Entbürokratisierung von Vorschriften:
Ressortübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge
27.05.2003, Magdeburg – 253
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 253/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 253/03
Magdeburg, den 27. Mai 2003
Entbürokratisierung von Vorschriften:
Ressortübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge
In ihrem
Bemühen um eine Entbürokratisierung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
hat Sachsen-Anhalts Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung in den
Franckeschen Stiftungen in Halle eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit
der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragt. Der Arbeitsgruppe, die unter
Federführung des Justizministeriums steht, gehören Vertreter des Innen- und des
Finanzministeriums sowie der Staatskanzlei an. Außerdem sollen der
Landesrechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Industrie- und
Handels- sowie Handwerkskammern in dem Gremium vertreten sein. Die
Arbeitsgruppe wird Vorschläge der jeweiligen Fachressorts auf Entschlackung
einzelner Vorschriften hin überprüfen.
¿Für eine investitions- und bürgerfreundliche
Politik hat sich die Koalition die Entbürokratisierung von Vorschriften und
Verordnungen auf die Fahnen geschrieben¿, begründete Justizminister Curt Becker
mit Blick auf die Koalitionsvereinbarung den Beschluss der Landesregierung. Der
Abbau von Bürokratie und Regelungswut sei ein wichtiges Anliegen der
Landesregierung und deshalb auch zentraler Punkt der Koalitionsvereinbarung.
Der
Ressortchef erinnerte daran, dass das Kabinett Ende vergangenen Jahres in einem
ersten Schritt neue Grundsätze zur Rechtsförmlichkeit verabschiedet hatte.
Demnach wird bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungen oder
Verwaltungsvorschriften jetzt stärker als bisher darauf geachtet, ob die neuen
Regelungen notwendig sind. Außerdem wird die Gültigkeit von Verordnungen
generell auf maximal fünf Jahre beschränkt. Des Weiteren werden neu zu
erlassende Regelungen stärker als in der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt
der Wirtschaftsverträglichkeit geprüft.
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