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Bericht zu Vorwürfen des Landesrechnungshofes
zum Bauvorhaben Klinikum Kröllwitz/ Kultusminister Olbertz und Finanzminister
Paqué: Es gibt keine ?Kostenexplosion?

20.05.2003, Magdeburg – 241

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 241/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 241/03

 

 

 

Magdeburg, den 20. Mai 2003

 

 

 

Bericht zu Vorwürfen des Landesrechnungshofes

zum Bauvorhaben Klinikum Kröllwitz/ Kultusminister Olbertz und Finanzminister

Paqué: Es gibt keine ¿Kostenexplosion¿

 

Die

Kosten für den Bau des Klinikums der Martin-Luther-Universität am Standort

Kröllwitz/Halle bewegen sich im Rahmen der von Parlament und Landesregierung

gesetzten finanziellen Ausstattung. Das ergibt der jetzt vorliegende Bericht

eines von Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué und Kultusminister Prof.

Dr. Jan-Hendrik Olbertz eingesetzten Sonderbeauftragten. Dieser untersuchte die

vom Landesrechnungshof erhobenen Vorwürfe, nach denen der Neubau des Klinikums

80 Millionen Euro Mehrkosten als geplant verursachen soll.

 

Der Landesrechnungshof (LRH) habe in unzutreffender

Weise die für den Neubau (Erweiterungsbau) und die für die Sanierung der

Bestandsbauten am Standort Kröllwitz erforderlichen Mittel miteinander

vermischt, stellt der Sonderbeauftragte fest.

 

Das Neubauvorhaben (Erweiterungsbau) in Kröllwitz

wird mit der gesetzlich festgeschriebenen Anschubfinanzierung von insgesamt 300

Mio. DM (153,4 Mio Euro) finanziert. Für diese Baumaßnahme bestehe

weder im laufenden Haushaltsjahr noch überhaupt ein zusätzlicher Bedarf an

Haushaltsmitteln. Derzeit prognostizierte, geringfügige Kostenüberschreitungen

könnten durch eine Planungsänderung vermieden werden. Eine vom LRH unterstellte

angebliche erhebliche Kostenüberschreitung mit Auswirkungen auf die Haushalte

2003 und 2004 gebe es nicht, stellt der Bericht fest. Minister Olbertz und

Minister Paqué zeigten sich erleichtert, dass sich die wesentlichen Vorwürfe

des Landesrechnungshofes nicht bestätigt haben.

 

Der Hauptvorwurf des Landesrechnungshofes bezog

sich auf einen angeblichen ¿Mehrbedarf¿ von ca. 60 Mio. ¿ für die

Komplettsanierung der im Betrieb befindlichen Bestandsbauten Komplement und

Bettenhaus II am Standort Kröllwitz. Dieser Sanierungsbedarf für das Komplement

und Bettenhaus II mit einem finanziellen Aufwand von ca. 60 bis 70 Mio. ¿ sei unbestritten

und allen Beteiligten seit langem bekannt, so der Sonderbeauftragte.

 

Der Bedarf sei jedoch weder Bestandteil des

gegenwärtigen Neubauvorhabens noch sei die Sanierung der Bestandsbauten

zwingende Voraussetzung für den Betrieb des Erweiterungsbaus. Die Finanzierung

des Sanierungsbedarfes für das Klinikum insgesamt könne nur außerhalb der

Anschubfinanzierung im Rahmen der künftigen Planungen zum Hochschulbau erfolgen.

Der Mittelbedarf für die Sanierung wurde bereits 1998 für eine finanzielle

Einordnung ab 2004 vorgesehen und sei in die Mittelplanung für den Hochschulbau

der Jahre 2004 bis 2008 aufgenommen worden. Ob und gegebenenfalls in welcher

Höhe Haushaltsmittel hierfür ab 2004 bereitgestellt werden könnten, müsse der

allgemeinen Haushaltsentwicklung, den Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr

2004 und der Entscheidung des Landtages vorbehalten bleiben.

 

Der Bericht geht auch auf das Neuordnungskonzept

zum Klinikbau ein. Das Klinikum hatte bereits seit Anfang des Jahres 2001 wegen

bestimmter logistischer Zusammenhänge zwischen Betrieb des Erweiterungsbaus und

zu sanierenden Nutzflächen im Komplement Lösungsvorschläge entwickelt. Diese

standen unter der Voraussetzung, dass zusätzliche finanzielle Mittel des Landes

zumindest nicht vor dem Jahre 2004 bereit gestellt werden können. Im Ergebnis

legte das Klinikum ein Neuordnungskonzept vor, das die Funktionalität des

Erweiterungsbaus unter Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens sichert. Dem

neuen Konzept und dessen Umsetzung hat der Finanzausschuss des Landtages

bereits zugestimmt.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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