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Verkehrszulassung:
Land- und Forstfahrzeuge aus DDR-Produktion können weiter genutzt werden

06.06.2003, Magdeburg – 92

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 092/03

 

Magdeburg, 7. Juni 2003

 

 

Verkehrszulassung:

Land- und Forstfahrzeuge aus DDR-Produktion können weiter genutzt werden

 

Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge aus DDR-Zeiten, die zwar technisch in Ordnung sind, aber nicht den strengeren Vorschriften der jetzt gültigen Straßenverkehrszulassungs-Ordnung entsprechen, müssen vorerst nicht stillgelegt werden. Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat die eigentlich in diesem Jahr auslaufende Ausnahmeregelung für diese Gruppe von Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. "Damit werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe finanziell entlastet, weil eine Ersatzbeschaffung für die teuren Fahrzeuge bis dahin nicht zwingend notwendig ist", begründete der Ressortchef die Entscheidung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung sei jedoch, dass die Fahrzeuge funktions- und verkehrssicher seien.

 

Von der Ausnahmeregelung sind u.a. Zugmaschinen, Traktoren und Transportanhänger betroffen, die vor 1990 in der DDR hergestellt worden sind. Im Gegensatz zu der heute gültigen Straßenverkehrszulassungs-Ordnung konnten bestimmte Land- und Forstfahrzeuge früher zum Beispiel geringfügig länger sein.

 

Harald Kreibich

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Bau und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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