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Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen
reicht aus / Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

10.06.2003, Magdeburg – 279

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 279/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 279/03

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juni 2003

 

 

 

Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen

reicht aus / Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

 

Sachsen-Anhalt

macht weiter Druck beim Abbau von Investitionshemmnissen. Auf Vorschlag von

Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke verabschiedete das

Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel,

Umweltschutzvorschriften für die deutsche Tierhaltung wieder auf normales europäisches

Maß zurück zu führen. Für kleine und mittlere Ställe soll künftig wieder das

normale baurechtliche Genehmigungsverfahren gelten. Das heißt, zusätzliche

Umweltverträglichkeitsprüfungen sind demnach nicht nötig.

 

Die

Ministerin sagte: ¿Es ist nicht einzusehen, warum beim Bau eines deutsches Viehstalls

andere, aufwändigere Vorschriften als im europäischen Nachbarland gelten. Das

schafft Wettbewerbsverzerrungen.¿ Wernicke nannte es einen ¿klassischen Fall

von deutscher Überregulierung¿, dass Kleinstanlagen mit den gleichen

immissionsschutzrechtlichen und Umweltverträglichkeitsauflagen belegt werden

wie Großbetriebe. ¿Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das haben wir in

keinem anderen EU-Land und ist auch nicht mit der BSE-Krise begründbar¿, sagte

die Ministerin.

 

Auch

wandte sich die Ministerin gegen die Lesart, dass besonders strenge Auflagen

einen besonders guten Verbraucherschutz bedeuten. ¿Erstes kann das, was in ganz

Europa gilt, nicht per se schlecht sein. Zweitens führt der deutsche Sonderweg

zunehmend dazu, dass in die hiesigen Ladentheken nicht mehr deutsches

Schlachtvieh, sondern importiertes europäisches Fleisch gelangt.¿

 

Die

Ministerin betonte zugleich: ¿Mit dem Vorstoß zum Regelungsabbau werden keine

grundsätzlichen Umweltschutzstandards preis gegeben. Auch künftig wird niemand

ohne eine klar definierte Baugenehmigung einen Tierstall bauen können. Dabei

müssen Umweltstandards wie der Abstand zu Wohngebieten zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen

natürlich beachtet werden. Es ist sicher gestellt, dass kein Tierstall in ein

Naturschutzgebiet oder in ein Trinkwassereinzugsgebiet kommt. Auch künftig wird

der Verbraucher gesunde Qualität geliefert bekommen.¿

 

Mit

ihrer Bundesratsinitiative will Wernicke vor allem auch ein Signal für die hiesigen

Tierhalter setzen. Sachsen-Anhalt verfügt über eine sehr geringe Viehdichte. In

gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000

Rinder, 816.000 Schweine und knapp 138.000 Schafe gehalten. In 2003 stehen

trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den

Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und

Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm  bereit.

 

Beispiele:

 

Für

Legehennen sieht die EU-Richtlinie ab einer Stallgröße von 60.000 Tieren

zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unterhalb dieser Größenordnung

haben die EU-Mitgliedsstaaten eigenständige Regelungen zu treffen. Deutschland

hat die zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung ab 42.000 Hennen festgelegt.

Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Darüber hinaus wurde aber das Recht

weiter verschärft. Bereits kleine Halter mit 12.500 Hennen sind verpflichtet,

ein Vorprüfungsverfahren in Gang zu setzen.

 

Für den

Rinderstall sieht die EU-Richtlinie in der ersten Stufe gar keine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Bund schreibt eine Standortvorprüfung für Ställe ab 250 Rinder vor. Das

wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Die nunmehr neu geltende Pflicht zur

Vorprüfung ab 42 Rinder wird jedoch nicht mitgetragen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de