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Entbürokratisierung von Vorschriften:
Ressortübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge

27.05.2003, Magdeburg – 253

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 253/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 253/03

 

 

 

Magdeburg, den 27. Mai 2003

 

 

 

Entbürokratisierung von Vorschriften:

Ressortübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge

 

In ihrem

Bemühen um eine Entbürokratisierung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

hat Sachsen-Anhalts Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung in den

Franckeschen Stiftungen in Halle eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit

der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragt. Der Arbeitsgruppe, die unter

Federführung des Justizministeriums steht, gehören Vertreter des Innen- und des

Finanzministeriums sowie der Staatskanzlei an. Außerdem sollen der

Landesrechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Industrie- und

Handels- sowie Handwerkskammern in dem Gremium vertreten sein. Die

Arbeitsgruppe wird Vorschläge der jeweiligen Fachressorts auf Entschlackung

einzelner Vorschriften hin überprüfen.

 

¿Für eine investitions- und bürgerfreundliche

Politik hat sich die Koalition die Entbürokratisierung von Vorschriften und

Verordnungen auf die Fahnen geschrieben¿, begründete Justizminister Curt Becker

mit Blick auf die Koalitionsvereinbarung den Beschluss der Landesregierung. Der

Abbau von Bürokratie und Regelungswut sei ein wichtiges Anliegen der

Landesregierung und deshalb auch zentraler Punkt der Koalitionsvereinbarung.

 

Der

Ressortchef erinnerte daran, dass das Kabinett Ende vergangenen Jahres in einem

ersten Schritt neue Grundsätze zur Rechtsförmlichkeit verabschiedet hatte.

Demnach wird bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungen oder

Verwaltungsvorschriften jetzt stärker als bisher darauf geachtet, ob die neuen

Regelungen notwendig sind. Außerdem wird die Gültigkeit von Verordnungen

generell auf maximal fünf Jahre beschränkt. Des Weiteren werden neu zu

erlassende Regelungen stärker als in der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt

der Wirtschaftsverträglichkeit geprüft.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de