Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen
reicht aus / Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative
10.06.2003, Magdeburg – 279
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 279/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 279/03
Magdeburg, den 10. Juni 2003
Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen
reicht aus / Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative
Sachsen-Anhalt
macht weiter Druck beim Abbau von Investitionshemmnissen. Auf Vorschlag von
Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke verabschiedete das
Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel,
Umweltschutzvorschriften für die deutsche Tierhaltung wieder auf normales europäisches
Maß zurück zu führen. Für kleine und mittlere Ställe soll künftig wieder das
normale baurechtliche Genehmigungsverfahren gelten. Das heißt, zusätzliche
Umweltverträglichkeitsprüfungen sind demnach nicht nötig.
Die
Ministerin sagte: ¿Es ist nicht einzusehen, warum beim Bau eines deutsches Viehstalls
andere, aufwändigere Vorschriften als im europäischen Nachbarland gelten. Das
schafft Wettbewerbsverzerrungen.¿ Wernicke nannte es einen ¿klassischen Fall
von deutscher Überregulierung¿, dass Kleinstanlagen mit den gleichen
immissionsschutzrechtlichen und Umweltverträglichkeitsauflagen belegt werden
wie Großbetriebe. ¿Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das haben wir in
keinem anderen EU-Land und ist auch nicht mit der BSE-Krise begründbar¿, sagte
die Ministerin.
Auch
wandte sich die Ministerin gegen die Lesart, dass besonders strenge Auflagen
einen besonders guten Verbraucherschutz bedeuten. ¿Erstes kann das, was in ganz
Europa gilt, nicht per se schlecht sein. Zweitens führt der deutsche Sonderweg
zunehmend dazu, dass in die hiesigen Ladentheken nicht mehr deutsches
Schlachtvieh, sondern importiertes europäisches Fleisch gelangt.¿
Die
Ministerin betonte zugleich: ¿Mit dem Vorstoß zum Regelungsabbau werden keine
grundsätzlichen Umweltschutzstandards preis gegeben. Auch künftig wird niemand
ohne eine klar definierte Baugenehmigung einen Tierstall bauen können. Dabei
müssen Umweltstandards wie der Abstand zu Wohngebieten zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen
natürlich beachtet werden. Es ist sicher gestellt, dass kein Tierstall in ein
Naturschutzgebiet oder in ein Trinkwassereinzugsgebiet kommt. Auch künftig wird
der Verbraucher gesunde Qualität geliefert bekommen.¿
Mit
ihrer Bundesratsinitiative will Wernicke vor allem auch ein Signal für die hiesigen
Tierhalter setzen. Sachsen-Anhalt verfügt über eine sehr geringe Viehdichte. In
gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000
Rinder, 816.000 Schweine und knapp 138.000 Schafe gehalten. In 2003 stehen
trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den
Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und
Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm bereit.
Beispiele:
Für
Legehennen sieht die EU-Richtlinie ab einer Stallgröße von 60.000 Tieren
zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unterhalb dieser Größenordnung
haben die EU-Mitgliedsstaaten eigenständige Regelungen zu treffen. Deutschland
hat die zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung ab 42.000 Hennen festgelegt.
Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Darüber hinaus wurde aber das Recht
weiter verschärft. Bereits kleine Halter mit 12.500 Hennen sind verpflichtet,
ein Vorprüfungsverfahren in Gang zu setzen.
Für den
Rinderstall sieht die EU-Richtlinie in der ersten Stufe gar keine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Bund schreibt eine Standortvorprüfung für Ställe ab 250 Rinder vor. Das
wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Die nunmehr neu geltende Pflicht zur
Vorprüfung ab 42 Rinder wird jedoch nicht mitgetragen.
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