23 auf fünf bis sechs Regionalsparkassen zurückzuführen. Paqué weiter:

¿Wir können eine solche Konzentration ohne Zwang aber nur mit Hilfe ökonomischer

Anreize erreichen. Auch künftig sollen Sparkassen durch die Entscheidung ihrer

Träger zu Zwecksverbandssparkassen zusammengeführt werden können.¿

 

Paqué kündigte für den August einen Sparkassenkongress unter Beteiligung

des OSGV (Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband) an. Im Herbst werde das

Gesetzgebungsverfahren für die Novellierung beginnen.

 

Zur notwendigen Neugestaltung der öffentlich-rechtlichen

Kreditwirtschaft gehöre auch die Gründung der Investitionsbank, betonte der

Minister. Sie werde eine bessere Nutzung der begrenzten Ressourcen des Landes ermöglichen.

Im Gegensatz zum Landesförderinstitut (LFI) sei die Investitionsbank in der

Lage, auf eigene Rechnung am Kapitalmarkt Mittel zu beschaffen und diese für

Förderaufgaben unter Wahrung der Wettbewerbsneutralität zu nutzen. Besonders

die gewerbliche Wirtschaft, der Wohnungsbau und die Landwirtschaft würden davon

profitieren.

 

 

 

 

 

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