Finanzminister Karl-Heinz Paqué erinnert an
die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen: 31. Mai ist Stichtag!
28.05.2003, Magdeburg – 26
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 026/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 026/03
Magdeburg, den 28. Mai 2003
Finanzminister Karl-Heinz Paqué erinnert an
die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen: 31. Mai ist Stichtag!
¿Der 31. Mai 2003
ist Stichtag für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2002¿, erinnerte
Finanzminister Paqué heute die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt.
Von diesem Abgabetermin sind insbesondere die
Einkommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung
und die Umsatzsteuererklärung betroffen. Sofern diese Steuererklärungen durch
einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, ist die Frist
allgemein bis zum 30. September 2003 verlängert. Bei den übrigen
Steuerpflichtigen, können die Finanzämter die Frist zur Abgabe der
Steuererklärung ebenfalls auf Antrag verlängern.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist bei der
Einkommensteuererklärung eine Besonderheit zu beachten: Der Stichtag 31. Mai 2003 gilt nämlich nur für diejenigen,
die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet
sind. Dies ist beispielsweise der Fall,
·
wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag
eingetragen ist,
·
wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und
einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist,
·
wenn man Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen,
wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, von mehr als 410 Euro bezogen hat,
·
wenn jemand nebeneinander von mehreren Arbeitgebern
Arbeitslohn bezogen hat.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet
sind, können die Einkommensteuerveranlagung für 2002 bis zum 31.12.2004 beantragen.
Schneller bearbeitet werden
Einkommensteuererklärungen, wenn sie elektronisch abgegeben werden. Die
Finanzverwaltung stellt für die elektronische Steuererklärung kostenlose
Software zur Verfügung. Sie ist per Download im Internet unter www.elsterformular.de erhältlich. Zusammen mit der
so genannten ¿komprimierten Steuererklärung¿ müssen Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler grundsätzlich nur ein Minimum an Belegen an das Finanzamt senden:
Das sind die Lohnsteuerkarte und eventuelle Bescheinigungen über gezahlte
Spenden oder einbehaltene Zinsabschlagsteuern.
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