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Finanzminister Karl-Heinz Paqué erinnert an
die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen: 31. Mai ist Stichtag!

28.05.2003, Magdeburg – 26

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 026/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 026/03

 

 

 

Magdeburg, den 28. Mai 2003

 

 

 

 

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué erinnert an

die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen: 31. Mai ist Stichtag!

 

 

 

 

 

¿Der 31. Mai 2003

ist Stichtag für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2002¿, erinnerte

Finanzminister Paqué heute die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt.

 

Von diesem Abgabetermin sind insbesondere die

Einkommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung

und die Umsatzsteuererklärung betroffen. Sofern diese Steuererklärungen durch

einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, ist die Frist

allgemein bis zum 30. September 2003 verlängert. Bei den übrigen

Steuerpflichtigen, können die Finanzämter die Frist zur Abgabe der

Steuererklärung ebenfalls auf Antrag verlängern.

 

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist bei der

Einkommensteuererklärung eine Besonderheit zu beachten: Der Stichtag 31. Mai 2003 gilt nämlich nur für diejenigen,

die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet

sind. Dies ist beispielsweise der Fall,

 

·

wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag

eingetragen ist,

 

·

wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und

einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist,

 

·

wenn man Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen,

wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, von mehr als 410 Euro bezogen hat,

 

·

wenn jemand nebeneinander von mehreren Arbeitgebern

Arbeitslohn bezogen hat.

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet

sind, können die Einkommensteuerveranlagung für 2002 bis zum 31.12.2004 beantragen.

 

Schneller bearbeitet werden

Einkommensteuererklärungen, wenn sie elektronisch abgegeben werden. Die

Finanzverwaltung stellt für die elektronische Steuererklärung kostenlose

Software zur Verfügung. Sie ist per Download im Internet unter www.elsterformular.de erhältlich. Zusammen mit der

so genannten ¿komprimierten Steuererklärung¿ müssen Steuerzahlerinnen und

Steuerzahler grundsätzlich nur ein Minimum an Belegen an das Finanzamt senden:

Das sind die Lohnsteuerkarte und eventuelle Bescheinigungen über gezahlte

Spenden oder einbehaltene Zinsabschlagsteuern.  

 

 

 

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